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Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? https://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=2&t=7608 |
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Autor: | Smyrghe [ 23.11.2014, 17:33 ] |
Betreff: | Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
Servus, für meine RP23 suche ich nach einer etwas kerniger klingenden Auspuffanlage. Die von Yamaha angebotene Akrapovic ist zwar toll verarbeitet und sehr schön, leider auch über meinem Budget. In der "Bucht" gibt es da einige nette preiswertere Angebote, zum Teil unterscheiden sich die Anlagen des selben Herstellers jedoch deutlich im Preis, weil die vermeintlich Billige keinen KAT hat. Beispiel Leo Vince. Kann eine KAT-lose Anlage in Deutschland bedenkenlos gefahren werden, oder funktioniert das nur bis zum TÜV oder einer Kontrolle der Grünen? Ciao und Servus |
Autor: | miko62 [ 23.11.2014, 18:33 ] |
Betreff: | Re: Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
Hallo Ich habe die Leo Vince an meine RP 23 dran, du kannst eine ohne Kat kaufen, da die RP23 den Kat im Sammler hat. Gruß Michael |
Autor: | Smyrghe [ 23.11.2014, 19:00 ] |
Betreff: | Re: Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
Hallo Michael, danke für den Tip. Das klingt gut! By the way, - meine RP23 hat den BT23 von Bridgestone drauf, und zeigt bei 80 km/h ein ausgeprägtes Shimmy. War von Anfang an spürbar, und ist jetzt bei ca. 6000km immer noch da. Kommt Dir das bekannt vor? Ciao vom Andi |
Autor: | miko62 [ 23.11.2014, 21:13 ] |
Betreff: | Re: Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
Hallo Andi nein ist mir nicht bekannt,habe jetzt, habe jetzt 20000 Km. Gruß Michael |
Autor: | Smyrghe [ 23.11.2014, 21:43 ] |
Betreff: | Re: Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
Hallo, da bin ich noch mal. Ist es möglich, daß Du eine Lambdasonde (die im Sammler steckt) mit dem KAT verwechselst. Im Internet habe ich soeben eine Info gefunden: "Original-Katalysator entfällt. Damit die Straßenzulassung erhalten bleibt benötigen Sie eine Anlage mit Kat". Dass die Maschine auch ohne KAT (sogar meist besser) läuft bleibt unbestritten. Gruß vom Andi |
Autor: | miko62 [ 23.11.2014, 22:13 ] |
Betreff: | Re: Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
nein die Lamdasonde sizt vor dem Kat. Die RP 13 hat 4 Kats. wovon 2 in den Rohren direkt vor den Töpfen sind , dafür braucht man wenn man zB. die Leos haben will 2 Zubehör Kats. Für die RP 23 benötig man sie nicht. Habe letztes Jahr extra bei Yamaha Deutschland nach gefragt. Michael |
Autor: | Frankbe [ 24.11.2014, 07:22 ] |
Betreff: | Re: Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
Na das hört sich doch mal gut an.Bei meiner RP 13 hatte ich auch Leos dran ohne Kat !! Und der Tüv hat es nicht gemerkt. ![]() Die Akrapovic Töpfe sind mir zu Teuer. Dann werde ich mal schauen ob ich wieder Leos dran mache. Und das mit dem Shimmy hatte ich auch bei dem Bt 23.Ich habe jetzt den Michelin GT4 drauf bei dem ist es auch noch aber nicht mehr so extrem. |
Autor: | CarstenKue [ 24.11.2014, 09:52 ] |
Betreff: | Re: Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
siehe mal da: http://www.delkevic.co.uk/?section=shop ... rer=yamaha hatte dort Sammler und Krümmer aus Edelstahl für die 900er Diversion gekauft, hat alles super gepasst. Eigentlich muss ja alles, was in einem Land der EU legal ist, auch in den anderen Ländern verbaut werden dürfen....... falls Ron noch da ist...... der spricht sehr gut deutsch VG Carsten |
Autor: | Benno [ 24.11.2014, 15:43 ] |
Betreff: | Re: Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
Ausschlaggebend ist was in der ABE steht. Ist das Moped in der ABE des Zubehörteils gelistet ok, wenn nicht dann nicht. |
Autor: | CarstenKue [ 25.11.2014, 10:35 ] |
Betreff: | Re: Zubehör-Auspuff mit/ohne KAT? |
Hallo Benno, ich weiß nicht, ob das noch so Bestand hat. Ist Dir das Problem mit den Carbon-Rädern aus UK bekannt? - Lt. EU Recht wurde das nämlich anders entschieden. Da musste Stuttgart die Betriebserlaubnis auch erteilen, ich denke, was der deutsche Staat macht, ist eine Grauzone - bin aber kein Jurist. Aber interessant, das die Betriebserlaubnis lt. EU Recht!!! erteilt werden musste. Innergemeinschaftlicher Warenverkehr spielt da auch eine Rolle. Ist evtl. aber auch interessant für andere Dinge.... http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... .price=0.0 http://www.westberlincustoms.de/blog/ge ... erloschen/ :::::::::::::::::: ".................Der Richterspruch orientiert sich an europäischen Verträgen, speziell am Grundsatz der ‘gegenseitigen Anerkennung’. Waren und Produkte, die sich in einem EU-Land nachgewiesen rechtmäßig in Verkehr befinden, müssen von anderen Mitgliedstaaten ebenfalls anerkannt werden................." Ich finde das schon interessant auch für andere Bereiche, so ist z.B. nach meinem Kenntnisstand die alte Wehrmachtssalbe unter dem Namen Counterpain (m. W. stärker als z.B. Voltaren) in allen europäischen Ländern beziehbar - NUR bei uns in D nicht.........ein Schelm, wer böses dabei denkt - die ist nämlich ausgesprochen günstig! Gruß Carsten |
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