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Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
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Seite 1 von 10

Autor:  ManfredA [ 07.09.2016, 10:05 ]
Betreff:  Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Hallo :musk:

aufgrund einer aktuellen Nachfrage bezüglich möglicher Reifen für eine RP28 und aufgrund einiger Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben halte ich es für sinnvoll, aktuelle Infos hier mal zusammen zu tragen.

Ausgehend von :link: der Diskussion im allgemeinen Reifenthread

Zitat: Tauschi
Hallo FJRler
Welche Reifen dürfen Aktuell auf der RP 28 gefahren werden.
Mein Reifenhändler hat mir einfach mal den Metzler Z8 aufgezogen und sagt
Ich habe keine Bindung was die Marke angeht. Stimmt das?
....



und


Zitat: fjrmatzi
Hi,bei ner Polizeikontrolle wirst du keine Probleme bekommen,bei der HU auch nicht.Im Versicherungsfall könnte es da schon anders aussehen.Ist ein sehr heißes Thema,vielleicht können die Fachleute hier was dazu sagen. Ich bevorzuge immer noch die Variante mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung da ist man auf der sicheren seite,gibts für den Z8,somit ist alles gut.
CIAO Matthias


und


Zitat: Hirbel
Er fährt ja eine RP28, da gibt es von Metzeler kein Angebot, http://www.metzeler.com/site/de/product ... logue.html
Auch bei Online Händlern werden für die RP28 nur Brückenstein angeboten.


ergibt sich nun das Dilemma :oohh: , insbesondere für dir Fahrer der neuen RP28 ; evtl. auch schon für die RP23.

Ich selbst :holy: habe momentan keine Probleme damit, mir nach wie vor nur Reifen aufzuziehen, für die es auch vom Reifenhersteller eine Freigabe für meine RP11 gibt. Die Auswahl ist groß und zu jedem Modell gibt es hier im Forum ja auch einen gesonderten Thread ; :link: Dort nochmals die Übersicht mit den jeweiligen Links;
Ich habe immer einen Ausdruck der Reifen-Freigabe zusammen mit der Zulassung und der grünen Versicherungskarte :dabei: .

Zudem lehne ich Mischbereifung ab, selbst wenn es vom Hersteller eine Freigabe gibt.

Nur stehen in den jeweiligen aktuellen Reifenthreads nicht immer auch die aktuellen Freigaben drin.
Da sind wir auf den Input in Form von Updatepostings (oder :mail: ) durch euch :comm: angewiesen.

Zitat: ManfredA

...Auf unserer neuen Website ist :link: Dort zugegebenermaßen noch eine Baustelle; aber wir arbeiten daran...
Allerdings gibt es dort einen Link zu :link: Dieser Yamaha-Freigabenzuordnungsliste


Die Yamaha-Liste ist aber auch veraltet! Und ich weiß nicht was in der Zulassung der RP28 bei "Reifen" angegeben ist.

:ratlos: Somit nun die Frage an die Experten und Gutinformierten :respekt: hier im Forum :

Was ist zu Beachten beim Reifenkauf und welche Stolpersteine kann es geben, insbesondere bei Reisen ins Ausland oder für ausländische :musk: bei Touren hier in D )?

Ist das mit der Reifenbindung wirklich komplett veraltet und Schnee von Gestern?

Was sagt die :pol: ?

Was sagt unser allseits sehr geschätzter und beliebter Reifenhändler Karrenhannes seinen Kunden?

Auch die offizielle Frage an den Versicherungsvertreter meines Vertrauens Andreas.HH, über den ich auch meine RP11 im Rahmen unserer FJR-Tourer-Deutschland-Clubversicherung :link: Klick versichert habe und der selbst ein neueres Modell fährt. Was sagt die Versicherung zum Wegfall der Reifenbindung?

Autor:  karrenhannes [ 07.09.2016, 10:55 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Hallo.
So würde ich das Handhaben falls es noch keine UBB für das neue Modell gibt.
Ich habe mich mal mit ManfredA gegengemailt :-)
Es folgt ein Antwort die Manfred meint die könne so gepostet werden.

Grundsätzlich ist es so dass die Haftung wenn nichts vorgegeben wird vom einem zum anderen geschoben wird.
Unbedenklichkeitsbescheinigung ist immer gut....wenn es eine für das jeweilige Modell gibt.
Gibt es die nicht, sagt der Hersteller des Bikes was geht.
Der schiebt das dann auf den Reifen-Hersteller, wenn das dann nicht funktioniert ist der welcher die Reifen verbaut in der Haftung.
Weil der das auch nicht auf sich sitzen lässt, sucht der sich dann wiederum den Hersteller der Reifen oder des Bikes.
Was folgt ist ein Rechtsstreit der wer wohl gewinnt ??? Der mit mehr Geld. Also sicher nicht der Monteur oder Verkäufer der Reifen.

:stern: Ich würde mich im Falle einer RP28 an den UBBs der RP23 orientieren.....Bin mir sicher dass die Reifen-Hersteller im Laufe der Zeit die Reifen für die aktuellen Modelle testen und ergänzen. :stern:

Autor:  Eberhard [ 07.09.2016, 11:03 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

2 Reifenhersteller haben für die RP28 Reifen mit Reifenfreigabe.

Bridgestone :yes: Battlelax T30 EVO , BT 023 F , BT 023 E , Hypersport S21

:link: Bridgestone

und Michelin :yes: Pilot Road 4 GT

:link: Michelin

Autor:  ManfredA [ 07.09.2016, 11:07 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Offtopic:
...na dann steht meiner RP28 ja reifenseitig nix mehr im Wege :lol: -- dank Michelin :-)



:skepsis: Mit der Berufung auf die RP23 hätte ich persönlich etwas Bauchweh mit; denn es kann vorkommen, dass Reifenhersteller im laufenden Produktionszyklus einen modifizieren Reifen -mit Sonderkennungen- raus bringen (z.Bsp. MPR 2 (B) ) und dann hat man u.U. dennoch den falschen Reifen (ohne UBB) .

:denk: Also ich würde mit meinem aktuellen Hintergrundwissen (was aber veraltet sein kann, ..das wird der Thread hoffentlich klären :flööt: ) , hätte ich eine RP28 und bräuchte jetzt neue Reifen , nur die von Eberhard aufgeführten montieren lassen.

Oder ich würde den Reifenhersteller kontaktieren und gezielt nachfragen wie es mit einer Freigabe für die RP28 aussieht. Das hatte ich seinerzeit bei dem MPR2(B) auch so gemacht.... 8-)

Autor:  Eberhard [ 07.09.2016, 11:09 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

wann Manfred ?

Autor:  Andreas.HH [ 07.09.2016, 14:02 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Zitat: ManfredA
Auch die offizielle Frage an den Versicherungsvertreter meines Vertrauens Andreas.HH, über den ich auch meine RP11 im Rahmen unserer FJR-Tourer-Deutschland-Clubversicherung :link: Klick versichert habe und der selbst ein neueres Modell fährt. Was sagt die Versicherung zum Wegfall der Reifenbindung?
Wie karrenhannes schon geschrieben hat, müsste man erst einmal den "Schuldigen" finden.

Ich persönlich (privat!) würde zunächst einmal keine Probleme darin sehen, die Freigaben für die RP23 auf die RP28 zu übertragen.

Sollte ein eindeutig falscher Reifen ursächlich für ein Unfallereignis sein (Kausalzusammenhang), müsste man damit rechnen, daß auch der Versicherer einen Schuldigen sucht, der ihm die Kosten erstattet. Sollte der Versicherer den eigenen Kunden als "Schuldigen" ausmachen, müsste auch dieser mit einem Leistungsausschluss rechnen. Ob das jedoch im Falle eines Reifens für die RP23 auf der RP28 vor einem Gericht durchsetzbar ist, halte ich (persönlich/privat) für fragwürdig.

Auch sollte man bedenken, daß mit einem nicht freigegebenen Reifen u.U. die Betriebserlaubnis erlischt.

Ein Thema mit vielen "Wenn" und "Aber" ...

Autor:  fjrmatzi [ 07.09.2016, 15:36 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Hi Andreas,erklär doch bitte mal wie die BE erlöschen kann bei etwas das nicht in den Papieren eingetragen ist?Ich weiß das das bei Reifen möglich ist nur erkär uns mal einer wieso.
Chef von Mopedreifen.de hat dazu mal ein Video bei Youtube hochgeladen,sehr interessant,vielleicht kennt das hier jemand und könnte es hier mal verlinken.
CIAO MAtthias

Autor:  karrenhannes [ 07.09.2016, 15:50 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Hallo.

Unter dem Strich ist es so......
Größe mit Geschwindigkeitsindex und Traglast steht im Schein und Brief und Bedienungsanleitung.
Die ist erst mal Bindend.
Auf der sichersten Seite ist man wenn es eine UBB gibt.
Gibt es keine UBB , egal von wem , gilt das was in den Papieren steht.
Vorgabe laut Gesetzgeber : Reifen gleicher Bauart vorne wie hinten......Empfehlung gleicher Hersteller und gleicher Typ.
Unter Bauart ist Radial-Reifen und Diagonal-Reifen gemeint.
Unter Hersteller und Typ als Beispiel : Pirelli Diablo Rosso II.
Alles andere regelt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Andere Länder, andere Sitten.....In der CH z.B. reicht es wenn die Größe stimmt.....Marke und Rest egal.
Und warum ??? Weil dort bei 120 km/h offiziell Schluss ist.
Ich weiß von Michelin dass wenn in BRD mal ein generelles Tempolimit eingeführt wird, alle UBBs unter den Tisch fallen.
Weil es dann kein Hochgeschwindigkeits-Pendeln mehr gibt. Keine trägt die Schuld wenn Du bei 200 km/h durch Pendeln auf die Klappe fällst. Weil Du es sowieso nicht fahren durftest.

Darum wie schon geschrieben : Mit einer UBB ist man auf der sichersten Seite.
Gibt es keine ? Noch keine ? Das Vorgänger-Modell , besser das Vor-Face-Lift Modell zu Rate ziehen.
Für mich im Falle einer RP28 kein Problem weil dort der MPR4GT schon eine UBB hat :-))

Autor:  HPT [ 07.09.2016, 15:53 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Wenn ich eine RP28 hätte, würde ich meinen Lieblingsreifen auch dort aufziehen lassen: Dunlop Roadsmart III :excl:
Der ist rund und schwarz und funktioniert excellent.
Maßgeblich ist doch nur noch die Dimension und die Traglast, der normale DRS III ist für schwere, der mit Kennung ST für normale Moppeds.
Eine Freigabe ist mir mitlerweile egal :isso: und ich führe auch keine mehr mit.


Ich fahre allerdings eine olle RP08

Autor:  ManfredA [ 07.09.2016, 16:52 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Zitat: ManfredA
....

Oder ich würde den Reifenhersteller kontaktieren und gezielt nachfragen wie es mit einer Freigabe für die RP28 aussieht. Das hatte ich seinerzeit bei dem MPR2(B) auch so gemacht.... 8-)



Zitat: Eberhard
wann Manfred ?



Seinerzeit = :voila: Der Wechsel MPR2 (A) auf MPR2(B) war im April 2009.

Mehr dazu in :link: Diesem alten Thread

Ist aber Schnee von Gestern; dennoch kann es sein, dass ein Reifenhersteller plötzlich für ein neueres Modell einen Reifen mit anderer Kennung heraus bringt, :schwitz: , wie im verlinkten Thread geschehen...

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