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Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
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Seite 10 von 10

Autor:  Doleygate [ 15.08.2021, 16:44 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Dann will ich auch noch mal was dazugeben.
Ich hatte die RP11 ja vom Erstbestitzer gekauft, da waren noch Reifen eingetragen, ist ja von 2004 gewesen.
Als ich dann beim TÜV war habe ich mal nachgefragt und der Prüfer hat mir dann die Reifen ausgetragen.
Bei mir im Schein steht jetzt nur noch die Größe, sonst nix mehr. Auch nicht wie bei der FJ der Zusatz: "Reifen des gleichen Herstellers"
Theoretisch könnte ich jetzt sogar vorne Michelin und hinten Conti fahren, macht ja keiner der noch normal denkt.
Er empfiehlt nur die entsprechende Freigabe vom Hersteller mit zu nehmen, dann wäre man halt immer auf der sicheren Seite.

Autor:  Klotzkopf [ 29.01.2022, 18:32 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Hallo,
nach einem eher unerfreulichen Gespräch mit dem ortsansässigen Yamaha Menschen, der mir verweigert, die Reifen meiner Wahl aufzuziehen, habe ich das Netz bemüht und für meinen einfachen Verstand scheint die momentane Rechtslage doch so zu sein, dass es für alle Maschinen mit EU-Typgenehmigung keine Reifenbindung mehr gibt, solange die Größe eingehalten wird und die Bauart die gleiche ist, also Radialreifen. Rein rechtlich kann ich also laut Michelin Statement alles aufziehen, sogar Stollenreifen als Winterreifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex und dafür Aufkleber mit Max wie im Auto. Solange es Radialreifen in der eingetragenen Größe sind mit korrektem Tragfähigkeitsindex. Genauso wie es im gesamten Rest der Welt anscheinend gehandhabt wird. Ich fahre eine rp04 und will tatsächlich Pirelli Scorpion Rally Street aufziehen, denn es hat sich in letzter Zeit immer mal ergeben, dass ich irgendwo umdrehen müsste, weil es schotterig und oder sandig würde und das mögen wir nicht. Umdrehen. Vielleicht hat jemand den rechtlichen Hintergrund das mal rein rechtlich zu klären. Dass es natürlich auch Argumente gegen diese oder jene Reifen gibt ist klar, interessiert mich im Moment aber nicht. Ich möchte nur verstehen was der Yamaha Mensch im Sinn hat, wenn er mir rein Rechtlich diese Reifen verweigert und das erschließt sich mir nicht. Außerdem scheint es FJR Fahrer zu geben, die den Scorpion im Winter fahren, das stammt allerdings aus Mitteilungen über Treffen usw.

Autor:  Klotzkopf [ 29.01.2022, 18:38 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

https://www.michelin.de/auto/startseite ... %C3%A4dern

ist der Text auf den ich mich vorher bezogen habe. Ziemlich in der Mitte steht der Satz, dass man rein rechtlich sich nur an die Reifengröße halten muss, solange es eine EU-Typisierung gibt, alles andere sind nur Empfehlungen.

Autor:  ManfredA [ 29.01.2022, 20:44 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Hallo @Klotzkopf, zunächst mal herzlich willkommen hier im Forum der FJR Tourer Deutschland.

Eigentlich steht hier im Thread ja schon alles drin und da hat sich nichts dran geändert.
Wir leben in einer freien Marktwirtschaft, und dein Yamaha-Händler kann ja durchaus verweigern, was du möchtest.

Er wollte wahrscheinlich einfach nicht die Verantwortung für etwas übernehmen, was er für nicht sinnvoll oder gar für gefährlich hält.
Das musst du akzeptieren und respektieren.
Hier im Forum gibt es auch andere Reifenhändler und Schrauber und ich bin mir fast sicher , die hätten genauso gehandelt. Ich denke mal netto nach Abzug aller Steuern bleibt beim Händler für einen Reifenwechsel 20 € übrig. Dafür nachts nicht mehr ruhig schlafen können?

Nicht alles was (neuerdings) erlaubt ist, ist auch vernünftig und sinnvoll.

Aber du kannst ja auch mal unabhängig davon die Firma Pirelli fragen was sie dir empfiehlt.

Technischer Kundendienst Pirelli Motorradreifen
Brabanterstr. 4, D-80805 München
Tel.: +49 89-14908-302
Fax: +49 89-14908-511

:mail: contactcentertyres.de@pirelli.com

Ich bin mal gespannt, was die dir schriftlich per E-Mail antworten; nicht was sie am Telefon :plapp: .
Und frage bitte auch gleich nach ob du die Info dann hier im Forum bei uns einstellen darfst, natürlich ohne Namensnennung des Sachbearbeiters.

In fast allen Ländern gibt's Tempolimits, die hierzulande zumindest noch nicht flächendeckend sind. Und wie oft fährt man mal etwas schneller als erlaubt bzw als ein Aufkleber auf dem Tacho es vorschreibt . :isso:
Wie ein Stollenreifen sich bei Hochgeschwindigkeit verhält, kann ich nur vermuten. Ich will es aber nicht ausprobieren... :flööt:

Auch bei ganzneuen Reifenmodellen gibt es nach wie vor UBBs oder Reifenfreigaben, und das hat sicherlich auch einen Grund.

:idee: Zudem steht es dir ja frei, einfach mal verschiedene Reifenhändler ab zu telefonieren und zu fragen ob sie dir das so montieren.... ; eventuell die Räder selbst ausbauen und nur die Räder hinbringen.

Autor:  Klotzkopf [ 29.01.2022, 23:43 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Nochmal zur Klarstellung. Der Pirelli Scorpion Rally Street ist kein Motocross Reifen. Der ist bis 240 km/h zugelassen und Größe und Tragfähigkeitsindex passen auch. Er hat nur ein Blockprofil, was ihn auf Schotter und Sand spurtreuer macht und das Profil schmeißt den Deck etwas besser raus als reine Straßenreifen. Außerdem hat er super Nässewerte und soll bei Schnee recht gut sein. Die Saisonkennzeichenfahrer mag das alles nicht interessieren. Solange meine Kinder nicht erwachsen waren habe ich auch Volvo gefahren im Winter. Ich versuche nur rauszufinden ob das jetzt rechtlich ok ist oder nicht. Der Händler sagt nein und beruft sich auf die Yamaha Freigabelisten. Michelin dagegen redet nur noch von Empfehlungen. Klar darf mir jeder eine Empfehlung geben. Und ganz oft höre ich darauf. Aber er soll das nicht als Gesetz verkaufen. Das der gleiche Händler der 25 Jährigen eine FJR verkauft nicht schlafen kann weil er mir einen Enduroreifen aufzieht kaufe ich eher auch nicht. Bei jedem Reifen muss ich doch mich rantasten an die gemeinsame Zone zwischen Reifen und Fahrstil. Und ich glaube dass ich das nach 42 Jahren auch halbwegs hinkriege. Deshalb nehme ich mir die Freiheit zu fahren was ich will. Im Rahmen der Gesetze. Nicht im Rahmen der Meinung eines Händlers.

Autor:  moetho [ 30.01.2022, 01:38 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Grundsätzlich darfst Du fahren was Du willst, wenn der Reifen eine E-Zulassung hat und die Spezifikationen des Motorrads eingehalten werden. Du darfst heutzutage sogar Mischbereifung verschiedener Hersteller fahren. Wenn der Geschwindigkeitsindex nicht passt, reicht ein Aufkleber nicht, die Reifen müssen auch mit M&S gekennzeichnet sein.

Quelle Heidenau: Für Fahrzeuge, die vor dem 17.06.1999 mit nationaler ABE genehmigt wurden, gibt es keine Möglichkeit mehr, M+S Reifen (die ab 01.01.2018 hergestellt wurden) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden.

Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt.

Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.

Autor:  Klotzkopf [ 30.01.2022, 09:42 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Genau meine Rede, vielen Dank.

Hier eine Pressemitteilung von Conti

https://www.continental-reifen.de/motor ... gelung-neu

"Geringere Höchstgeschwindigkeit der Reifen zulässig
V-max des M+S-Reifens darf nicht überschritten werden
Aufkleber oder Anzeige im Sichtfeld​
Hannover/Korbach, 2. August 2021. Erleichterung bei Fans grober Stollenreifen: Das Verbot der Nutzung von Motorradreifen, welche die zulässige V-max des Motorrades unterschreiten, ist vom Tisch. Anfang Juli überarbeitete der Bund mit der Veröffentlichung der 55. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt den entsprechenden Paragrafen 36 in der Straßenverkehrszulassungsordnung für Zwei-und dreirädrige Fahrzeuge sowie Quads.

Demnach dürfen diese Fahrzeuge ab sofort wieder M+S-Reifen verwenden, unabhängig von deren Geschwindigkeits-Index, wenn die Reifen nach der europäischen Norm UN/ECE/R75 zertifiziert sind. Damit ist die Regelung von 2017 endgültig Geschichte, nach der mit einer Übergangsfrist bis 2024 nur noch Reifen zulässig sein sollten, die mindestens die eingetragene V-max des Fahrzeugs erreichen. Das hätte langfristig das Aus für grobstollige Enduroreifen auf leistungsstarken Motorrädern bedeutet.

Voraussetzung für die Verwendung der in der Regel „langsameren“ Off-Roader ist, dass bei Fahrzeugen mit EG-Typzulassung die Anforderungen an Reifengröße und Tragfähigkeit erfüllt sein müssen. Für Motorräder mit ABE sind außerdem die Bauart des Reifens und mögliche Fabrikatsbindungen entscheidend. Bei Abweichungen ist die neue Bereifung in die Fahrzeugpapiere einzutragen."

Und da es sich beim dem Reifen der mich interessiert nur um 5 km/h weniger Vmax handelt als die FJR rennen kann, kann ich damit auch gut leben.

Autor:  Sportkanone786 [ 18.10.2022, 09:06 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Ich sehe keine Probleme, die Freigaben für die RP23 auf die RP28 zu übertragen.

Viel Erfolg.

Lg

Marie-Ann

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