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Neues zur STVO
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Seite 1 von 2

Autor:  Eberhard [ 20.12.2019, 12:22 ]
Betreff:  Neues zur STVO

2020 gibt es einige Veränderungen und neue Schilder

:link: STVO Änderungen, hier zum Nachlesen

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Autor:  FJRHarry [ 20.12.2019, 12:59 ]
Betreff:  Re: Neues zur STVO

Das überholverbot von Zweiräder gilt das nur für PKW usw. oder auch für Motorräder?
(ich nehme an auch für Motorräder aber wollte es trotzdem mal nachfragen ;-) )

Autor:  Wasserstoff [ 20.12.2019, 15:54 ]
Betreff:  Re: Neues zur STVO

Geht ruhig auf mich los aber diese Sonderbehandlung der Radfahrer nervt mich!
Die fahren auf Bundesstraßen zu zweit oder zu dritt nebeneinander, in völliger Dunkelheit ohne Licht, biegen ab ohne Handzeichen, in Einbahnstraßen dürfen die schon verkehrtherum rein und als Autofahrer erschreckt man, Rote Ampeln gibt es für die nicht, fahren in Fußgängerzonen wie die irren kurz, für Fahrradfahrer herrscht Anarchie!
Aber wenn es kracht wird rumgeheult und der Autofahrer ist der Idiot!
Ich würde Radfahrern bei Rotlichtverstoß die Fahrerlaubnis abnehmen plus 300 Euro, fahren ohne Licht 100 Euro, in Fußgängerzonen 50€ nebeneinander auf Landstraßen Fahrrad in die Presse!
Aber sicher nicht noch mehr rechte!

Autor:  ManfredA [ 20.12.2019, 16:26 ]
Betreff:  Re: Neues zur STVO

Zitat: FJRHarry
Das überholverbot von Zweiräder gilt das nur für PKW usw. oder auch für Motorräder?
(ich nehme an auch für Motorräder aber wollte es trotzdem mal nachfragen ;-) )


Hallo Harry;

wenn man es von dem normalen Überholverbotsschild ableitet, dann steht dieses rote Auto stellvertetend für
"Kraftfahrzeuge aller Art" und gilt somit auch für Motorräder.

Allerdings habe ich bei meiner bisherigen Recherche keine expliziten Hinweise dazu gefunden. :denk:

Autor:  fjrmatzi [ 20.12.2019, 16:42 ]
Betreff:  Re: Neues zur STVO

Zitat: Wasserstoff
Geht ruhig auf mich los aber diese Sonderbehandlung der Radfahrer nervt mich!
Die fahren auf Bundesstraßen zu zweit oder zu dritt nebeneinander, in völliger Dunkelheit ohne Licht, biegen ab ohne Handzeichen, in Einbahnstraßen dürfen die schon verkehrtherum rein und als Autofahrer erschreckt man, Rote Ampeln gibt es für die nicht, fahren in Fußgängerzonen wie die irren kurz, für Fahrradfahrer herrscht Anarchie!
Aber wenn es kracht wird rumgeheult und der Autofahrer ist der Idiot!
Ich würde Radfahrern bei Rotlichtverstoß die Fahrerlaubnis abnehmen plus 300 Euro, fahren ohne Licht 100 Euro, in Fußgängerzonen 50€ nebeneinander auf Landstraßen Fahrrad in die Presse!
Aber sicher nicht noch mehr rechte!


:pro: :pro: :pro:

Hi,das ist das was man noch ohne wirklich bestraft zu werden machen kann,wilde Sau mit dem Rad spielen.Begreife sowie so nicht wieso ein Fahrzeug das ohne Probleme 80-100km/h erreicht ohne Kennzeichen und somit auch ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.Ach Ich vergaß,unsere Weltverbessere stehen ja auf diese Dinger.
CIAO Matthias

Autor:  moetho [ 20.12.2019, 16:45 ]
Betreff:  Re: Neues zur STVO

Zitat: Wasserstoff
Geht ruhig auf mich los aber diese Sonderbehandlung der Radfahrer nervt mich!
Die fahren auf Bundesstraßen zu zweit oder zu dritt nebeneinander, in völliger Dunkelheit ohne Licht, biegen ab ohne Handzeichen, in Einbahnstraßen dürfen die schon verkehrtherum rein und als Autofahrer erschreckt man, Rote Ampeln gibt es für die nicht, fahren in Fußgängerzonen wie die irren kurz, für Fahrradfahrer herrscht Anarchie!
Aber wenn es kracht wird rumgeheult und der Autofahrer ist der Idiot!
Ich würde Radfahrern bei Rotlichtverstoß die Fahrerlaubnis abnehmen plus 300 Euro, fahren ohne Licht 100 Euro, in Fußgängerzonen 50€ nebeneinander auf Landstraßen Fahrrad in die Presse!
Aber sicher nicht noch mehr rechte!


Und dann gibt es noch die Autofahrer die beim Rechtsabbiegen Fahrradfahrer abräumen, wie mich heute morgen auf dem Weg zum Dienst.
Wir verhalten uns natürlich alle vorbildlich im Verkehr, aber diese Radfahrer ..........::

Autor:  Wasserstoff [ 20.12.2019, 17:28 ]
Betreff:  Re: Neues zur STVO

Klar gibt es auch Autofahrer die Fehler machen, einschließlich mir aber das ist doch bei dir sicher nicht mit Absicht geschehen.
Die Dinge die ich aufgezählt habe machen die aber mit vollem Vorsatz!
Ich für meinen Teil habe Fahrradfahrer gefressen!
(Gefressen bedeutet übrigens das ich deren Einstellung zum gegenseitigen miteinander nicht verstehen kann da es das bei 99% der Radfahrer nicht gibt)

Autor:  FJRHarry [ 20.12.2019, 17:41 ]
Betreff:  Re: Neues zur STVO

Zitat: ManfredA
Allerdings habe ich bei meiner bisherigen Recherche keine expliziten Hinweise dazu gefunden. :denk:
Stimmt, ich konnte auch keine weitere Info finden. Deshalb auch meine Frage ;-)

Autor:  Biker64 [ 20.12.2019, 17:58 ]
Betreff:  Re: Neues zur STVO

Ein Gutteil der Radfahrer ist garantiert auch Autofahrer....aber solange die unterbesetzte Exekutive das auch duldet und wegsieht, wird sich nix ändern.
Sieht man bei uns sehr gut in der Fußgängerzone in der Leipziger Straße.
Ich fahr auch (E-)Rad, hänge aber am Lappen und an meiner eigenen Unversehrtheit, also fahr ich auch so. Landstraßen meide ich so gut es geht mit dem Rad, ist mir zu heiss, mit einem halben Meter Abstand überholt zu werden.
Aber unabhängig davon - Deppen gibts auf allen Seiten, der fahrende Teil ist auch nur ein Querschnitt durch die gesamte Bevölkerung - ergo, aufregen nützt nix, es hilft nur selbst auf sich schauen, das einem nix passiert - auch wenn man recht hat ( oder zu haben scheint ).

Überholverbot:

Verkehrsschild Vorschriftzeichen "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" - Verkehrszeichen 276 nach StVO

Das Verkehrszeichen "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" (Zeichen 276) bedeutet ein generelles Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.

Ein Überholverbot ist weiterhin gekennzeichnet durch eine durchgezogene Linie (Fahrbahnmarkierung) in der Fahrbahnmitte.

Das Überholverbot ist ein Streckenverbot. Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Verkehrszeichen (Aufhebungszeichen) aufgehoben wird bzw. wenn durch Abbiegen die Strecke verlassen wird. Das Überholverbot wird aufgehoben mit dem Ende der durchgezogenen Linie, sowie mit dem Verkehrszeichen 282 "Ende aller Streckenverbote" bzw. mit dem Verkehrszeichen 280 "Ende des Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art".


Also - auch für einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder.
Gruß
Steffen

Autor:  ReinerS [ 20.12.2019, 20:00 ]
Betreff:  Re: Neues zur STVO

Zitat: Biker64
Überholverbot:

Verkehrsschild Vorschriftzeichen "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" - Verkehrszeichen 276 nach StVO

Das Verkehrszeichen "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" (Zeichen 276) bedeutet ein generelles Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.

Das Überholverbot ist ein Streckenverbot. Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Verkehrszeichen (Aufhebungszeichen) aufgehoben wird bzw. wenn durch Abbiegen die Strecke verlassen wird. Das Überholverbot wird aufgehoben mit dem Ende der durchgezogenen Linie, sowie mit dem Verkehrszeichen 282 "Ende aller Streckenverbote" bzw. mit dem Verkehrszeichen 280 "Ende des Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art".

Also - auch für einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder.
Gruß
Steffen

Kleine Berichtigung:
Quelle ist folgende: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... 10013.html.
"Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet.
"

Diese Erläuterung steht in der Tabelle über den Verkehrszeichen.
Es war bisher so, dass mehrspurige Fahrzeuge nicht überholt werden durften. Also ein Auto ein Motorrad, anders herum aber nicht.
Es hätte genau umgekehrt sein müssen.
Was jetzt genau im Gesetzestext steht, muss man mal sehen.

Zitat: Biker64
Ein Überholverbot ist weiterhin gekennzeichnet durch eine durchgezogene Linie (Fahrbahnmarkierung) in der Fahrbahnmitte.

Die durchgezogene Linie, VZ 295, verbietet nicht das Überholen, man darf nur nicht über ihr fahren. Die Spur muss nur breit genug sein oder der zu Überholende weit rechts. So üblich in Frankreich.
Nachzulesen in der gleichen Quelle, nicht das mit Frankreich :-) . Es sind 10 Punkte plus Erläuterung zur Linie - das ist hier zu viel.
Schönen Abend noch,
Reinhard

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