Forum der FJR-Tourer Deutschland + FJR1300 https://forum.fjr-tourer.de/ |
|
Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( https://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=27&t=12886 |
Seite 1 von 2 |
Autor: | karrenhannes [ 27.01.2021, 14:30 ] |
Betreff: | Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Hallo. Am 22. August machte ich eine meiner Rundtouren übers Stilfser und irgendwie wieder zurück. Diesmal war die Anreise übern Umbrail geplant. In Taufers im Münstertal ( Tubre km 10+790 ) wurde ich scheinbar gefilmt. Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h. Gemessen 40 km/h. Toleranz 5 km/h. Macht 5 km/h zu schnell. Buße hierfür 42,- Euro.+16,- Euro Verwaltungsgebühr. Angebot : Zahlung innerhalb 5 Tage 45,40 Euro. Zahlung innerhalb 6-60 Tage 58,- Euro. Zahlung ab Tag61 = 102,50 Euro. Alles gültig ab Tag der Zustellung. Ich trage das mit Fassung und hab gleich mal das günstigste Angebot angenommen. Schliesslich möchte ich ja wieder nach Italien reisen... Die Behörden können das 5 Jahre lang eintreiben. Egal wie. Ich dachte immer in der Schweiz kostet so ein Vergehen gleich ein kleines Vermögen. Italien ist jedoch nicht viel günstiger... Hoffentlich kommt nicht noch mehr.... Die Strecke befuhr ich im September noch 3 mal ![]() Naja... bezahlt und Entschuldigung auf der Überweisungsträger geschrieben. ![]() Nächstes mal besser aufpassen. |
Autor: | Carlos1997 [ 28.01.2021, 13:52 ] |
Betreff: | Re: Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Bin mal mit meinem PKW und dem Motorrad auf dem Hänger Richtung Sardinien durch die Schweiz. Wurde dann beim überholen eines LKW auf der Autobahn mit 105 km/h geblitzt. Hab noch zu meiner Frau gesagt, das kann nicht viel kosten, wir haben ja einen 100er Hänger und hier war kein 80er Schild. Nach Wochen wieder Zuhause kam dann die Post. Nach Abzug der Toleranz bei erlaubten 80 km/h ca. 22 km/h zu schnell. 800 € Strafe, 4 Wochen Fahrverbot in der Schweiz und 250 € Gebühren wegen dem Strafverfahren. Hab dann ganz entrüstet beim ADAC angerufen und wollte mich beschweren, weil dort wirklich kein 80er Schild war. Musste mich dann beleeren lassen, das man generell in der Schweiz mit einem Anhänger nicht schneller als 80 km/h fahren darf. Hab dann nach einer Beratung des ADAC die Kohle überwiesen. ![]() |
Autor: | Neutron [ 28.01.2021, 16:48 ] |
Betreff: | Re: Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Moin, ich hatte das mit einem PKW in Italien. War zu schnell. Nach über einem 3/4 Jahr kam ein Bescheid über eine Inkassofirma die solche Forderungen für die Behörden durch Drücken soll. Ich habe nicht gezahlt weil diese Forderungen nur in den ersten 90 Tagen nach Feststellung rechtens sind. Nur so zur Info. Nicht gleich zahlen. Erst schlau lesen. Gruß Michael |
Autor: | Treibsatz [ 28.01.2021, 17:44 ] |
Betreff: | Re: Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Hallo, es ist besser sich vor Reiseantritt über die Gepflogenheiten anderer Länder schlau zu machen. ![]() |
Autor: | Centauro46 [ 28.01.2021, 20:17 ] |
Betreff: | Re: Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Warum alles so umständlich? In einem ähnlich gelagerten Fall habe ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt ein knackiges Schreiben aufgesetzt, das dieser dann an die zuständige Behörde übermittelt hat. Das war's. Vielleicht kann ich dem einen oder anderen mit dem Text helfen: Comune di XXX Comando di Polizia Municipale Via XXX I-XXX Gentile signore o signora, nella suddetta questione indichiamo che noi rappresentiamo il sig. XXX La corretta autorizzazione è assicurata in qualità di avvocato. A nome e per procura del mio cliente presento obiezione contro la decisione. L'accusa è errata e viene respinta. La procedura di infrazione amministrativa contro il mio cliente deve essere interrotta. Distinti saluti XXX avvocato Vielleicht hilft das. Viele Grüße Christian |
Autor: | züri [ 28.01.2021, 21:21 ] |
Betreff: | Re: Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Zitat: Carlos1997 Wurde dann beim überholen eines LKW auf der Autobahn mit 105 km/h geblitzt. Hab noch zu meiner Frau gesagt, das kann nicht viel kosten, wir haben ja einen 100er Hänger und hier war kein 80er Schild. Ab 01.01.2021 gelten in der Schweiz neue Verkehrsregeln, zum teil wurden sie der EU angepasst aber nicht generell. 100 km/h für leichte Anhängerzüge: Wer mit Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger zieht, darf auf Autobahnen neu höchstens mit 100 km/h fahren. Der Anhänger darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein und muss für diese Geschwindigkeit geeignet sein. Das gilt auch für das Zugfahrzeug und die Reifen. Es empfiehlt sich, vor der Fahrt Fragen zu Höchstgeschwindigkeit und -gewicht mit dem Händler oder Importeur oder im Rahmen der Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt abzuklären. Die neuen sowie weitere Verkehrsregeln für die Autobahn werden in der zweiten, erweiterten Auflage des sogenannten «Autobahn-Knigges» erklärend dargestellt (http://www.astra.admin.ch/knigge). Bitte informiert euch vorher, mit dem ersparten Bussgeld könnt Ihr den Urlaub eine Woche verlängern!! |
Autor: | ManfredA [ 28.01.2021, 21:39 ] |
Betreff: | Re: Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Zitat: Centauro46 Warum alles so umständlich? In einem ähnlich gelagerten Fall habe ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt ein knackiges Schreiben aufgesetzt, das dieser dann an die zuständige Behörde übermittelt hat. Das wars..... Hallo Christian, kannst du die deutsche Übersetzung noch einstellen, damit man weiß was man da ggfls. loslässt? ![]() |
Autor: | karrenhannes [ 28.01.2021, 22:26 ] |
Betreff: | Re: Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Hallo. Wäre ich ein Italienischer Bediensteter und würde den Brief von Christian zu lesen bekommen.? Ich würde die Strafe nicht weiter verfolgen.... Ich würde das Fahrzeug samt Halter im System speichern und warten bis er sich mal wieder in Italien beurlaubt. Da würde ich alle Register der Staatsmacht ziehen...... Wegen 45,- Euro so einen Aufriss mit Anwalt drohen ![]() Übersetzt: Gemeinde XXX Städtisches Polizeikommando Über XXX I-XXX Lieber Herr oder Dame, in dieser Angelegenheit weisen wir darauf hin, dass wir Herr Van den Broek, amtierender Präsident der Xxx Die ordnungsgemäße Zulassung wird als Rechtsanwalt erteilt. Im Namen und durch Bevollmächtigte meines Mandanten präsentiere ich Einwand gegen die Entscheidung. Der Vorwurf ist falsch und wird zurückgewiesen. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen meinen Mandanten muss eingestellt werden. Aufrichtig Xxx Anwalt Google Übersetzer hat Grammatik Fehler. An meinem Ticket gibts nicht auszusetzen. In Deutsch...mit Link zum Bild. Genaue Ortsbeschreibung. Noch kein beauftragtes Inkasso-Büro. Wie wenn ich vom Kreis SIG ein Ticket bekomme. |
Autor: | Carlos1997 [ 29.01.2021, 11:34 ] |
Betreff: | Re: Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Wie gesagt, mich hat die Rechtabteilung vom ADAC beraten. Es gab damals keine Amtshilfe der deutschen Behörden und sie hätten wohl das Geld nicht in Deutschland einfordern können. Aber so etwas verjährt leider nicht und beim nächsten Grenzübertritt hätten die mich aus dem Verkehr gezogen und mit allen Mitteln überzeugt. ![]() |
Autor: | Centauro46 [ 29.01.2021, 11:48 ] |
Betreff: | Re: Strafe für zu schnelles Fahren in Italien :-( |
Hallo, bevor sich ein falscher Eindruck festsetzt, laßt mich folgendes erläutern: In einem Rechtsstaat der Europäischen Union steht es jedermann zu, gegen eine behördliche Entscheidung Widerspruch einzulegen, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Dies habe ich in besagtem Fall, der schon lange zurückliegt, in behördenüblicher Form mit anwaltlicher Vertretung getan. Der deutsche Ausgangstext des ergangenen Schreibens lautet wie folgt: An die Polizeibehörde XXX Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit zeigen wir Ihnen an, daß wir Herrn XXX anwaltlich vertreten. Die Autorisierung wird hiermit anwaltlich versichert. Namens und in Vertretung unseres Mandanten legen wir gegen die ergangene Entscheidung Widerspruch ein. Die Beschuldigung ist zu Unrecht ergangen und wird deshalb zurückgewiesen. Das Verwaltungsverfahren gegen unseren Mandanten ist deshalb einzustellen. Mit freundlichen Grüßen XXX Rechtsanwalt So oder ähnlich läuft das überall, dazu bedarf es keiner juristischen Lyrik. Im persönlichen Umgang mit den Ordnungshütern empfiehlt es sich hingegen immer, auf verbindliche Art eine akzeptabele Lösung herbeizuführen. Allerdings wird das schwierig, wenn die Sprachkenntnisse beider Seiten nicht ausreichen. Noch eines zum Schluß: Vor unkritischer Übernahme des outputs von Google Translate sei nachdrücklich gewarnt. Viele Grüße Christian |
Seite 1 von 2 | Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ] |
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group https://www.phpbb.com/ |