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Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln https://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=27&t=14089 |
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Autor: | Eberhard [ 16.03.2023, 10:40 ] |
Betreff: | Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
heute gefunden, Hoffentlich werden die überwacht, damit die keiner Manipuliert sonst werden Autonome Fahrzeuge zu UFO´s Quelle und Details • Hinweis ForumTeam •
Threadtitel sinnvollerweise um den Begriff " + neue Verkehrsregeln"erweitert ". ManfredA |
Autor: | ManfredA [ 17.03.2023, 18:12 ] |
Betreff: | Re: Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
Hallo ...ich habe den Threadtitel sinnvollerweise um den Begriff " neue Verkehrsregeln erweitert". Viele von uns haben ja noch früher den Führerschein Klasse 1 und 3 gemacht und dürfen somit heute noch z.Bsp. weitestgehendst ohne Einschränkung LKW bis 7,5 Tonnen fahren. Zitat: Lkw über 3,5 Tonnen dürfen nach der Erweiterung der StVO beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit, das heißt 7 bis 11 km/h, fahren. Dadurch sollen schwere Unfälle beim Abbiegen vermieden und die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen erhöht werden. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 70 Euro veranschlagt und der beziehungsweise die Fahrer:in erhält einen Punkt in Flensburg. Im Rahmen eines kurzen Berichts aus Hamburg bin ich erneut drauf aufmerksam geworden; dort wurden explizit nur abbiegende LKW gelasert und fast alle waren zu schnell und mit 70€ und 1 Punkt dabei . Und noch 2 relativ neu Verkehrsschilder Zitat: Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das neue Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt. Das Schild enthält ein Ge- und Verbot. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen. Hier die Schilder: Dateianhang: Verbot anfang.PNG Dateianhang: Verbot Ende.PNG
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Autor: | ThomasGL [ 17.03.2023, 19:31 ] |
Betreff: | Re: Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
hier zur Info.. https://kfz-serviceportal.de/lexikon/al ... einklassen |
Autor: | Eberhard [ 21.03.2023, 10:37 ] |
Betreff: | Re: Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
Wichtig für alle die über die Grenze hinaus wollen Mitfuehrpflicht auf Motorradreisen im Ausland / Europa 2023 |
Autor: | ThomasAC [ 22.03.2023, 13:05 ] |
Betreff: | Re: Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
[quote="ManfredA"]Hallo Viele von uns haben ja noch früher den Führerschein Klasse 1 und 3 gemacht und dürfen somit heute noch z.Bsp. weitestgehendst ohne Einschränkung LKW [m=]bis 7,5 Tonnen[/m] fahren. Hallo lieber Manfred, dass ist so nicht korrekt. Die alte Klasse B wird umgeschrieben in die Klassen B, BE sowie C1E. Hier sind Lkw bis 12 t nutzbar. Das ergibt sich aus der Kombination Zugmaschine 7,5 t und Anhänger mit dem 1,5 fachen Gewicht der Zugmaschine, also rechnerisch 18,75 t ( alte Klasse 3 ). Der Zug durfte auch nicht mehr als drei Achsen haben. Möglich war auch die Klasse C bis zu diesem Gewicht, allerdings ab dem 50. Lebensjahr mit wiederholter ärztlicher Untersuchung alle 5 Jahre. |
Autor: | ManfredA [ 22.03.2023, 13:20 ] |
Betreff: | Re: Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
Hallo Thomas; ich würde mich doch nieundnimmermals mit einem ausgewiesenen Fachmann über Führerscheinklassen disputieren mein von dir zitierter Hinweis war ja auch eher ein grober Hinweis; denn insbesondere die Achszahl (und dann noch der Hinweis, das Tandemachsen mit einem Achsabstand unter 1m als eine Achse zählen) verkompliziert das Ganze. Oft ist es in der täglichen Praxis so, dass man als "alter 3er-Inhaber" ab und an mal einen etwas schwereren LKW ( bis 7,5 t ) fahren soll und dann diese neue Regelung nicht auf dem Schirm hat und abbiegt wie man es mit dem PKW ja gewohnt ist , zumindest zügiger als Schrittgeschwindigkeit. Das man , gerade wenn man seltener mit sowas fährt, umsichtiger sein muss ist doch selbstredend... |
Autor: | ThomasAC [ 22.03.2023, 13:26 ] |
Betreff: | Re: Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
Hallo Manfred, da hast Du sicher Recht. Es wird immer undurchsichtiger. Im Laufe des Jahres soll sich die Klasse B dahingehend ändern, dass man dann Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,2 Tonnen fahren darf. Ein Vorstoß der EU im Hinblick auf das Gewicht von Wohnmobilen. |
Autor: | Eberhard [ 14.04.2023, 15:40 ] |
Betreff: | Re: Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
und schon wieder was neues im Schilderwald. hier die Erklärung: roter-punkt-auf-verkehrsschild |
Autor: | hochdahler [ 14.04.2023, 16:03 ] |
Betreff: | Re: Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
was ist den daran Neu??? das gibt es seit Jahrzehnten |
Autor: | Tourer [ 15.04.2023, 07:28 ] |
Betreff: | Re: Neue Verkehrszeichen + neue Verkehrsregeln |
also ich hatte das mit dem roten Punkt noch nie gesehen... |
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