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Allgemeine Versicherungsfrage
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Seite 1 von 1

Autor:  cruche [ 23.04.2023, 21:43 ]
Betreff:  Allgemeine Versicherungsfrage

Hallo in die Runde,
meine Frage betrifft nur indirekt das Motorrad, nämlich die Garage, genauer gesagt das Tor.
Ein Fahrzeug der allseits beliebten Lieferdienste hat beim Rangieren mein Garagentor (Metall-Schwingtor) beschädigt. Die Schuldfrage ist geklärt. Jetzt habe ich die Kostenzusage der Versicherung erhalten, in der aufgrund des Alters des Tors nur ca. ein Drittel der Summe des Reparaturkostenvoranschlags erstattet werden soll.
Muss ich das akzeptieren oder gibt es hier vielleicht jemanden, der sich damit auskennt und mir erklären kann, dass die Versicherung sogar damit im Recht ist? Oder bekomme ich mein Recht nur mit Hilfe eines Anwalts? Wenn die Sache aussichtslos ist, könnte ich mir die Kosten für den Anwalt sparen.
Danke schon mal für möglichst fundierte Hinweise bzw. Erlebnisse aus eigener Erfahrung.
Gruß
Berthold

• Hinweis ForumTeam •
Threadtitel konkretisiert. ManfredA

Autor:  langer Rudi [ 24.04.2023, 19:55 ]
Betreff:  Re: Allgemeine Versicherungsfrage

Hallo, Berthold.

Leider ist es im Versicherungsrecht so, dass bei einem Haftpflichtschaden- und um diesen handelt es sich bei nach der Unachtsamkeit des Paketkutschers- grundsätzlich nicht der Neuwert, sondern lediglich der Zeitwert eines beschädigten Gegenstandes beglichen wird.

Anders hingegen verhält es sich z.B. bei einem Hausratschaden, da die Hausratversicherung eine sogenannte "Neuwertversicherung" ist.

Ungeachtet dieser grundsätzlichen Regelung steht es natürlich jedem frei, einen Juristen mit der Durchsetzung der eigenen Ansprüche zu beauftragen und in letzter Konsequenz die Versicherungsentscheidung richterlich überprüfen zu lassen. Ggf. fällt ja nach "Verhandlungen" mit der Versicherung die erste, Dir angebotene Entschädigung etwas höher aus, jedoch ändert dies nichts an der Grundsatzregelung der Zeitwertentschädigung.

Du kannst zum Thema eine Vielzahl von Informationen durch´s Googlen abgreifen, gib einfach die Stichworte "Haftpflichtversicherung, Zeitwert, Neuwert" ein und mach Dir ein eigenes Bild.

In jedem Fall viel Erfolg!

Gruß,
Andreas

Autor:  ManfredA [ 24.04.2023, 20:24 ]
Betreff:  Re: Allgemeine Versicherungsfrage

Hallo Berthold,
Als Hausbesitzer und Garagenbesitzer, der alles möglichst in Ordnung hält und ordentlich haben möchte, geht mir sowas auch total gegen den Strich!
Dir würde das Garagentor noch 10, 20 oder 30 Jahre dienen solange es in Ordnung ist. Vielleicht mal ein neuer Anstrich, das würde reichen.
Und nun bist du gezwungen eine erhebliche Investition zu tätigen.

In einem KFZ-Forum bin ich noch diesbezüglich auf folgenden Hinweis gestoßen, den du mal überprüfen könntest:
Zitat:
.....Genau für diesen Fall gibt es Deckungserweiterungen in der Wohngebäudeversicherung, die bei Fahrzeuganprall zahlen.

Denn die Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung.

Die zahlt einem dann die Differenz zwischen dem Zeitwert den man vom Schädiger bekommt und den tatsächlichen Kosten für die Neuanschaffung. ...

Und dann gäbe es vielleicht noch die Möglichkeit, dir ein gebrauchtes Tor einbauen zu lassen; denn die wohl nicht unerheblichen Einbaukosten müsste die Versicherung meines Erachtens voll und ganz bezahlen.
Nur vom Tor dürften sie m.E. den Zeitwert berechnen.

Da könntest du dich auch mal bei einer Fachfirma für Garagentoreinbau informieren. Sowas kommt ja sicherlich häufiger vor.

Berichte bitte mal wie es ausgegangen ist .

Autor:  ManfredA [ 24.10.2023, 11:46 ]
Betreff:  Re: Allgemeine Versicherungsfrage

Zitat: ManfredA
Hallo Berthold, .....

Berichte bitte mal wie es ausgegangen ist .


Hallo Berthold;
wir hatten ja mehrfach auch diesbezüglich PN-Kontakt 8-) ;
vielleicht magst du mal berichten wie das hier ausgegangen ist??

Autor:  cruche [ 24.10.2023, 14:10 ]
Betreff:  Re: Allgemeine Versicherungsfrage

Hallo Manfred,
die Angelegenheit ist noch nicht erledigt. Nachdem ich vom Wohngebäudeversicherer die Zusage erhalten hatte, nach Reparatur und Einreichung der Rechnung die Differenz zur Haftpflichtsumme, die die Versicherung des Verursachers zahlt, erstattet zu bekommen, habe ich die Reparatur in Auftrag gegeben. Der Termin (Anfang Oktober) musste seitens der Reparaturfirma verschoben werden, so dass - hoffentlich - im November die Angelegenheit erledigt wird. Wenn dann die Gebäudeversicherung tatsächlich gezahlt hat, teile ich das hier mit.
VG
Berthold

Autor:  cruche [ 27.12.2023, 17:15 ]
Betreff:  Re: Allgemeine Versicherungsfrage

Hallo zusammen,
was lange währt ...
Wie versprochen, will ich euch vom Ausgang der Angelegenheit berichten. Dank des Hinweises von Manfred (herzlichen Dank dafür!) habe ich die Beschädigung des Garagentors und den Schriftwechsel mit dem Haftpflichtversicherer des Verursachers an unsere Gebäudeversicherung gemeldet. Nach dessen Zusage und endlich erfolgter Reparatur im November hat tatsächlich die Gebäudeversicherung die Differenz zwischen der Zeitwerterstattung der Haftpflicht und dem Rechnungsbetrag – immerhin 1700 Euro – am 21.12.2023 auf unser Konto überwiesen. Das war dann doch noch ein schönes Weihnachtsgeschenk. Danke nochmal an alle hier im Forum für die hilfreichen Tipps.
Gruß und alle guten Wünsche für 2024
Berthold

Ich würde an dieser Stelle nochmal auf meine „Teile-Liste" meiner RP28 verweisen. Die Teile liegen bei mir nur noch herum. Falls jemand Interesse hat, ich will damit nicht reich werden. Abholung wäre mir am liebsten.
Hier der Link zu der Liste im Forum:
viewtopic.php?f=6&t=13737

Autor:  walti [ 27.12.2023, 19:18 ]
Betreff:  Re: Allgemeine Versicherungsfrage

... na bei solch erfolgreichen Tipps und Unterstützung mit einem solchen Erfolg freut sich das Forum sicher über eine Spende zum Jahresende ;-)

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