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Staudurchfahrten ab 9/2026 in Belgien gesetzlich erlaubt https://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=27&t=14821 |
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Autor: | FJRHarry [ 25.07.2024, 17:28 ] |
Betreff: | Staudurchfahrten ab 9/2026 in Belgien gesetzlich erlaubt |
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... n-erlaubt/ Übrigens ist es in den Niederlanden gesetzlich nicht erlaubt, mit dem Motorrad durch Staus zu fahren. Aber wir waren hier schon immer etwas flexibler mit den Regeln als beispielsweise die Deutsche ![]() ![]() Diese Toleranz gab es bis vor kurzen auch in Belgien, mittlerweile ist es dort jedoch gesetzlich zulässig, wie man im Link lesen kann. |
Autor: | mfiete [ 25.07.2024, 23:58 ] |
Betreff: | Re: Stau durchfahren jetzt in Belgien auch gesetzlich erlaub |
Hallo, auf der Anfahrt nach Irland habe ich England durchquert und bin dabei auch auf dem Autobahnring um London unterwegs gewesen. Ich kenne nicht die dortigen gesetzl. Regelungen und habe mich bei langsam fließendem Stau-Verkehr zwischen der 1. und 2. Spur links an den Autos vorbeigemogelt. Dann kam ein brit. Motorradfahrer und "nahm mich mit". Zwischen 2. und 3. Spur mittig durch, wie ich auch, aber ich bin mit 50 km/h nicht hinterher gekommen. Und als ihm so manch ein Autofahrer zu langsam Platz machte schaltete er die Warnblinkanlage ein. Das wirkte wie ein Turbo bzw. Martinshorn. Von Stund an ward er nicht mehr gesehen... ![]() |
Autor: | Mitsui [ 30.07.2024, 14:31 ] |
Betreff: | Re: Stau durchfahren jetzt in Belgien auch gesetzlich erlaub |
Die Regelung in Belgien tritt erst 2026 in Kraft. |
Autor: | ManfredA [ 30.07.2024, 14:45 ] |
Betreff: | Re: Stau durchfahren jetzt in Belgien auch gesetzlich erlaub |
Hallo Uwe; danke für den Hinweis ![]() Im Text dort heist es wörtlich: Zitat: Motorad online ....Die neue belgische Straßenverkehrsordnung tritt am 1. September 2026 in Kraft, sodass sich alle beteiligten Dienste und Bürger allmählich anpassen können. Während der Übergangszeit bleiben die Regeln des alten Kodex in Kraft..... Ich werde den Threadtitel entsprechend ändern ![]() |
Autor: | Mitsui [ 30.07.2024, 15:32 ] |
Betreff: | Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl |
Belgien plant eine umfassende Neuordnung der Verkehrsbestimmungen. Das braucht natürlich Zeit. |
Autor: | Zaphod [ 30.07.2024, 19:20 ] |
Betreff: | Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl |
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/z ... t/belgien/ Hier steht nix das es erst ab 2026 gilt Was stimmt denn nun ![]() ![]() |
Autor: | langer Rudi [ 30.07.2024, 19:57 ] |
Betreff: | Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl |
Zitat: Zaphod https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/belgien/ Hier steht nix das es erst ab 2026 gilt Was stimmt denn nun ![]() ![]() Ich denke ja schon, das eine solche vom ADAC ausgegebene Veröffentlichung Hand und Fuß hat und den Tatsachen entsprechen wird. Sie würden sich bei einer schlecht recherchierten Falschmeldung ansonsten wohl mächtig in die Nesseln setzen. Gruß, Andreas |
Autor: | ManfredA [ 30.07.2024, 20:21 ] |
Betreff: | Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl |
..... immer öfter frage ich mich bei den ganzen Medien, wer von wem abschreibt... ![]() Focus meint auch es gilt erst ab 1. September 2026. https://m.focus.de/auto/motorrad/in-deu ... 70104.html Bei uns am Stammtisch am Freitag ist ein Fachmann dabei, den werde ich darauf ansetzen... ![]() Und dann erhält der Fred auch den richtigen Titel ![]() |
Autor: | ThomasAC [ 31.07.2024, 13:22 ] |
Betreff: | Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl |
Hallo ![]() dazu hier auszugsweise der Art. 16.2 bis. der belgischen Straßenverkehrsordnung, Version 6/2024: "16.2 bis. Motorradfahrer, die zwischen den Fahrspuren fahren Für Motorradfahrer wird das Fahren zwischen zwei Fahrspuren oder Fahrzeugreihen mit einer höheren Geschwindigkeit als die stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugreihen nicht als Überholen betrachtet, außer bei der Anwendung von Artikel 17.2 Nr. 5. In diesem Fall darf der Motorradfahrer jedoch nicht schneller als 50 km/h fahren und der Unterschied zwischen dem Motorradfahrer und den sich auf den Fahrspuren oder in den Fahrzeugreihen befindenden Fahrzeugen darf nicht 20 km/h überschreiten. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen muss der Motorradfahrer außerdem zwischen den am weitesten links gelegenen Fahrspuren fahren." Art. 17.2Nr.5 regelt u.a. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten |
Autor: | walti [ 31.07.2024, 16:56 ] |
Betreff: | Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl |
Hallo Thomas, danke für Deine Ausführungen ![]() Leider etwas an der Frage von Manfred vorbei ![]() Es gibt hier unterschiedliche Aussagen ![]() Die Frage war ab wann die Regelung gilt ![]() |
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