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Vorsicht bei Polizeiangaben in der Schweiz! https://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=27&t=7680 |
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Autor: | badischer Rainer [ 27.12.2014, 18:34 ] |
Betreff: | Vorsicht bei Polizeiangaben in der Schweiz! |
Hallo, nicht selbst erlebt sondern Erfahrungsbericht eines Bikerfreundes. Eine deutsche Bikerclique, 3 Bikes, Ortsdurchfahrt in der Schweiz. Bei Spurwechsel wegen Schienen kam einer auf nassen weissgestrichenen Flächen die unglücklicherweise in diesem kritischen Bereich mehrfach vorhanden waren zu Fall. Keine Fremdschäden nur bei ihm selbst ein Loch im Zylinderkopf des Boxers. Polizei kam sofort mit Unfallaufnahme. Der Polizist fragte ob er verletzt sei und ein Krankenhaus/Arzt aufsuchen werde. Das wurde bejaht, aber es sei nicht so tragisch, er werde in Deutschland einen Arzt konsultieren. Daraufhin waren 1000 sfr fällig! Hätte er nichts von verletzt oder Arzt gesagt hätte es nichts gekostet. Rechtlicher Hintergrund ist lt. Angabe der Pozilei dass bei Personenschäden automatisch die Staatsanwaltschaft ins Spiel kommt. Und das kostet 1000 sfr.!!!!! Also Zähne zusammenbeissen, neeee nichts passiert...... Interessanterweise haben Anwohner gesagt das an dieser Stelle jedes Jahr mind. 30 Biker eine Bodenprobe ziehen. Greetz Rainer |
Autor: | ThomasAC [ 27.12.2014, 19:08 ] |
Betreff: | Re: Vorsicht bei Polizeiangaben in der Schweiz! |
Merkwürdige Rechtsauffassung. Es handelte sich doch um einen Alleinunfall bei dem nur der gestürtzte zu Schaden kam und keine Fremdverletzung vorlag. Was soll denn dabei bitte die Staatsanwaltschaft??? Wenn ich mir in den Finger schneide, ermittelt auch keine Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung. |
Autor: | ManfredA [ 27.12.2014, 20:59 ] |
Betreff: | Re: Vorsicht bei Polizeiangaben in der Schweiz! |
....solange du nicht die Weiße Linie touchierst ... . Andere Länder - andere Sitten...das gilt besonders für die Schweiz. ... ![]() |
Autor: | uwe [ 28.12.2014, 09:16 ] |
Betreff: | Re: Vorsicht bei Polizeiangaben in der Schweiz! |
Ist in Deutschland nicht anders ![]() Ein Strafgeld (oder Sicherheitsleistung) wird nicht vor Ort einbehalten. Der Unterschied liegt darin, dass das Verfahren in der Regel eingestellt wird ![]() Sehr wohl kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren an die Bußgeldstelle weiterleiten. Bei Alleinunfällen ohne Personenschaden kann die Polizei ein Verwarnungsgeld erheben oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Das genauer auszuführen würde hier den Rahmen etwas sprengen. Also immer schön die Füße ruhig halten. Die Schweizer sind nichts besonderes ![]() |
Autor: | ManfredA [ 30.12.2014, 14:39 ] |
Betreff: | Re: Vorsicht bei Polizeiangaben in der Schweiz! |
Zitat: uwe .... Die Schweizer sind nichts besonderes ![]() Och ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Autor: | Topliner [ 30.12.2014, 21:31 ] |
Betreff: | Re: Vorsicht bei Polizeiangaben in der Schweiz! |
Zitat: uwe (...) Also immer schön die Füße ruhig halten. Die Schweizer sind nichts besonderes ![]() ... heißt also im Umkehrschluß, wir sind genau so bekloppt wie die Schweizer? ![]() ![]() ![]() |
Autor: | uwe [ 31.12.2014, 12:58 ] |
Betreff: | Re: Vorsicht bei Polizeiangaben in der Schweiz! |
Toppi, auch wir sind nichts besonderes ![]() Man muss immer den Unterschied zwischen öffentlichem Raum und Privatsphäre sehen. Wobei die Privatsphäre auch Grenzen hat ![]() |
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