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Kaufquittung Mohawk Bekeidung
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Seite 1 von 3

Autor:  dryfi [ 10.01.2015, 13:56 ]
Betreff:  Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Hallo Foren-Gemeinde,
ich bin auf der Suche nach Kaufbelege für Polo Mohawk Jacke und Hose aus der 1. Jahreshälfte 2011. Der Hintergrund ist folgender:Nach einen unverschuldeten Unfall 10/2013 weigert sich die Versicherung die Bekleidung zu bezahlen, da ich keine Belege von der Anschaffung mehr habe( blöderweise hatte ich nach der Gewährleistung die Belege venichtet"wehr Denkt schon an sowas").Vieleicht könnt Ihr mir helfen!
Ich bedanke mich schon mal im vorraus.
Mfg Bernd

Autor:  ThomasAC [ 10.01.2015, 14:02 ]
Betreff:  Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Hallo,

hast Du es schon mal bei Polo selbst probiert ? Bei Louis z.B. kann ich anhand der Kundenkarte Kaufbelege nachfordern. Polo hat meines Wissens nach auch Kundenkarten, dann sollte das da auch möglich sein, vorausgesetzt Du hast eine solche Karte.

Autor:  Andre69 [ 10.01.2015, 14:04 ]
Betreff:  Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Ist der Kaufzeitpunkt wirklich wichtig ?

Mit etwas Glück könnte ich noch Belege von einer Mohawk Damen Kombi aus 12 / 2012 irgendwo
abgeheftet haben.
Wenn es passt, fang ich an zu suchen, sag mal Bescheid.

Gruß André

Autor:  ManfredA [ 10.01.2015, 14:18 ]
Betreff:  Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Gegenfrage: Hast du dich mal bei einem Anwalt beraten oder in einschlägigen Foren informiert?

Das du Schutzkleidung an hattest und welche ist ja nachweisbar, und was die gekostet hat in etwa auch.

:skepsis: :denk: Meines Wissens ist der Verursacher bzw. seine Versicherung verpflichtet, diese zu ersetzen.... :pro:

:öhm: Aber ist ja von allgemeinem Interesse: Ich habe meine Kaufbelege von meiner Stadler-Kombi , Stiefeln und meinem Helm zwar noch bzw. wüsste welches :musk: mir weiterhelfen könnte :yes: , aber z.Bsp. von meinen Handschuhen habe ich nix mehr. :shame:

Autor:  jalla [ 10.01.2015, 14:55 ]
Betreff:  Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Hallo Bernd,

ich hatte 2012 einen unverschuldeten Unfall und ich habe meine kompletten Sicherheitskleidung ohne Kaufbelege ersetzt bekommen.
Angaben von Marke, Preis war ausreichend. Ich war fair und habe den Einkaufspreis der Kleidung angegeben, den ich bezahlt hatte.
Mein Anwalt klärte mich auf und meinte:
Der Kaufbeleg spielt keine Rolle, da nicht nach Restbuchwert bezahlt wird, sondern immer der Neupreis der Sicherheitskleidung als Zahlung angesetzt wird.

Versicherungen wollen immer sparen. Das darf nicht auf Sicherheit deiner Gesundheit gehen.
Falls du keinen Anwalt hast, nimm dir einen.
Auch wenn du keine Rechtschutzversicherung hast.
Wenn du unverschuldet abgeschossen wurdest, musst du dir keine Sorgen um die Kosten für Anwalt machen.

Autor:  ManfredA [ 10.01.2015, 15:42 ]
Betreff:  Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Zitat: jalla
....
Mein Anwalt klärte mich auf und meinte:
Der Kaufbeleg spielt keine Rolle, da nicht nach Restbuchwert bezahlt wird, sondern immer der Neupreis der Sicherheitskleidung als Zahlung angesetzt wird.
....


Das ist auch mein Kentnisstand 8-) .

Aber wir sind ja alle lernfähig :pro:

Bei Teilschuld -- und leider gibt es ja in der Rechtsprechung gelegentlich die Auffassung, das man als Motorradfahrer automatisch durch "Inverkehrsbringung" eine gewisse Teilschuld hat,
bekommt man dann den entsprechenden Anteil ersetzt :frage:

Wobei Teilschuld ansich ja auch immer mal vorkommen kann, z.Bsp. zu schnell, zu dicht aufgefahren, zu spät oder garn nicht oder andauernd und somit nicht korrekt geblinkt..... :flööt:

Autor:  hdd37 [ 10.01.2015, 16:51 ]
Betreff:  Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Bei uns läuft sowas grundsätzlich über den Gutachter. Ich berate dahingehend,
dass der Geschädigte ein entsprechendes Anrecht hat.
Der Gutachter ermittelt den Neuwert der Schutzkleidung, Helm usw. indem er sich auf dem Markt "schlau macht".

Dass da Quittungen von Nöten sind ist mir noch nie unter gekommen und ich bin jetzt über 10 Jahre im Unfallgeschäft.

Als aller erstes, ist es jedoch wichtig, sich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen, und natürlich ein Gutachter,
den Du (im Haftpflichtfall) selbstverständlich selbst bestimmst (Regierecht) und deren Bezahlung Sache der Gegnerversicherung ist,
sofern die Schuldfrage eindeutig ist.

Im Normalfall musst Du Dich von da an um nichts mehr zu kümmern.

Autor:  SteffenW [ 10.01.2015, 18:01 ]
Betreff:  Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Zitat
"30% Abzug neu für alt bei beschädigter und ein Jahr alter Motorradkleidung

Nachdem die überwiegende Rechtsprechung in der Vergangenheit den Abzug bei beschädigter Motorradschutzkleidung sehr niedrig angesetzt hat, hat das OLG FRANKFURT AM MAIN, 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08 in einer aktuellen Entscheidung diesen Abzug prozentual sehr hoch angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob hier andere Gerichte dieser Linie folgen werden. Das Gericht führte zu seiner Entscheidung u.a. aus:

Wird bei einem Unfall die Motorradbekleidung des Geschädigten beschädigt, ist es bei einem anzunehmenden Alter von einem Jahr angemessen, einen Abzug neu für alt in Höhe von 30% anzusetzen. Grundsätzlich ist bei gebrauchten Gegenständen der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, wobei ein solcher vorliegend allerdings nicht erkannt werden kann. Wiederbeschaffungswert setzt voraus, dass entsprechende Gegenstände auf einem Gebrauchtmarkt erworben werden können. Dies ist für Motorradkleidung nach Kenntnis des Gerichts nicht der Fall. Es ist deshalb grundsätzlich vom Neuwert auszugehen und ein entsprechender Abzug "Neu für Alt" zu machen, der sich aus der Lebensdauer der Gegenstände ergibt. Im Rahmen der zulässigen Schätzung hält der Senat deshalb eine Lebensdauer von vier Jahren für angemessen, so dass unter Berücksichtigung auch sonstiger Umstände ein ersatzfähiger Betrag von 70% als ausreichend und angemessen erscheint."

Autor:  Ecki [ 10.01.2015, 18:24 ]
Betreff:  Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Diese Vorgehensweise der Versicherungen habe ich auch schon erlebt.

Sass als Beifahrer im Auto, Unfall Fahrer schläft kurz ein, wir waren zu fünft im Auto. Nun wollte die Versicherung von allen die Belege für die beschädigten Sachen (Jacken, Brille etc)

Nachdem wir unsere Anwälte eingeschaltet hatten war das gegenstandslos! Diese Masche verbreitet sich immer mehr, da solte man gleich voll gegen halten und mit Anwalt gegen steuern!

Ich persöhnlich lass so etwas nur noch über meine Rechtsschutzversicherung laufen wozu hab ich die!

In deinem fall, brauchst du so eine Versicherung nicht, da du Geschädigter bist sprich Unfallopfer.

Suche dir einen guten Anwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht und lass dich beraten, du kannst dich auch an deine Versicherung wenden, die helfen dir bestimmt den richtigen Anwalt zu finden. Anders geht sowas heute nicht mehr, die wollen sparen wo sie können und die "Dummen" lassen sich mit ein paar €uros abspeisen.

Mir waren meine Mopedklamotten teuer genug, dann möchte ich auch gleichwertigen Ersatz!!!

Autor:  ManfredA [ 10.01.2015, 18:29 ]
Betreff:  Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung

Zitat: SteffenW
Zitat
... Im Rahmen der zulässigen Schätzung hält der Senat deshalb eine Lebensdauer von vier Jahren für angemessen, so dass unter Berücksichtigung auch sonstiger Umstände ein ersatzfähiger Betrag von 70% als ausreichend und angemessen erscheint."...


Wenn manche Richter schätzen.... :oh: :motz: :piep: .

Bleibt zu hoffen das es da bald realitätsnähere Urteile gibt.
Weshalb sollte z.Bsp. Stadler sonst 10 Jahre Garantie geben, wenn die Sachen nach 4 Jahren entsorgt würden... :oh:

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