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Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.
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Seite 1 von 2

Autor:  feffel [ 15.01.2015, 13:59 ]
Betreff:  Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

Hallo :comm: ,

habe ich gerade bei Facebook gelesen.

Sofern ich irgendwelche
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verletzt haben sollte, bitte ggf. durch die Admins. ändern, danke.

Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern nicht mit jedem Messgerät zulässig

Das Kammergericht Berlin (Az: 3 WS B 650/10) hat sich sehr kritisch mit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Laveg VL 101 bei Motorrädern auseinander gesetzt.
Anlass war ein Bußgeldbescheid gegen einen Motorradfahrer, der von vorn über eine Messdistanz von 199 Metern gemessen wurde.

Das Gericht erachtete diese Messung für nicht zulässig. Es begründete seine Entscheidung u.a. wie folgt:

Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Laveg VL 101 in Bezug auf ein Motorrad vorgenommen, so liegt bei einer Messung aus einer Distanz von 199 Metern keine standardisierte Messmethode vor, da ein Motorrad kein reflektierendes vorderes Kennzeichen hat und bei einer Ausrichtung des Messstrahls auf Karosserieteile die Bedienungsanleitung dieses Messgeräts den Messbereich auf 30 bis 150 Meter einschränkt.Bei einem von vorne angemessenen Motorrad scheidet eine Messung jedoch aus, weil ein vorderes Kennzeichen nicht vorhanden ist. Es kann daher nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Für derartige Messungen schränkt die Bedienungsanleitung des Geräts den Messbereich jedoch auf 30 bis 150 Meter ein. Die hier vorgenommene Messung aus einer Distanz von 199 Metern auf ein Karosserieteil lag daher ausserhalb des durch die Betriebsanleitung definierten zulässigen Messbereichs.

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder betroffene Motorradfahrer bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ganz genau prüfen sollte, welches Messgerät verwendet wurde. Bei einer „Frontmessung“ mit dem Gerät Laveg VL 101 und einer großen Messdistanz sollte dann ernsthaft geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erwägen ist.

Autor:  HPH [ 15.01.2015, 16:23 ]
Betreff:  Re: Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

Du musst nur wissen, welches Messgerät es war. Dann kannst Du ggf. Einspruch erheben.
Stellt sich nur die Frage, bis zu welchem Betrag es sich lohnt. ;-)

Autor:  ManfredA [ 15.01.2015, 18:20 ]
Betreff:  Re: Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

:skepsis: :denk: ..der bloße Widerspruch mittels Anhörungsbogen ist doch zunächst mal kostenfrei :flööt: 8-)

Autor:  feffel [ 15.01.2015, 18:38 ]
Betreff:  Re: Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

Zitat: HPH
Du musst nur wissen, welches Messgerät es war. Dann kannst Du ggf. Einspruch erheben.
Stellt sich nur die Frage, bis zu welchem Betrag es sich lohnt. ;-)

Bin bisher noch nie erwischt worden :holy: , glaube aber zu wissen, dass es auf dem Anhörungsbogen steht, womit gemessen wurde.

Gruß

Stefan

Autor:  Lüpimann [ 15.01.2015, 20:27 ]
Betreff:  Re: Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

Jupp, steht in der Anschuldigung, Messgerät, Zeuge, etc.

Ich hatte im letzten Jahr 2 mal solch einen Bescheid und immer Lasermessung. Eigentlich sieht man auf dem Bild nur das Kennzeichen (war mit dem Auto).
Habe nichts zugegeben und beide male das Vollbild angefordert, einmal kam überhaupt keine Reaktion mehr - beim zweiten mal konnte man eindeutig erkennen, dass ich halb von einem LKW Überdeckt wurde, die Messung damit auch nicht zulässig war.

Ich würde bei Lasermessungen immer einen Widerspruch in Erwägung ziehen.

Autor:  ThomasAC [ 16.01.2015, 13:04 ]
Betreff:  Re: Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

Zitat:
Ich würde bei Lasermessungen immer einen Widerspruch in Erwägung ziehen.

Oder einfach mal nur so schnell fahren wie erlaubt. Ich stoße mich in den verschiedenen Foren immer wieder daran, wenn Mitglieder schreiben welch schlimme Folgen sie nun tragen müssen, weil sie beim schnellfahren erwischt wurden,oder welche Methoden es gibt, sich der Verfolgung durch die Behörden zu entziehen es gibt. Ich kann nur sagen, eben Pech gehabt, tragt es wie ein Mann und zahlt, oder haltet euch an die Geschwindigkeiten.

Bis auf wenige Ausnahmen, dann i.d.R. durch die Komunen, werden Messstellen dort eingerichtet, wo sie Sinn machen, u.a. an Unfallhäufungspunkten. Ich habe es während meiner aktiven Zeit in der Eifel immer wieder, von April bis Oktober, erlebt, einfach grauenhaft. Nur ein Beispiel: Landstraße am Rursee mit Jugenherberge, zulässige Geschwindigkeit im Bereich der Jugendherberge 50 km/h, da Schutzzone, höchste gemessene Geschwindigkeit 202 km/h, Fragen ??????? Da wird gerast und zwar jenseits von Gut und Böse, mit offenen Knallrohren gefahren, die unteren Gänge bis zum Anschlag in der Ortschaft ausgefahren, man kann den Protest der Anwohner verstehen. Allerdings ist nur ein kleiner Teil der Motorradfahrer so extrem drauf. Diese jedoch verhageln für alle anderen Motorradfahrer die Reputation

Ich selbst fahre auch schon mal etwas über der Norm, bin ja auch nur Mensch,allerdings immer im bezahlbaren Bereich außerhalb der Punkte, d.h. bis max. 20 km/h netto, und nur außerhalb von geschützen Zonen und Ortsachaften, wenn ich erwischt werde frage ich aber nicht, was ist das für ein Lasergerät. Ich habe einen Tacho und weiß, wie schnell ich gefahren bin und zahle, aus die Maus.

Der Ersteller des Threads hat es sicherlich gut gemeint, aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Auch wenn der Altersdurchnitt hier im Forum deutlich über 25 Jahre liegt heißt das nicht, dass der ein oder andere Kamikazeeigenschaften in sich trägt. Bitte nicht falsch verstehen. Ich meine damit die Wiedereinsteiger nach 20 Jahren Motorradabstinenz. Das war die Gruppe, die in der Eifel prozentual hoch an den letzten tötlichen Zweiradunfällen beteiligt war.

Wenn hier eine kostenpfllichtige Verwarnung wegen zu schnellem Fahren bewirkt, dass derjenige zukünftig auf seine Geschwindigkeit achtet, erlebt dieser sicherlich den nächsten Herbst / Winter lebend und das Ziel der Maßnahme ist erreicht.

Autor:  feffel [ 16.01.2015, 13:27 ]
Betreff:  Re: Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

[quote="ThomasAC") Ich würde bei Lasermessungen immer einen Widerspruch in Erwägung ziehen.[/quote]

Oder einfach mal nur so schnell fahren wie erlaubt. Ich stoße mich in den verschiedenen Foren immer wieder daran, wenn Mitglieder schreiben welch schlimme Folgen sie nun tragen müssen, weil sie beim schnellfahren erwischt wurden,oder welche Methoden es gibt, sich der Verfolgung durch die Behörden zu entziehen es gibt. Ich kann nur sagen, eben Pech gehabt, tragt es wie ein Mann und zahlt, oder haltet euch an die Geschwindigkeiten.

Bis auf wenige Ausnahmen, dann i.d.R. durch die Komunen, werden Messstellen dort eingerichtet, wo sie Sinn machen, u.a. an Unfallhäufungspunkten. Ich habe es während meiner aktiven Zeit in der Eifel immer wieder, von April bis Oktober, erlebt, einfach grauenhaft. Nur ein Beispiel: Landstraße am Rursee mit Jugenherberge, zulässige Geschwindigkeit im Bereich der Jugendherberge 50 km/h, da Schutzzone, höchste gemessene Geschwindigkeit 202 km/h, Fragen ??????? Da wird gerast und zwar jenseits von Gut und Böse, mit offenen Knallrohren gefahren, die unteren Gänge bis zum Anschlag in der Ortschaft ausgefahren, man kann den Protest der Anwohner verstehen. Allerdings ist nur ein kleiner Teil der Motorradfahrer so extrem drauf. Diese jedoch verhageln für alle anderen Motorradfahrer die Reputation

Ich selbst fahre auch schon mal etwas über der Norm, bin ja auch nur Mensch,allerdings immer im bezahlbaren Bereich außerhalb der Punkte, d.h. bis max. 20 km/h netto, und nur außerhalb von geschützen Zonen und Ortsachaften, wenn ich erwischt werde frage ich aber nicht, was ist das für ein Lasergerät. Ich habe einen Tacho und weiß, wie schnell ich gefahren bin und zahle, aus die Maus.

Der Ersteller des Threads hat es sicherlich gut gemeint, aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.Auch wenn der Altersdurchnitt hier im Forum deutlich über 25 Jahre liegt heißt das nicht, dass der ein oder andere Kamikazeeigenschaften in sich trägt. Bitte nicht falsch verstehen. Ich meine damit die Wiedereinsteiger nach 20 Jahren Motorradabstinenz. Das war die Gruppe, die in der Eifel prozentual hoch an den letzten tötlichen Zweiradunfällen beteiligt war.

Wenn hier eine kostenpfllichtige Verwarnung wegen zu schnellem Fahren bewirkt, dass derjenige zukünftig auf seine Geschwindigkeit achtet, erlebt dieser sicherlich den nächsten Herbst / Winter lebend und das Ziel der Maßnahme ist erreicht.[/quote]
Hallo Thomas,

gut gemeint war es sich, aber was kann ich denn, (außer des Kopierens ;-) ) daran falsch machen ? :denk: :denk: .

Gruß

Stefan

Autor:  ThomasAC [ 16.01.2015, 14:49 ]
Betreff:  Re: Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

Hallo Stefan,

ich denke, wenn ein Forum sich in dieser Hinsicht neutral verhält, sind wir schon ein großes Stück weiter. Verkehrsüberwachung dient unser aller Sicherheit, auch wenn man das als im Moment betroffener anders sehen möge. Meine langjährige Tätigkeit hat mich eines gelehrt nämlich das der Griff in die Geldbörse manchmal Wunder bewirken kann.

Nochmal, es geht nicht darum dem "Gelegenheitsgeschwindigkeitsüberschreiter" eines auszuwischen, sondern

1. zu versuchen, die notorischen Raser zu kriegen
2. den Risikogruppenfahrern deutlich auf die Finger zu klopfen, um so eventuell schwere Unfälle zu vermeiden

Denn machen wir uns nichts vor, die meisten tödlichen Unfälle waren auf zu hohe Geschwindigkeit der Piloten zurück zu führen, die wenigsten auf Fahrfehler anderer.

Einem erwischten Fahrer steht der Rechtsweg offen und ich denke, das wir derartige Hinweise den Anwälten in den Verfahren überlassen sollten, da gehören sie hin.

Zudem ist dem Hinweis nicht zu entnehmen, welcher Abstand gemeint ist. Ein Lasermessgerät hat eine Maximalreichweite und eine untere Grenze die nicht unterschritten werden darf. Wenn in dem Posting z.B. der untere Abstand gemeint ist, wäre eine Messung mit 199 m Abstand gültig.

Autor:  harry301 [ 16.01.2015, 15:28 ]
Betreff:  Re: Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

Zitat: ThomasAC

Einem erwischten Fahrer steht der Rechtsweg offen und ich denke, das wir derartige Hinweise den Anwälten in den Verfahren überlassen sollten, da gehören sie hin.



Was schreibt du für einen Blödsinn? :oh:

Wenn eine Messung aus 199 Metern eventuell nicht korrekt ist, sollte man auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Davon abzuraten ist doch ga,ga.

Und warum soll das Thema hier nicht diskutiert werden?

Meiner Meinung nach grenzt es sogar an Betrug, wenn jemand durch eine Falschmessung Punkte kassiert
und eventuell Führerschein oder sogar den Arbeitsplatz verliert.



"Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Laveg VL 101 in Bezug auf ein Motorrad vorgenommen, so liegt bei einer Messung aus einer Distanz von 199 Metern keine standardisierte Messmethode vor".....deshalb " erachtete das Gericht diese Messung für nicht zulässig.!!!

Noch Fragen??

Autor:  Lüpimann [ 16.01.2015, 15:47 ]
Betreff:  Re: Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern.

Danke @harry301 !!

Denn genau darauf zielt es doch ab ! Das Netz ist voll von Berichten über fehlerhafte Lasermessungen - vor allem die Verkehrsportale. Ich habe auch einen Bescheid bekommen auf der BAB soll ich mit 135 km/h bei erlaubten 100 km/h eingemessen wurden sein.
Als sie mir dann auf Anforderung das besagte "Vollbild" zugesendet haben, schaute mein Kennzeichen max. 2 Meter vor einem LKW raus, denn ich gerade am überholen war.
Da der LKW mit max. 88 km/h unterwegs gewesen sein kann, darf man hier wohl getrost von einer unzulässigen Zufallsmessung sprechen - haben die selbst ja auch eingesehen. Viele zahlen aber eben einfach gutgläubig und trauen den "Behörden" blind.

In Zeiten in denen die Kommunen, privaten Firmen Lizenzen für die Geschwindigkeitsüberwachung ausstellen (das ist durchaus keine Seltenheit) - bleibe ich bei der Aussage, dass man einen Widerspruch bei Lasermessungen, durchaus in Erwägung ziehen darf.

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