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fjrthefirst
 Beitrag#1   Betreff: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 18.02.2020, 06:52 

Beiträge: 126
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24.07.2018, 06:36
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29.03.2024, 00:35
Hallo :musk:
ein sehr interessanter Bericht:
https://www.techbook.de/apps/blitzer-ap ... nden?ref=1
DLzG
Heiko



22 Jahre Yamaha GTS1000 (A) - wußte gar nicht das es auch andere schöne Mopeds gibt
FJR1300A RP08 2003 seit 01/2018, SW-Motech Lenkererhöhung, Puig Tourenscheibe, Scenic Handynavigation
G&D Variofußrasten, Sitzbank um 3,5 cm aufgepolstert

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HansderEber
 Beitrag#2   Betreff: Re: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 18.02.2020, 17:08 
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Beiträge: 12
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28.03.2024, 23:35
Hallo, alle

Ich hab mal den Artikel gelesen, der da verlinkt ist. Hauptsächlich gehts da ja um Smartphone Apps und nur am Rand um Navis.
Trotz lesens ist mir aber nicht wirklich klar, was da nun gemeint ist.

Zitat aus dem Artikel:

"Ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps

Mit der Zustimmung des Bundesrats wird der Paragraph nun erweitert, wodurch die Regel künftig explizit auch für Geräte gilt, die zur Warnung vor Blitzern verwendet werden können und nicht nur die Geräte, die dafür extra konzipiert sind. "


Heißt das, daß mein TomTom Raider nun nicht mehr legal ist? Schließlich warnt es mich ja auch vor stationären Blitzern und Strecken auf denen oft mobil geblitzt wird.

Ich muß gestehen, daß der Artikel mich eher verwirrt. Kann da vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen?

Gruß Achim



Wuäsblinker? So'n Humbug!

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fjrmatzi
 Beitrag#3   Betreff: Re: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 18.02.2020, 18:20 
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Beiträge: 2589
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Hi Achim,genau richtig erkannt.Jedes Navi das mit Blitzerwarnern ausgerüstet werden kann,ist ab dem Tag wo es geltendes Recht wird verboten.Auch dein Smartphone darfst du dann nicht mehr mitnehmen wenn du nicht Gefahr laufen willst das es zur Überprüfung eingezogen wird.
CIAO Matthias



CIAO Matthias

2001-2009 RP04 Silber 137542 KM
ab 2009 RP13a Graphite 211800 KM
SBL,DRS3,Stahlfex,E.Schwarz Schwinge und Umlenkungsumbau,Abgaskrümmer mit Meßanschlüssen,Meissner Kühlerschutz,Nivomat Federbein,Top Block Crashpad,Ladesteckdose,Garmin ZŪMO XT,Nebelscheinwerfer,SW-Motech Alu Rack mit Adapterplatte und Givi V47 Topcase,TFL,ABM Synto Brems-Kupplungshebel,V-Stream Scheibe geändert,weiße Blinker vorne,asphärische Spiegelgläser,Kotflügelverlängerung,Baehr Sitzbank mit Heizung(Winter),Top Sellerie Sitzbank,Doppel USB Steckdose.JMT LIFEPO.

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noppe
 Beitrag#4   Betreff: Re: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 18.02.2020, 19:49 
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Beiträge: 2714
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08.02.2009, 18:47
Ortszeit:
28.03.2024, 23:35
Hallo :comm:
nach dem was da steht, ist jedes Gerät was die Apps verarbeiten kann verboten.
Dabei spielt es keine Rolle ob die besagte App auch wirklich drauf ist.
Dann sind ja alle Navis verboten und auch Smartphones, ich glaube eher das
der Redakteur des Artikels etwas verwechselt hat, das die Geräte auf denen die Apps
installiert sind nicht verwendet werden dürfen, das man sich damit strafbar macht.



_______________________________________________________
Viele grüsse von Noppe
RP08-EZ5/2003 - Aktuell Km Stand 186000

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fjrthefirst
 Beitrag#5   Betreff: Re: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 18.02.2020, 20:31 

Beiträge: 126
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24.07.2018, 06:36
Ortszeit:
29.03.2024, 00:35
Hallo :musk:

Zitat aus dem Artikel :
"„In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt.“ – Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)"

Für mich ist das eindeutig das es nur um die Software geht, nicht um die Hardware.
Also blitzer.de runter vom Handy, in den Navis die Option abschalten und alles ist legal.

DlzG
Heiko



22 Jahre Yamaha GTS1000 (A) - wußte gar nicht das es auch andere schöne Mopeds gibt
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Klado
 Beitrag#6   Betreff: Re: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 19.02.2020, 08:42 
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Beiträge: 425
Registriert:
23.05.2015, 19:29
Ortszeit:
29.03.2024, 00:35
Ich gehe davon aus das die Software da drauf sein darf, egal ob Handy oder Navi, bei der Fahrt darf es nicht betriebsbereit und eingeschaltet sein.
Warnen lassen ist nicht erlaubt.
Grauzone bleibt es wenn der Beifahrer oder Sozia/us das auf z.B. seinem Handy eingeschaltet hat. Er darf dann den Fahrer nicht warnen.

Quelle: techbook.de
Zitat:
„In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt.“ – Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)



Gruss Klaus

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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

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Wilhelm
 Beitrag#7   Betreff: Re: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 19.02.2020, 11:25 
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Beiträge: 662
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09.02.2009, 18:51
Ortszeit:
28.03.2024, 23:35
Ist auch heute schon nicht erlaubt.
Nur die Strafen werden höher.
Die App darfst du haben aber nicht im Straßenverkehr aktivieren.



Gute Fahrt

Veteran, BMW 1200 GS LC, RP 13 bis 2011 (125000 km) jetzt Can Am Spyder RT LMD

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Carlos1997
 Beitrag#8   Betreff: Re: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 25.02.2020, 10:26 
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Beiträge: 137
Registriert:
12.10.2018, 20:38
Ortszeit:
29.03.2024, 00:35
Ziemlicher Schwachsinn würde ich sagen, wer will das kontrollieren.

Ich schätze in 90 % aller Fahrzeuge sind Handy unterwegs. Wer will denn das
kontrollieren und im besonderen, auch nachweisen, das du das Teil aktiviert hattest.
Und dann noch der ganze Aufwand um 20 € einzuziehen. :oh:

Es gibt nun wirklcih wichtigeres für unsere Ordnungsbehörden, als sich mit Blitzerwarnern
zu beschäftigen. :piep:

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Wilhelm
 Beitrag#9   Betreff: Re: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 25.02.2020, 11:15 
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Beiträge: 662
Registriert:
09.02.2009, 18:51
Ortszeit:
28.03.2024, 23:35
Kostet demnächst 75 € und 1 Punkt in Flensburg.
Ist schon relevant.



Gute Fahrt

Veteran, BMW 1200 GS LC, RP 13 bis 2011 (125000 km) jetzt Can Am Spyder RT LMD

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ThomasAC
 Beitrag#10   Betreff: Re: Verwendung von Apps oder Navi mit Radarwarner
Verfasst: 25.02.2020, 12:04 
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Beiträge: 665
Registriert:
08.08.2012, 17:58
Ortszeit:
29.03.2024, 00:35
Hallo :comm: ,

ich würde mich da nicht verrückt machen lassen. Unsere Ordnungshüter haben jetzt schon nicht die Kapazitäten, ihre Aufgaben vernünftig durchzuführen, oder wißt ihr genau, wann ihr das letzte Mal kontrolliert wurdet. Dann bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung diese Vorschrift mit Leben füllt, manchmal kommt es anders. Dann darf auch der Vergleich Blitzerapps und Radiowarndurchsagen nicht unbetrachtet bleiben. Besser als jede App oder sonstige Warnfunktion bleibt immer noch das Gefühl im Fuß und in der Hand mit Blick auf den Tacho, in diesem Sinne allzeit gute Fahrt.



herzliche Grüße aus der Vulkaneifel
Thomas
QJ Motor SRT 700, Gamin ZumoXT, Viofo MT1 Dashcam

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