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DetlefT
 Beitrag#1   Betreff: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 19.10.2009, 15:02 
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Beiträge: 2909
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Aus dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 1.10.2009

Für Motorradfahrer gilt Kleiderordnung

Von Winfried Schwabe, 01.10.09, 21:03h

Motorradfahrer sollten jederzeit Schutzkleidung tragen - schon im Interesse der eigenen Gesundheit. Wer nicht ausreichend geschützt an einem Unfall beteiligt ist, kann mit der Versicherung Probleme bekommen.

Beim Motorradfahren muss Schutzkleidung getragen werden! Für Fahrradfahrer gelten seit Jahren klare Regeln: Wer als „sportlicher“ Radfahrer mit seinem Rennrad unterwegs ist, muss zwar nach dem Gesetz immer noch keinen Helm aufsetzen. Bei einem fremd verschuldeten Unfall trägt man aber gleichwohl eine Mitverantwortung, wenn nämlich die erlittene Kopfverletzung mit einem Helm hätte vermieden werden können oder jedenfalls nicht so schwer ausgefallen wäre. Konsequenz: Die Ersatzansprüche gegen den Unfallverursacher werden vermindert.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg hat jetzt die bis heute unbeantwortete Frage geklärt, ob für Motorradfahrer, die keine Schutzkleidung tragen, eine ähnliche Regel gelten kann.

Schwerste Hautverletzungen

Der Fall: Ein Motorradfahrer war ohne eigenes Verschulden mit einem PKW zusammengestoßen und anschließend fast 30 Meter über den Asphalt geschliddert. Da der Mann zwar einen Helm und auch eine Lederjacke, an den Beinen aber nur eine leichte Stoffhose trug, erlitt er schwerste Hautverletzungen, die über viele Monate stationär behandelt werden mussten. Als Langzeitschäden blieben zudem Narben und dauerhafte Schmerzen, auch wegen diverser Hauttransplantationen, die zur Rettung der Beine durchgeführt wurden. Anschließend zog der Mann vor Gericht und forderte ein umfangreiches Schmerzensgeld.

Die spannende Frage lautete: Trägt der Motorradfahrer, weil er nur eine leichte Hose getragen hatte, eine Mitschuld an dem Unfall bzw. an dem Ausmaß der Verletzungen? Als erstes Gericht in Deutschland stellte das OLG Brandenburg jetzt eine konkrete „Kleiderordnung“ für Motorradfahrer auf und gab dem schwer verletzten Mann eine Mitschuld, da er keine schützende Hose getragen hatte.

Zwar existiere, so die Richter, neben der Helmpflicht bis heute keine gesetzliche Vorschrift darüber, wie Motorradfahrer angezogen sein müssten. Das Tragen von Schutzkleidung - auch und vor allem an den Beinen - müsse von einem „vernünftigen und verständigen Motorradfahrer“ aber verlangt werden.

Nach einer Erhebung des ADAC liege die Verletzungshäufigkeit an den Beinen bei einem Motorradunfall nämlich bei über 80 Prozent, weswegen es die meisten Motorradfahrer als eine Art „persönliche Verpflichtung“ ansähen, jederzeit und im Übrigen auch bei kleineren Maschinen mit Schutzkleidung zu fahren.

Das Oberlandesgericht formuliete zudem wörtlich: „Wer als Motorradfahrer auf Schutzkleidung verzichtet, geht bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko ein. Es ist deshalb sachgerecht, im Rahmen der Bemessung eines Schmerzensgeldes dieses selbst eingegangene Risiko zu berücksichtigen und den Anspruch des verletzten Motorradfahrers entsprechend zu vermindern.“ (OLG Brandenburg - 12 U 29 / 09)

Fazit

Motorradfahrer sollten, spätestens nach diesem Urteil des OLG Brandenburg, jederzeit Schutzkleidung am ganzen Körper tragen. Ansonsten droht bei einem Unfall nicht nur eine schwere Verletzung, sondern zudem auch noch die Verminderung eines möglichen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruchs.



»Hier ist der Start.
Dort ist das Ziel.
Dazwischen musst Du laufen.«

Emil Zatopek
Grüße, DetlefT :ab30:
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KarbenFJR
 Beitrag#2   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 21.10.2009, 13:41 
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Beiträge: 76
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12.02.2009, 07:29
Ortszeit:
28.09.2025, 19:15
Ei Guude, wie?

Das Urteil löst bei mir "Unbehagen" aus. Ich habe mal einen längeren Text formuliert - also holt Euch schon mal Chips und was zu trinken:

Es ist selbstverständlich, dass man sich bei der Ausübung unseres Hobbys in geeignete Schutzkleidung gewandet und den Vorschriften der STVO entsprechend verhält - immer schön vorsichtig, passiv und vorausschauend fährt - das machen wir doch alle, oder?
Also bitte jetzt keine "Gutmenschen-Diskussion" über verantwortliches Fahren in geeigneter Schutzkleidung und die Verpflichtung für die Allgemeinheit und die Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft der Beitragszahler... Darum geht es mir nicht!

Zur Sache:
Es kommt also vor, dass Unfälle passieren - keiner will es, sie passieren trotzdem. Die "Schuldfrage" will ich in diesem Zusammenhang auch nicht diskutieren. Es geht mir viel mehr um die Haftung bei eingetretenen Schadensfällen. Gegen diese Haftung bei Schadensfällen muss man sich versichern - da hat man keine Wahl, was ich auch gut finde. Lediglich die Versicherungsgesellschaft kann man wählen - auch das finde ich gut.
Nun ist man also plichtgemäß versichert und verursacht einen Schaden. Der Gegner ist schuldlos. Ich habe nicht aufgepasst - nicht absichtlich, klar. Es ist einfach passiert, wie Unfälle halt oft passieren. Und nun findet meine Versicherungsgesellschaft, die eigentlich den Schaden regulieren müsste, doch tatsächlich das berühmte "Haar in der Suppe" und verweigert dem Geschädigten das ihm vom Gesetzgeber grundsätzlich zugestandene Schmerzensgeld zumindest teilweise mit dem Hinweis auf die nicht ausreichende Schutzkleidung, weil der Geschädigte nur eine "normale Hose" und keine Schutzhose beim Unfall getragen hat und damit dazu beigetragen hat, die Unfallfolgen nicht so gering wie möglich zu halten... Hallo??!! Meine Versicherungsprämie wird natürlich trotzdem saftig erhöht - ist klar - man musste ja regulieren. Allerdings nicht so viel, wie dem schuldlosen Gegner eigentlich zugestanden hätte - es wurde etwas gespart! Wer bekommt das "Gesparte"? Wird meine Prämie nicht ganz so derb angehoben? Nöö, da gibt es Regelsätze! Also wer bekommt den Benefit, den der Anwalt erstritten hat? Die Versicherung! Klar, wer sonst?
Warum hat denn der Unfallverursacher nicht dazu beigetragen, dass der Unfall erst gar nicht entsteht? Das hat er nämlich nicht - sonst wäre der Unfall mit seinen fatalen Folgen für den Geschädigten ja nicht entstanden und folglich hätte seine Versicherung auch keine Leistungspflicht und die Situation wäre nicht eingetreten... Sie muss aber leisten! Das ist unstrittig! Der Verursacher ist verantwortlich für den Unfall. Unabhängig davon, ob der Geschädigte wie Robocop oder ein Buschmann mit Schüssel auf dem Kopf gekleidet war.
Ich denke im aktuellen Falle ging es aber gar nicht mal um die Schmerzensgeldforderung an sich, sondern nur um die Höhe - das unterstelle ich einfach. Alles andere ist wenig wahrscheinlich. Aber genau da liegt der berühmte "Hase im Pfeffer". Dieses Urteil wirft nämlich Fragen auf:

1. Hängt die Höhe der grundsätzlich berechtigten Schmerzensgeldforderung von der Qualität der getragenen Schutzkleidung ab, oder hat
2. der Geschädigte grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, nur weil er nicht die bestmögliche Schutzkleidung getragen hat?
3. Ist Schutzkleidung schon eine leichte Lederhose oder muss es eine mit Protektoren sein?
4. Genügt eine Textilschutzhose mit herausnehmbaren Protektoren auch?
5. Wer prüft, ob die Protektoren eingesetzt waren und wirksam gewesen wären, wenn sie getragen worden wären?
6. Hat die Schutzkleidung auch gepasst, so dass die Protektoren nicht verrutschen und ihre Schutzwirkung so "verpuffen" konnte?
7. Wer garantiert denn, dass man auf den Protektoren gelandet, die erst abgeschliffen und erst dann die Haut verletzt worden wäre?
8. Hätte eine "Schutzhose" die 30 m schleifen auf Asphalt ausgehalten?
9. Entspricht nur geprüfte "Schutzkleidung bestimmter Marken" den Anforderungen, die Versicherungen künftig stellen werden?
10. Gibt es Normen, denen Schutzkleidung genügen muss, um als Schutzkleidung im Sinne der Versicherungen akzeptiert zu werden?
11. Spielt gar die Farbe der Schutzkleidung eine Rolle (ich denke an die vielen Motorradfahrer, die - wie ich - ein fröhliches schwarz-anthrazit-dunkelgrau den Papageienfarben vorziehen)?
Fragen über Fragen...
Das Alles gibt es aber derzeit nicht - es ist einfach nicht geregelt! Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich das Tragen eines Schutzhelmes - welcher Beschaffenheit ist ebenfalls nicht geregelt... Eine Plastikschüssel würde theoretisch reichen... So etwas würden wir natürlich niemals tragen - ist klar!

Und obwohl es keine Vorschrift gibt, die der Geschädigte verletzt hat, weigert sich die Versicherung einen Teil des unstrittig zustehenden Schadenersatzes, nämlich besagte Schmerzensgeldforderung, zu begleichen. Das ist bemerkenswert.

Fazit: Für mich wurde mit diesem Urteil - wieder mal - ein "Schlupfloch" für Versicherungen aufgetan, um sich aus der Leistungspflicht stehlen zu können... Schmerzensgeld ist seiner Höhe nach ohnehin immer eine "Verhandlungssache"... Was "angemessen" ist, wird üblicherweise zwischen den Parteien ausgehandelt - ist keine Einigung möglich, entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen. Jetzt hat er ein Teil seines Ermessens eingebüsst - muss er doch die Frage klären, ob die Folgen des Unfalles für den Geschädigten auch dann so eingetreten wären wie sie eingetreten sind, wenn der Geschädiget nicht vorgeschriebene, nicht genormte, nicht freigegebene Schutzkleidung (was auch immer das für einen Richter bedeuten mag) getragen hätte.
Und nach diesem Urteil (wenn es denn unangefochten bleibt) wird es Schmerzensgeld für Motorradfahrer nur noch dann geben, wenn sie nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalles Schutzkleidung getragen haben (was auch immer man darunter verstehen will) - und zwar am ganzen Körper (Helm, Jacke, Handschuhe, Hose und Stiefel). Und selbst dann wird es irgendein Winkeladvokat früher oder später schaffen, glaubhaft vorzutragen, dass bei Verwendung noch hochwertigerer und neuerer Schutzkleidung die Unfallfolgen hätten deutlich reduziert werden können...

Nun mag man aus "volkswirtschaftlicher Sichtweise" vielleicht einwenden: Letztlich zahlt die Zeche doch ohnehin die Gemeinschaft der Versicherten - und das sind wieder wir! Nur dass von den aufgrund irgendwelcher Spitzfindigkeiten "eingesparten Leistungen" nicht die besagte Versichertengemeinschaft "profitiert" sondern andere - siehe oben!

Veräppelt wir wieder einmal der Schwächste in der Kette: der Geschädigte! Als wenn einer gerne Schmerzen über Jahre hätte, --zig Operationen und Transplantationen gerne über sich ergehen liesse und nicht schon genug durch den fremdverschuldeten Unfall und seine Folgen am eigenen Leibe "bestraft" wäre... Das macht der böse Geschädigte nämlich nur, um der gegnerischen Versicherung eine saftige Schmerzensgeldforderung präsentieren zu können.

Was ist denn das für ein "Gedankengut", das einem Geschädigten die ohnehin schon knapp genug bemessene "Entschädigung" ganz oder teilweise versagen will, nur weil es der Geschädigte (vielleicht ausnahmsweise) versäumt hat, "angemessene" Schutzkleidung zu tragen, die nicht einmal vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist? Wer definiert denn, was angemessen ist? Die leistungspflichtige Versicherung? Das will ich mal nicht hoffen... Hängt "angemessen" auch von der üblichen, praktizierten Fahrweise oder der technisch möglichen Höchstgeschwindigkeit ab? Was "angemessene" Schutzkleidung ist, ist nämlich ebenfalls noch nicht definiert.

Ich kann dieses Verhalten der Versicherungen nicht mehr ertragen. Verträge abschließen und Prämien kassieren wollen sie alle - aber im Schadensfall leisten, nicht:
ob das Auto mal ausnahmsweise nicht in der Garage stand oder ausnahmsweise mal 500 km mehr im Jahr gefahren wurden als vorher geschätzt oder ausnahmsweise ein Fahrer das Fahrzeug gefahren hat, der jünger als 25 Jahre alt war...
Alles Gründe, sich als Versicherung der Leistungspflicht ganz oder teilweise zu entziehen.
Jetzt ist noch ein weiterer Grund dazu gekommen.

Ich fahre seit über 35 Jahren Motorrad. Die Versicherung meiner Kreidler hat, als ich 16 Jahre alt war, etwa 600,- DM / jährlich gekostet (Haftpflicht und Teilkasko). Heute versichere ich meine FJR RP13 auch Haftpflicht und Teilkasko für knapp 350,- € (das waren mal um die 700,- DM) /jährlich bei 30 % nach inzwischen mehr als 35 unfallfreien Jahren... Ich kann also mit dem Brustton der Überzeugung sagen, dass ich zu den "Gebern" und nicht zu den "Nehmern" bei der Motorradversicherung gehöre...Und trotzdem stört mich dieses Urteil!
Wo wird das denn enden?
Wann kommt die erste Forderung einer Versicherung, dass Schulkinder nur noch mit Rüstungen, Helm und blinkenden Warnsymbolen auf den genormten, ergonischen Sicherheitsschulranzen angetan das Elternhaus, den Schulhof oder den Spiel- bzw. Sportplatz verlassen dürfen? Ähnliches gilt auch für Erwachsene - nur ohne Schulranzen.



Viele Grüße aus Karben
KarbenFJR (Bernd)

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EddyR
 Beitrag#3   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 21.10.2009, 13:51 
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Beiträge: 670
Registriert:
10.02.2009, 11:32
Ortszeit:
28.09.2025, 20:15
Hallo Bernd,
da kann ich nur sagen :yes: :yes: :yes:



Gruß aus Hessen, Eddy
FJR1300A, RP13A, Midnight Black, Bj 2008 (die zweite) (vorher Fj1200, 3CW, dann FJR1300A, RP11, Techno Jade, Bj 2004, FJR1300A, RP13A, Midnight Black, Bj 2008)

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Schuffel
 Beitrag#4   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 21.10.2009, 15:27 

Beiträge: 747
Registriert:
08.02.2009, 23:36
Ortszeit:
28.09.2025, 20:15
Hallo,

einerseits kann ich Bend nur zustimmen. Aber ich mache mir auch meine Gedanken.

Klar, man zieht Schutzkleidung an. Zumindest wenns kalt ist. Aber gerade im Sommer ist die Jeans doch viel einfacher....

2 Seelen wohnen in meiner Brust: zum einen was ist sinnvoll, vernünftig, empfehlenswert? Klare Antwort.

Aber, und nun kommt mein Problem: wenn etwas nicht vorheschrieben ist, dann muß ich es auch nicht haben. Und dann darf es bei einem Unfall auch nicht mit in die Beurteilung einbezogen werden. Hier verstehe ich unsere Gesetzgeber nicht. Jeder Furz wird reguliert, die EU Kommisionen schreiben ja sogar die Kantenlänge von Karamelbonbons vor.
Wenn nun einseitig von Versicherungen und dann gar ohne Gesetzesgrundlage von Gerichten aus gängigen Meinungen Tatsachen geschaffen werden, so hat das mit unserem Rechtssystem eigentlich nichts mehr zu tun.
Als Ergebnis des Prozesses hätte ich mir eine Rüge des betroffenen Verletzten als Maximun vorstellen können und zusätzlich einen Vorschlag an die zuständigen Gremien zur Verbesserung der aktuellen Vorschriftenlage, aber sicher keine Leistungsreduzierung der Versicherung.
Aber wie heißt es immer: vor Gericht und auf hoher See ist man nur noch in Gottes Hand...

Darf man nach einem solchen Urteil denn sein Cabrio noch offen fahren?


Gruß

Jürgen



Gruß

Jürgen

RP 13 3/2009 bis 5/2016 (74000km) dann Treffen mit Wildsau
RP 28 AE in tech graphite seit 6/2016

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Andre69
 Beitrag#5   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 21.10.2009, 16:04 
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Beiträge: 1926
Registriert:
08.02.2009, 20:56
Ortszeit:
28.09.2025, 19:15
Moin zusammen,

Bernd hat es in seiner ,,Abhandlung" perfekt auf den Punkt gebracht.
Hier geht es in keiner Weise um Sicherheit sondern ausschließlich um
Geld.
:ironie: Eine einheitliche gesetzliche Regelung dazu wie die Helmpflicht wird es wohl frühestens in 500 Jahren geben denn eh sich unsere trägen Volksvertreter einig sind, das kann dauern.

Aber mal im Ernst, viele von uns blicken auf eine ,,Motorrad Karriere von 40, 50 oder noch mehr Jahren zurück.
:ironie: Eigentlich ein Wunder, dass die alle, die in den 50gern, 60gern oder auch später ohne Protektoren Rüstung unterwegs waren heute noch leben.
Habe selbst Anfang der 80ger mit dem Fahren von motorisierten Zweirädern begonnen, da war nicht mal ein Helm Pflicht.
Unter Schutzkleidung wurde maximal ein Nierengurt verstanden, alles Andere war garnicht zu bekommen.
Diejenigen, die aus meinem Bekanntenkreis mit dem Moped/Motorrad ums Leben gekommen sind, hätten auch mit Protektorren und Lederkombi keine Chance gehabt.
Der Sinn ordentlicher Schutzausrüstung steht auch für mich nicht in Frage, allerdings sollte es auch alles nicht überbewertet werden und schon garnicht dazu dienen im Falle eines Falles die Leistung zu kürzen.


Gruß Andre



Ein Tag ohne Motorrad ist ein verlorener Tag
K 1600GT die 2., nun in Blueplanet metallic

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Michael1
 Beitrag#6   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 21.10.2009, 16:16 

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28.09.2025, 20:15
Hallo zusammen,

ich bin ein strikter Verfechter der Schutzkleidung egal wie heiß es ist, da mich diese auf meiner ersten großen Reise bei einem Unfall(selber Schuld auf Grund von mangelnder Fahrpraxis) vor schweren Verletzungen bewahrt hat.

Trotzdem muß ich natürlich sagen, daß dieses Urteil ein Skandal ist.
Es kann doch nicht sein, wenn jegliche gesetzliche Grundlage fehlt, das eine Versicherung unter Mithilfe eines Gerichtes dem Geschädigten eine Mitschuld gibt und die Versicherung dadurch Ihre Leistungspflicht schmälern kann.

Ich kenne mich nicht mit Bundesverbänden speziell in diesem Fall für uns Motorradfahrer aus, aber ich denke sowas wird es doch mit Sicherheit geben. Diese Leute müßten doch Sturm laufen nach einem solchen Urteil.

Ein Hinweis an den entsprechenden Verband durch unsere oberste Heeresleitung(immerhin repräsentieren wir hier über 1500Mitglieder)
fände ich nicht schlecht.

Grüße vom Bodensee

Michael



RP08 58800KM, Sitzbank vom Sattler für meine Bedürfnisse,Heckhöherlegung 30mm, verstellbare Fussrastenanlage für Fahrer von 03/2007 - 04/2017 ab 10/2017 BMW R1200GS Exclusive 12854KM

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Udo K.
 Beitrag#7   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 21.10.2009, 22:42 
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28.09.2025, 19:15
Ich finde dieses Urteil - sagen wir mal "sehr gewöhnungsbedürftig". Die Frage ist für mich nicht, ob Schutzkleidung getragen wurde oder nicht (z.B. im Sinne von Fahrlässigkeit), sondern, ob körperliche Schäden bei einer solchen Rutschpartie durch irgendwie geartete Schutzbekleidung SICHER hätten vermieden werden können. :denk:

Wenn ich so an meinen alten Stoff-Tourensmoking für Sommertage denke, hätte der das auch nicht mitgemacht - und das war "Schutzbekleidung" von Hein Gericke. Sowas geht nur bei Leder oder hochwertigen Textilanzügen einigermaßen glimpflich aus.

Also ein mieses Urteil. :motz:

Diese Frage darf man als Richter so nicht stellen, es geht schließlich nicht um eine Analogie zu "angeschnallt" oder nicht bzw. "mit Gurt wäre das nicht passiert". Das ist zu einfach und deutlich zu kurz gesprungen. :prof: :con: :prof:


Guts Nächtle!





See You! Rain or Shine!

... und einen möglichst schrägen Tag noch!

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Michael1
 Beitrag#8   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 22.10.2009, 08:48 

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28.09.2025, 20:15
Hallo zusammen,

was ich in meinem Posting noch vergessen hatte, ist folgender Gedankengang.

Mein bisheriger Wissensstand war der, das ein Gericht nach Gesetzeslage urteilt.

Ist es dann überhaupt zulässig, das ein Gericht Fakten schafft, die als solches von unseren gewählten Vertretern in Berlin oder Brüssel, bisher nicht geregelt wurden.

Da diese Entscheidung von einem Oberlandesgericht gefällt wurde, ist davon auszugehen, daß der Kläger bereits durch mehrere Instanzen gegangen ist und sich somit nicht durchsetzen konnte.

Was meiner Meinung nach sehr bedenklich ist, daß híer die Gewaltenteilung die unsere Gründerväter vorgesehen haben,durcheinander gemischt wird.

Eine wie ich finde sehr bedenkliche Entwicklung in unserem Staat.

Grüße vom Bodensee

Michael



RP08 58800KM, Sitzbank vom Sattler für meine Bedürfnisse,Heckhöherlegung 30mm, verstellbare Fussrastenanlage für Fahrer von 03/2007 - 04/2017 ab 10/2017 BMW R1200GS Exclusive 12854KM

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ManfredA
 Beitrag#9   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 22.10.2009, 10:48 
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Hallo Bernd :-) ; :yes: :yes: :yes:

Hallo :musk:

:skepsis: :denk: :oh: übrigens genau dieses Gericht hat bereits durch mehrere "sehr motorradfahrerunfreundliche Urteile" von sich Reden gemacht :-( :heul: :ärger:

Beispielsweise hier
oder hier
oder hier

:konfus: Offensichtlich hat die Versicherer-Lobby wieder mal ganze Arbeit geleistet....... :motz: :warn:


Wer noch bissl was dazu lesen möchte:
Tipp1

Tipp2

Tipp3

:idee: oder einfach mal etwas googeln :flööt: :flööt: :flööt:



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Topliner
 Beitrag#10   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 22.10.2009, 12:52 
Stammi-Moderator
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Beiträge: 3204
Registriert:
08.02.2009, 20:10
Ortszeit:
28.09.2025, 20:15
Hallo zusammen,

tja, wieder einmal ein seltsames Urteil. Über die Tragweite läßt sich nur spekulieren, denn man kann das auch ohne weiteres auf Rollerfahrer (die besonders gern leichtbekleidet fahren) und Radfahrer übertragen. Denn letztendlich entscheidet nur die Geschwindigkeit (od. Physikal. die aufgebrachte Energie) über Art und Umfang der Schäden und nicht der Typ des Fahrzeugs.
Hmmm...genau genommen, kann das sicherlich auch auf Fußgänger übertragen ...

Nein, nein ... es geht nur um den Provit, um die Gewinnmaximierung bei den Vericherungen die sich in ihrer Gier, Geld zu einzusparen, immer neues einfallen lassen. Um nichts anderes. Die Versicherungen sind keine soziale Fürsorgeanstalt, auch wenn sie sich in der Werbung mit ihren vollmundigen Versprechungen so geben wollen.
Richter die solche Urteile fällen, machen sich leider so zu Erfüllungsgehilfen der Versicherungen. Ich kann mir richtig vorstellen wie die Manager der Versicherungen, bei Bekanntgabe des Urteils, in die Hände geklatscht haben.

Sind eigentlich die Aktienwerte der Versicherunsunternehmen nach dem Urteil gestiegen?
Ganz pervers: wenn der Geschädigte auch noch Aktien diese Unternehmens hält ... :ironie:



Gruß Wolfgang
FJR1300A, RP13, Silver Storm, Bj. Juni 2006, Tachostand: > 270.000 Km


<Vide cor meum>/<in memoriam dilectae Soziae>

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Urteil zur Schutzkleidung


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