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Andre69
 Beitrag#11   Betreff: Re: Interessantes Urteil zum Thema Blitzen
Verfasst: 03.09.2009, 23:44 
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Beiträge: 1926
Registriert:
08.02.2009, 20:56
Ortszeit:
29.09.2025, 15:38
Zitat: Heizkesseltreiber
Es wird aber auch nicht besser - schaut mal hier : http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/co-land/coburgland/art2400,1002749

Gruß Karsten


:ironie: Ist nur eine Frage der Zeit das die Automatisierung des staatlichen Geldeintreibens bis hin zum Lastschrifteinzug der ,,Bußgelder" perfektioniert wird.

Jeder Fahranfänger unterschreibt auf der Führerscheinstelle den Lastschriftauftrag und die Bande darf munter abbuchen.

Idealerweise tätowiert man jedem Fahrzeugführer einen Barcode auf die Stirn, dann gibt es auch kein Problem mehr mit unscharfen Fotos.

Mensch ist das pervers :con: .

Gruß Andre



Ein Tag ohne Motorrad ist ein verlorener Tag
K 1600GT die 2., nun in Blueplanet metallic

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ManfredA
 Beitrag#12   Betreff: Re: Interessantes Urteil zum Thema Blitzen
Verfasst: 03.09.2009, 23:52 
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Beiträge: 14215
Registriert:
31.01.2009, 20:06
Ortszeit:
29.09.2025, 16:38
:ironie: :idee: warum nicht gleich auf VORKASSE gehen und 3%Rabatt gewähren :oh: :silly:



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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UweN
 Beitrag#13   Betreff: Re: Interessantes Urteil zum Thema Blitzen
Verfasst: 04.09.2009, 00:30 
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Beiträge: 1384
Registriert:
08.02.2009, 20:40
Ortszeit:
29.09.2025, 16:38
Hy :comm:,

ich glaub ihr verwechselt hier Äpfel und Birnen.
Es geht nicht drum zu diskutieren ob nun der oder der Blitzer an der oder der Stelle seine Berechtigung hat, sondern darum dass es möglich ist eine begangene und nachgewiesene Überschreitung oder Abweichung im Nachhinein anzufechten mit der Begründung - Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung :silly:

Die Begründung -denn der Einzelne kann durch sein Verhalten nicht beeinflussen, ob von ihm Daten erhoben werden - ist ansich schon absurd.
Ich seh das als Freischein.
Um dies für jeden Fall ( nicht nur im Straßenverkehr :prof: ) richtig einzugrenzen und zu reglementieren überschreitet wohl alles was die, zugegeben nicht einfache deutsche Rechtsprechung :ninja: jemals hervorgebracht hat :prof:

Wenn sich Alle, immer und überall korrekt - auch den Mitmenschen gegenüber - verhalten würden dann wären keine derartigen Maßnahmen notwendig.
Jau, und jeder der behauptet das für sich immer richtig abschätzen zu können kommt gleich nach'm :holy:

Gruß Uwe

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DetlefT
 Beitrag#14   Betreff: Re: Interessantes Urteil zum Thema Blitzen
Verfasst: 04.09.2009, 08:35 
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Beiträge: 2909
Registriert:
30.01.2009, 18:23
Ortszeit:
29.09.2025, 16:38
Zitat: UweN
Wenn sich Alle, immer und überall korrekt - auch den Mitmenschen gegenüber - verhalten würden dann wären keine derartigen Maßnahmen notwendig.

Ein sehr guter Satz! :nick: :yes:

Wahrscheinlich kommt jetzt aber wieder die Vermutung der Obrigkeitshörigkeit. Packt Euch erstmal an die eigene Nase. Jeder versucht, die Grenzen des für ihn Erlaubten immer weiter rauszuschieben, nicht nur im Straßenverkehr. Das provoziert Gegenwehr. Solange natürlich ein Schäuble die Zuständigkeit für solche Überwachung inne hat, werden die Gegenmaßnahmen des Staates eher überzogen sein.

Aber da wir ja in einer Demokratie leben, sind wir der Staat und können solches beeinflussen - auch wenn es manchmal nicht den Anschein hat. Gemeinschaft erfordert Regeln, an die man sich zum Funktionieren der Gemeinschaft halten muss. Wenn man versucht, die Regeln zu dehnen, sollte man es so tun, dass es im pflichtgemäßen Ermessensspielraum des Schiedsrichters bleibt, ob und wie energisch er pfeift.

Ich nehme jetzt 40 Jahre motorisiert am Straßenverkehr (größtenteils allerdings nicht beruflich bedingt) teil und habe in dieser Zeit genau 5 Knöllchen "erarbeitet", davon 3 wegen zu schnellen Fahrens (max. 17km auf der BAB mit Motorradhänger). Habe ich jetzt einfach nur Glück gehabt? Dass ich nicht unbedingt innerhalb des Erlaubten schleiche wissen genug FJR'ler zu bezeugen, die hinter mir eine Tour gefahren sind. Könnte es also sein, dass die, die so laut klagen, die Grenzen viel viel stärker gedehnt haben?

Um es allerdings nicht untergehen zu lassen: Die Technik der Überwachung wird ausgefeilter und sie wird angewandt werden und es gibt Abkassiererei. Gebt Schäuble erstmal nicht soviel Vorwände.

Oh Gott, was für ein unstrukturiertes Posting. Ah, richtige Rubrik: Gott und die Welt! :oh:

Ich trinke auf den Weltfrieden! :bg:



»Hier ist der Start.
Dort ist das Ziel.
Dazwischen musst Du laufen.«

Emil Zatopek
Grüße, DetlefT :ab30:
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UweN
 Beitrag#15   Betreff: Re: Interessantes Urteil zum Thema Blitzen
Verfasst: 04.09.2009, 13:21 
Ehemalige(r)

Beiträge: 1384
Registriert:
08.02.2009, 20:40
Ortszeit:
29.09.2025, 16:38
noch was - aus meiner Sicht :prof:

:denk: wenn ich da http://www.bussgeldkataloge.de/ fällt mir auf dass es die Kombination 50 Euronen und 3 Punkte aktuell gar nicht gibt

:denk: nun ja, bis so ein Fall vor's BVG kommt vergeht schon Mal ne Zeit bis man durch die einzelnen Instanzen durch ist, viele Behörden haben Aufwand der Kosten erzeugt, und bei dem / den beauftragten Juristen tickt ab dem 1. Telefonat der Euronenzähler :oh:

Jau, da kommt wegen 50 € - ähm sorry - der Grundsatzfrage über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung :ninja: - mit Sicherheit ein nettes Sümmchen zusammen das im Endeffekt die Allgemeinheit zahlt.
In Anbetracht leerer Kassen wären da weitere Blitzer ne Möglichkeit um mit der Ausgabenseite gleichzuziehen.
kann jetzt als :ironie: angesehen werden :nick: - ganz so abwägig ist es aber auch nicht.

Und dann noch der Effekt durch die Trittbrettfahrer - und Nachahmer :holy: - macht dann ratzfatz ein weiteres Gesetz oder ne erweiterete Richtlinie notwendig um die Unzulänglichkeiten der ursprunglichen Rechtsprechung wieder auszubügeln :piep:

Komisch dass sowas erst auffällt wenn es Geld kostet :flööt:
29 Km weniger schnell, und kein Schw.... hätte sich dran erinnert dass es da doch was gibt - das man aber durch - sein Verhalten nicht beeinflussen kann ob jetzt Daten erhoben werden :ninja: :denk: :oh: :ninja:

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