Hallo

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heute hat es ja - zumindest hier bei uns im Rheinland - den ersten Schnee des neuen Winters gegeben. Und ebenfalls heute wird ja wohl vom Bundesrat das OK für die Winterreifenpflicht kommen. Bitte keine Wortklaubereien, korrekt muss es natürlich heißen:
Zitat: § 2, Abs. 3a der StVO (Entwurf)
„Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt ist (Winterreifen).“
Wie sieht es denn da mit unseren Moppeds aus?
Der ADAC schreibt dazu:
Zitat: ADAC
Quelle:
:link: http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/motor ... o_motorradMotorrad und Roller im Winter zu bewegen ist nicht nur eine mitunter riskante Angelegenheit: Neben Eis und Schnee kann aber auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) Zweirad-Piloten Probleme bringen, schließlich sind echte „Winterreifen“ für Einspurfahrzeuge immer noch dünn gesät. Im Jahr 2006 wurde die StVO bekanntlich um den entscheidenden Passus ergänzt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.“ Laut Bundesverkehrsministerium gilt diese Verordnung auch für Motorräder und Roller. Wer also die mindestens 20 Euro Geldbuße vermeiden will, der muss laut Ministerium sein Gefährt notfalls stehen lassen. Wer auf die Teilnahme am Straßenverkehr dennoch nicht verzichtet, läuft sogar Gefahr im Falle eines Falles mit 40 Euro zu Kasse gebeten zu werden: „Werden andere Verkehrsteilnehmer durch die mangelnde Ausrüstung behindert, erhöht sich der Regelsatz.“ Dazu muss übrigens nicht unbedingt ein Stau verursacht werden…
In der Verordnung kommt das Wort Winterreifen nicht explizit vor, schließlich gab es im Jahr 2006 für Motorräder nur einige grobstollige Enduro-Reifen mit dem M + S-Zeichen, das für Matsch und Schnee steht. Die M +S-Profilform sorgt für eine gute Selbstreinigung, was nicht gleichzeitig garantiert, dass der Gummi auch auf sehr kalter Fahrbahn, unabhängig von trockenem oder nassem Belag, genügend Grip aufbaut. Alle anderen Stollen-Reifen, die für Cross- oder Trialwettbewerbe gemacht sind, aber eine Straßenzulassung besitzen und zur Maschine passen, sind zwar besser als normale Motorradreifen: Weil sie allerdings keine ausgesprochenen Winterreifen sind, tun sie der StVO-Ausrüstungspflicht zudem keineswegs Genüge.
Inzwischen ist die Angebotspalette für motorisierte Zweiräder ein wenig breiter geworden. Metzeler, IRC und Heidenau bieten Winterreifen für Roller, für Motorräder sind neben M+S-Enduroreifen nur vom kleinen Reifenwerk Heidenau aus der Nähe von Dresden „Winterreifen für Motorräder“ von zehn bis 21 Zoll im Programm (Übersicht unter
http://www.reifenwerk-heidenau.de).
Die Reifen sind eine Weiterentwicklung bisheriger Profile und sind mit speziellen Gummimischungen sowie eingearbeiteten Faserelementen für kältere Temperaturen um null Grad gedacht. Die höhere Kälteelastizität sorgt zwar für eine erhöhte Verzahnung und Grip auf der Fahrbahn, der Hersteller selbst weist aber nicht ohne Grund darauf hin: „Die Sicherheitsreserven, die diese Reifen bieten, verhindern keine Stürze, aber sie verringern das Risiko.“ Das Fahren im Sommerbetrieb ist zwar grundsätzlich möglich, wird auf Grund des höheren Verschleißes nicht empfohlen.
Der Tipp der ADAC-Motorradexperten heißt denn auch unmissverständlich: „Wer keine passenden Reifen für seinen Roller oder sein Motorrad findet, der sollte bei winterlichen Bedingungen generell sein Fahrzeug stehen lassen.“ Selbst mit entsprechenden Reifen berge die Benützung eines Einspurfahrzeuges ein hohes Sturz- und Unfall-Risiko: „Straßenglätte oder Eis können an ungünstigen Stellen selbst bei vermeintlich trockener Fahrbahn lauern.“ Und die Witterungsbedingungen können sie im Winter überdies schell ändern – aus einer Spritztour kann so schnell ein Horrortrip werden. Oder das Vehikel muss nach Blitz-Eis oder Schneeschauern irgendwo abgestellt werden und die Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten werden…
Der im Artikel erwähnte Hersteller
:link: http://www.reifenwerk-heidenau.de hat übrigens für unsere FJR definitv keine Wintereifen im Angebot.
Zitat: Motorrad 10.11.2010
:link: http://www.motorradonline.de/de/news/re ... der/341582Das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) warnt. Motorradfahrer, die auch in den Wintermonaten mit ihrer Maschine unterwegs sein möchten, müssen darauf achten, dass ihre Bereifung auch an die jeweilige Wettersituation angepasst ist. Dazu gibt es jetzt ein neues Gerichtsurteil zur Winterreifenpflicht.Eigentlich hat sich nichts geändert. Seit 2006 ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge "bei winterlichem Wetter mit geeigneter Bereifung" unterwegs sein müssen. Explizit von Winterreifen ist bislang nciht die Rede. Diese Auslegung ist dem Oberlandesgericht Oldenburg jedoch zu schwammig, so dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Küürze wahrscheinlich geändert wird.
Es geht konkret um die bislang unklaren Formulierungen hinsichtlich der Wetterverhältnisse und des Bereifungstyps. Ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für den zukünftigen Wortlaut des §2, Abs. 3a der StVO sieht folgendermaßen aus: "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)."
Da die Rede von Kraftfahrzeugen ist, gilt diese Regelung somit zunächst auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler. Die Frage, ob es für den jeweiligen Zweiradtyp überhaupt eine Art "Winterreifen" im Handel gibt, sei laut ifz dahingestellt.
Ein Verstoß gegen die Regelung wird übrigens mit 20 Euro Bußgeld geahndet. Kommt es dazu noch zu einer Behinderung des Verkehrs sind 40 Euro fällig - ein Punkt in Flensburg inklusive.
Tja, es gibt also offenbar ein recht hohes Risiko für uns Motorradfahrer, da in Zukunft zur Kasse gebeten zu werden. Das Gesundheitsrisiko kann jeder für sich selbst einschätzen. Zum Versicherungsrisiko können ja vielleicht unsere beruflich diesbezüglich involvierten Mitglieder ihre Aussage beitragen.
Noch ein Auszug:
Zitat: kfz-betrieb online 09.11.2010
:link: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/motorra ... es/291325/»bike und business“ ONLINE-Leser Franz-Josef Feldkämper von Zweirad Feldkämper in Ibbenbüren weist uns in diesem Zusammenhang auf die Bundesratssitzung Nr. 877
:link: Drucksache 699/10 hin. Demnach gibt es bei der Winterreifenpflicht „keine Ausnahme für Motorräder und Roller“.
„Wenn das am 29. November im Bundesrat durchgeht, ist das praktisch ein Fahrverbot für viele Motorradfahrer. Und das auch ohne Schnee!“, fürchtet Feldkämper.
Wer weiteres lesen will, "Winterreifenpflicht für Motorräder" bei google eingegeben, fördert viele weitere Artikel zum Thema (auch mehrere Jahre alte) zutage.