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ThomasGL
 Beitrag#1   Betreff: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 10:35 
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Beiträge: 438
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08.02.2009, 21:15
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29.09.2025, 09:37
Hey,

was haltet Ihr davon?
Ist Justizia Weltfremd ?

Motorradurteil...!!!!!!!!!!!!!!! :oh: :oh:


Nach einer Entscheidung des Landgerichts Detmold vom 20.10.2010 (Az.: 12 O 172/09) haben Verkehrsteilnehmer, die beim Passieren eines Sportplatzes von einem Ball getroffen werden, Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz. Laut ADAC kann sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Mitverschulden treffen.

In dem vom Landgericht entschiedenen Fall war der Kläger mit seinem fabrikneuen Motorrad an einem Sportplatz seines Heimatorts vorbeigefahren. Das Gelände des Sportplatzes befand sich etwa vier Meter oberhalb der Straße und war mit einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun gesichert, der allerdings an einigen Stellen löchrig war und einen ungeschützten Zugang zur Straße aufwies. Hierdurch gelangte der verschossene Fußball auf die Straße und traf den Kläger. Dieser stürzte mit seinem Motorrad und erlitt diverse Prellungen sowie ein leichtes Halswirbelsäulensyndrom. Zudem wurde das Motorrad beschädigt.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Sportverein seine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Er war nicht nur dazu verpflichtet, den Maschendrahtzaun in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, sondern hätte auch die Durchgangsöffnung zur Straße gegen das Durchfliegen verschossener Bälle sichern müssen.

Allerdings trägt der Kläger ein Mitverschulden an diesem Vorfall, da er als ortskundiges Mitglied des Vereins damit hätte rechnen müssen, dass ein verirrter Ball auf die Straße fliegen konnte. Er hätte daher entsprechend langsam und vorsichtig fahren müssen. Das Mitverschulden des Klägers bewertete das Gericht unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Motorrades mit 30 Prozent.

ThomasGL : :denk: :oh: :oh:

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tooblue
 Beitrag#2   Betreff: Re: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 11:09 
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29.09.2025, 10:37
:oh:
solange es Verkehrsrichter gibt, die privaterweise als militante Radfahrer sowie selbsternannte Fußgängerbeschützer die Republik mit ihrer Anwesenheit beglücken, muss man mit solchen Urteilen rechnen...

Quo vadis, Justitia???

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noppe
 Beitrag#3   Betreff: Re: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 11:22 
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29.09.2025, 10:37
Einspruch einlegen gegen das Urteil :prof:

Wir haben in der Nachbarschaft ein Grundstück auf dem ein Hund läuft,
das Grundstück ist mit einem festen dichten 1,5 Mtr hohen Zaun gesichert.
Der Hund ist ein Jack Russell Terrier und sehr aufmerksam gegenüber jeglicher Bewegung ausserhalb des Zauns.
Wenn der mir jetzt vors Motorrad läuft weil ein Loch im Zaun ist und ich dadurch falle,
bin ich selbst Mitschuld weil ich damit rechnen muss das ein Loch im Zaun ist,
ist der Eigentümer nicht verplichtet das zu kontrolieren, wenn nötig täglich. :prof:



_______________________________________________________
Viele grüsse von Noppe
RP08-EZ5/2003 - Aktuell Km Stand 190000

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yort
 Beitrag#4   Betreff: Re: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 12:39 
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"Ja Herr Richter, sie wussten doch als ortskundiger Angehöriger dieses Gerichtes, dass sich vor dem Gebäude eine Kopfsteinpflasterstraße befindet. Da hätten sie doch mit versehentlich umherfliegenden Pflastersteinen rechnen und sich vor verlassen des Gebäudes einen Schutzhelm aufziehen müssen."
:-BB

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badischer Rainer
 Beitrag#5   Betreff: Re: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 18:47 
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17.02.2009, 14:26
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29.09.2025, 09:37
Hai Noppe,

wahrscheinlich ist der Terrier dann halbiert und du musst mit einer Anzeige wegen "Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund" rechnen.
Was dann auch noch einen Führerscheinentzug nach sich zieht, weil du ja dein Motorrad als Waffe eingesetzt hast. Eventuell auch noch "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr".

Nichts ist unmöglich....

Greetz, auch an Sabine Hasi

Rainer



2003-2014 FJR Rp 04, ab Jan. 2015 KTM 1190 Adventure T

Manchmal beneide ich Stühle.
Wie die völlig emotionsfrei mit jedem Arsch klarkommen....

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ManfredA
 Beitrag#6   Betreff: Re: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 18:55 
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Zitat: ThomasGL
Hey,

was haltet Ihr davon?
Ist Justizia Weltfremd ?

Motorradurteil...!!!!!!!!!!!!!!! :oh: :oh:


Nach einer Entscheidung des Landgerichts Detmold vom 20.10.2010 (Az.: 12 O 172/09) haben Verkehrsteilnehmer, die beim Passieren eines Sportplatzes von einem Ball getroffen werden, Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz. Laut ADAC kann sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Mitverschulden treffen....


:oh: ich denke auch, unbedingt in Berufung gehen :excl:
:denk: da müßte man ja bei jedem Tennis-Platz, Golfplatz, Minigolfplatz, Sportplatz, Leichtathletik-Platz (Hammerwerfer,Speerwerfer, ......), Schießplatz,..... langsamfahren und immer auf "Geschosse" gefasst sein :piep:



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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tooblue
 Beitrag#7   Betreff: Re: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 20:11 
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wäre interessant zu wissen, ob Widerspruch überhaupt zulässig ist, bei vielen Verkehrsurteilen ist am Landgericht Endstation :denk:

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tooblue
 Beitrag#8   Betreff: Re: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 20:35 
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29.09.2025, 10:37
Hier ist das Urteil, interessant ist Punkt 1.4:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/detmo ... 01020.html

Einspruch scheint möglich, sonst wäre es gesondert vermerkt :yes: :yes:

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ManfredA
 Beitrag#9   Betreff: Re: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 20:57 
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29.09.2025, 10:37
Zitat: tooblue
Hier ist das Urteil, interessant ist Punkt 1.4:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/detmo ... 01020.html

Einspruch scheint möglich, sonst wäre es gesondert vermerkt :yes: :yes:


Und Punkt 1.5: Er hätte noch deutlich langsamer fahren sollen als die erlaubten 30km/h und--- was hätte er denn tun sollen, um sich wie ein korrekter Motorradfahrer in dieser Situation zu verhalten :oh: ---vielleicht am besten absteigen und schieben ? :kilroy:



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Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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tooblue
 Beitrag#10   Betreff: Re: Das ist doch nicht zu fassen
Verfasst: 08.01.2011, 21:11 
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Dieses Urteil hat offensichtlich Wellen geschlagen, es gibt über 800 Ergebnisse bei Googel dazu. Die Kammer selbst scheint auch nicht so dolle davon überzeugt zu sein, sonst hätte sie die Vollstreckbarkeit nicht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht.

Ich werden mir die Kommentare dazu mal genauer ansehen... :skepsis:

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