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harry301
 Beitrag#21   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 23.07.2013, 22:26 
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Hi Guenhter,

du scheinst auch nicht verstehen zu wollen, dass mich die Versicherung nicht im Geringsten interessiert.

Mein Anliegen war nur, was ich in den genannten Ländern nach ihren Gesetzen fahren darf.
Ist das so schwer zu verstehen. Meine persönlichen Gründe, warum ich etwas machen möchte oder auch nicht
geht doch Niemanden etwas an.
Muss man alles ins Netz stellen um Jedermanns voyeuristische Neugierde zu befriedigen.
Wenn man dann nicht innerhalb von ein paar Tagen diese Neugierde befriedigt kriegt man
auf den Deckel und wird beschimpft.
Es steht doch schon viel zuviel im Netz, was Niemanden angeht.
Die Ausgoogelsucht ist doch schon krankhaft. Als der Bundesanzeiger online gestellt wurde habe ich deswegen schon Firmen aufgelöst, weil es Niemanden etwas angeht, wo ich Geschäftsführer war, wie viel Gewinne ich eingefahren habe und wie hoch mein Vermögen ist.
Wenn dein Nachbar ne GmbH, AG, KG, usw hat, einfach eingeben und schon steht er nackig vor dir.
Du kannst dann etliche Bilanzen nachlesen.
Macht es euch Spass, wenn ihr ausgegoogelt werdet?
Was meinst du, wie viele User hier nichts schreiben, nur weil immer etwas Persönliches, Privates mit ins Netz flutscht.

Man kann mir auch nicht nachsagen, dass ich nicht antworte, eher zu oft und Privates lass ich auch sehr,sehr viel
rüber kommen, aber nur was ich möchte.

Hoffentlich gestattet ihr mir das weiterhin.

Grüsse aus Ruhpolding Harry,

und schon steht schon wieder viel Privates im Netz, so schnell gehts.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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moetho
 Beitrag#22   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 23.07.2013, 22:55 
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Hättest vielleicht googlen sollen anstatt die Frage hier zu stellen.

( duck, Renn weg )

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Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

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harry301
 Beitrag#23   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 23.07.2013, 23:12 
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28.09.2025, 23:42
Zitat: moetho
Hättest vielleicht googlen sollen anstatt die Frage hier zu stellen.

( duck, Renn weg )

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Ja, es wäre besser gewesen, aber ich dachte, dass es auch Andere interessieren könnte,
weil es viele Möglichkeiten gibt, dass man im Ausland (z.b.Rumänien) in die Bedroullie kommen könnte, einen
Reifen, Paarung, usw aufziehen zu wollen/müssen, der in Deutschland nicht freigegeben ist.

Guenther und Rainer würden natürlich niemals so etwas Verbotenes machen, lieber die Gruppe weiterfahren
lassen und auf einen Reifen warten. Jeder wie er mag.

Kann sein, dass der Versicherungsschutz zum Teil erlischt, was der eine sich leisten kann, ein anderer vielleicht weniger.

Grüsse Harry



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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yort
 Beitrag#24   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 24.07.2013, 00:54 
Ehemalige(r)

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29.09.2025, 00:42
Tja Harry, vielleicht solltest Du Dich daran gewöhnen, dass Du mit dem gleichen Maß gemessen wirst, mit dem Du versuchst andere hier zu vermessen. (oder sollte ich filetieren sagen?)

;-)

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DetlefT
 Beitrag#25   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 24.07.2013, 07:11 
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Beiträge: 2909
Registriert:
30.01.2009, 18:23
Ortszeit:
29.09.2025, 00:42
Zitat: harry301
in Deutschland braucht man Reifenfreigaben.
Ich möchte für meine Pyrenäentour gerne den MPP3 vorne und hinten den MPR 3 aufziehen.
Von Michelin ist diese Paarung noch nicht freigegeben.
Wie ist es in der Schweiz, Frankreich und Spanien, darf ich sie dort aufziehen?

Die Frage ist eindeutig: Darf man im Ausland, speziell gefragt ist nach Schweiz, Frankreich, Spanien, eine bestimmte Paarung aufziehen; das Wörtchen "noch" ist allerdings spekulativ.

Es wird nicht gefragt, ob man sie in D aufziehen darf, eigentlich wird noch nicht mal gefragt, ob man sie fahren darf.

Hierauf gibt es genau 3 Antworten, potenziert um die Anzahl der genannten Länder:
  • ja, man darf diese Paarung aufziehen
  • ja, man darf beliebige Paarungen aufziehen (mit Einschränkung der für dieses Fahrzeug zugelassenen bzw. in der COC (Certificate of Conformity) definierten Reifengrößen
  • nein, man darf nicht

Weitergehende Antworten (z.B. zu potenziellen Versicherungsleistungen) sind nicht verwerflich, aber werft dem Threadstarter doch nicht vor, dass er nicht danach gefragt hat! In diesem Sinne: Bitte bleibt am Thema!



»Hier ist der Start.
Dort ist das Ziel.
Dazwischen musst Du laufen.«

Emil Zatopek
Grüße, DetlefT :ab30:
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harry301
 Beitrag#26   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 26.07.2013, 14:54 
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Beiträge: 2048
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09.02.2009, 11:51
Ortszeit:
28.09.2025, 23:42
Zitat: troy®
Tja Harry, vielleicht solltest Du Dich daran gewöhnen, dass Du mit dem gleichen Maß gemessen wirst, mit dem Du versuchst andere hier zu vermessen. (oder sollte ich filetieren sagen?)

;-)


Ich und filetieren? Ich denke da bringst was durcheinander. :oh:

Ich hab auch keinen blassen Schimmer an was ich mich gewöhnen sollte, mich stört
doch nichts. Das es im Forum unterschiedliche Meinungen gibt ist doch gut.

Zurück zum Thema.

Nach meinem jetzigen Wissen kann ich im europäischen Ausland aufziehen und fahren was ich mag, wenn ich die Reifendaten, 120/70 ZR 17M/C (58W) und 180/55 ZR 17 M/C (73W)
beachte.
Kein Grenzer, Polizist oder sonst jemand kann Einwände geltend machen. :yes:

Nach-Fragen, warum, weshalb ein Versicherungsnehmer mit seinem Handeln einen Versicherungsschutz eventuell schmälern könnte, erörtert man normalerweise nicht in einem öffentlichen Forum. Soviel Gehirnschmalz sollte jeder haben, dies zu kapieren.

Ich mach aber jetzt eine Ausnahme.

Quelle: service-recht.de

Soweit technische Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und darüber hinaus zur Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs führen, gibt es typische Beweisprobleme, die der Versicherer überwinden muss. Es sind dies:

der dem Versicherer obliegende Beweis, dass das Fahrzeug durch die technische Veränderung verkehrsunsicher geworden ist,

Dies wir nicht möglich sein!!!

und der dem Versicherer obliegende Beweis, dass dem Versicherungsnehmer die Verkehrsunsicherheit bekannt war

Ich bin aber davon überzeugt, dass ich mit der Kombination MPP3/MPR3 am sichersten unterwegs bin, sonst würde ich ihn nicht aufziehen wollen.
Diesen Beweis können sie auch nicht führen.
:oh: :oh: :oh:


Gegen den Hinweis allein, auf einen eventuellen Versicherungsverlust, ist natürlich nichts einzuwenden, im Gegenteil.

Grüsse Harry



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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badischer Rainer
 Beitrag#27   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 29.07.2013, 21:41 
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Beiträge: 359
Registriert:
17.02.2009, 14:26
Ortszeit:
28.09.2025, 23:42
Hallo Harry,

na da kannst du ja aus deiner Sicht vollkommen risikolos die vom Hersteller nicht zugelassene Reifenpaarung aufziehen. Von mir aus auch die Vollgummireifen vom Bollerwagen.

Für mich wäre das aus folgendem Grund vollkommen ausgeschlossen:


(Quelle: ADAC Bericht von tooblue)
"Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits
den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich
homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlungen
missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. In der Praxis bedeutet
dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben suchen muss,
wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will."

Wie gesagt, solange nichts passiert juckt das keinen Menschen.

Wenn was passiert, und darin hast du ja recht junge Erfahrung, kann das möglicherweise sehr heikel werden.
Da interessiert vielleicht einen Staatsanwalt doch was wie denn genau war wenn mal fiktiv gesehen z.B nicht nur der Harry 301 wegen z. B. überhöhter Geschwindigkeit aus der Kurve fliegt,(kann ja mal vorkommen) sondern vielleicht Mitglieder einer Freizeit-Radfahrergruppe dadurch zu Tode kommen....
Dann sagt der Herr Staatsanwalt vielleicht: Herr H., hätten Sie eine vom Hersteller zugelassene Reifenpaarung gefahren wäre das nicht passiert. Verstehen Sie, es hat ja einen Grund, dass die von Ihnen benutzte Reifenpaarung nicht zugelassen war.....

Da helfen dann auch keine Bodenwellen mehr und auch kein Hirnschmalz....


Zitat: harry301
Zitat: troy®
Tja Harry, vielleicht solltest Du Dich daran gewöhnen, dass Du mit dem gleichen Maß gemessen wirst, mit dem Du versuchst andere hier zu vermessen. (oder sollte ich filetieren sagen?)

;-)


Ich und filetieren? Ich denke da bringst was durcheinander. :oh:

Ich hab auch keinen blassen Schimmer an was ich mich gewöhnen sollte, mich stört
doch nichts. Das es im Forum unterschiedliche Meinungen gibt ist doch gut.

Harry, schau mal wie ich darüber denke:
Es ist die ganz normal, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Das auszudiskutieren und die verschiedenen Facetten zu beleuchten um Information zu ziehen ist ein nicht unbedeutender Teil der Intension eines Forums.
Finde ich auch gut.

Wenn du keinen blassen Schimmer hast an was du dich gewöhnen solltest möchte ich zwar nicht so weit gehen zu behaupten dass es dir an deinem so oft betonten Hirnschmalz fehlt, aber ich denke da schon intensiv in die Richtung.

Das dich nichts stört glaube ich sofort.
Das ist eben dein Charakter oder dein Umgangston zuhause und/oder allgemein.
Mit ein bischen von deinem "Hirnschmalz" hättest du aber bemerken können dass es andere stören könnte wenn du, nach meiner Sichtweise, in unflätiger
Manier wie ein wildgewordener Kobold, durch alle möglichen Threads geisterst.

In der Sache oft tiefgehend und interessant, aber im Ton sehr häufig unter aller Sau.

Mich stört das und mindestens 2 weitere im Forum hat das auch so gestört dass du von denen mit einer Forumssperre belegt wurdest. Oder war das sogar zweimal, dass du wie ein pubertärer Flegel virtuell den Hosenboden strammgezogen bekommen hast?

Das gar nicht so weit kommen zu lassen zeugt von "Hirnschmalz".

Dass du in einem der Vorpostings dich beschwerst du würdest beschimpft werden (wo bitte wurdest du beschimpft???) ist ja wohl des Hohns oberste Stufe. Gerade du, der verbale Rundumschläger stehst da und machst einen auf Heulsuse.
Verstehen kann ich das nicht. Aber mitleidig lächeln schon.



Zurück zum Thema.

Nach meinem jetzigen Wissen kann ich im europäischen Ausland aufziehen und fahren was ich mag, wenn ich die Reifendaten, 120/70 ZR 17M/C (58W) und 180/55 ZR 17 M/C (73W)
beachte.
Kein Grenzer, Polizist oder sonst jemand kann Einwände geltend machen. :yes:

Nach-Fragen, warum, weshalb ein Versicherungsnehmer mit seinem Handeln einen Versicherungsschutz eventuell schmälern könnte, erörtert man normalerweise nicht in einem öffentlichen Forum. Soviel Gehirnschmalz sollte jeder haben, dies zu kapieren.

Da ist es wie im echten Leben:
Krumme Sachen macht man nur alleine. Soll heissen: einfach dass Maul halten und machen, nicht vorher im öffentlichen Forum ein Fass aufmachen wohlwissend dass es keine Herstellerfreigabe gibt. Auch das ist eine Sache von Hirnschmalz.


Ich mach aber jetzt eine Ausnahme.

Quelle: service-recht.de

Soweit technische Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und darüber hinaus zur Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs führen, gibt es typische Beweisprobleme, die der Versicherer überwinden muss. Es sind dies:

der dem Versicherer obliegende Beweis, dass das Fahrzeug durch die technische Veränderung verkehrsunsicher geworden ist,

Dies wir nicht möglich sein!!!

und der dem Versicherer obliegende Beweis, dass dem Versicherungsnehmer die Verkehrsunsicherheit bekannt war

Ich bin aber davon überzeugt, dass ich mit der Kombination MPP3/MPR3 am sichersten unterwegs bin, sonst würde ich ihn nicht aufziehen wollen.
Diesen Beweis können sie auch nicht führen.
:oh: :oh: :oh:

Wer das nicht macht braucht auch nicht vor Gericht erscheinen, hat viel Zeit zum Motorradfahren und/oder mit dem Spatzl im Städchen Käffchen trinken, statt diese beim Rechtsanwalt und vor Gericht zu verbringen.
Aber du bist ja der Oberchecker, der das mit links wegsteckt.
Wie gesagt alles nur im möglichen Falle dass....


Gegen den Hinweis allein, auf einen eventuellen Versicherungsverlust, ist natürlich nichts einzuwenden, im Gegenteil.

Aha, jetzt doch. Intessant.

Grüsse Harry


Grüsse und gaaaaaaaanz liebe Grüsse an Maria, die du hoffentlich in konträren Fragen pfleglicher behandelst als die Forenmitglieder!!

Rainer

• Edit ForumTeam •
Realname entfernt
Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, wende Dich per Mail an: <ForumTeam@fjr-tourer.de>.



2003-2014 FJR Rp 04, ab Jan. 2015 KTM 1190 Adventure T

Manchmal beneide ich Stühle.
Wie die völlig emotionsfrei mit jedem Arsch klarkommen....

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Formel1
 Beitrag#28   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 29.07.2013, 21:54 
Initiator
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Beiträge: 3167
Registriert:
09.02.2009, 00:20
Ortszeit:
29.09.2025, 00:42
Ist das hier ein sachlicher Thread?

Entweder zurück zum Thema oder den Thread schließen...

Letzte Möglichkeit: Ich setze mich zu KaiKai und nasche Popcorn mit ihm.

Entspannten Abend nach Baden und Franken
Ralf



1 x RP08 (2005-2009) + 2 x RP13 (2010-2022) über 15 Jahre lang mehr als 200.000 km

Das Leben ist zu kurz, um das Glück auf später zu verschieben!
...nichts ist unmöglich...

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udo
 Beitrag#29   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 30.07.2013, 10:59 
Ehemalige(r)

Beiträge: 457
Registriert:
26.05.2011, 17:56
Ortszeit:
29.09.2025, 00:42
Entweder zurück zum Thema oder den Thread schließen..

Ralf



Er hätte nicht geöffnet werden sollen. Oder ???

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harry301
 Beitrag#30   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 30.07.2013, 11:59 
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Beiträge: 2048
Registriert:
09.02.2009, 11:51
Ortszeit:
28.09.2025, 23:42
Hallo Rainer,
ein Thread wird manchmal zum Selbstläufer und entwickelt sich dann vom Thema weit weg,
wie auch hier.

Mir gings es in dem Thread nur darum, was ich in den genannten Ländern nach ihren Gesetzen fahren darf und was nicht.
Diese Frage ist doch zulässig. Für mich ist sie zufriedenstellend beantwortet worden.

Wenn dann jemand auf Risiken hinweist, ( die mir auch bekannt, aber vernachlässigbar sind)
ist das doch o.k.

Es muß aber nicht in Oberlehrerhaftigkeit ausarten.
Wie viele fahren mit dem "illegalen" Powercommander oder sonstigen Veränderungen rum
und es wird zu Recht auch kein so großes Getöse drumrum gemacht.
Was, wer, wo verbaut hat, muss man im Forum aus verständlichen Gründen, nicht zwingend verbreiten. Nur dies war mit Gehirnschmalz gemeint, weil gerade dadurch der Versicherungsschutz geschmälert werden könnte.
Auch wenn man mal Jemanden bewusst ignoriert, braucht es dazu keinen Aufstand.
Also bleibt auf dem Boden und lass die Kirche im Dorf.

Beim nächsten Treffen trinken wir ein Bier zusammen und fertig. :pro:

@ Ralf,

Franken ist ganz entspannt, aber trotzdem Danke für deine Wünsche.



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Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???


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