FJR-Tourer Deutschland

Facebook
TermineDatenFreigabenGalerieTourenvorschlägeLinksModelleProblemeUmbautenZubehörAltes Forum

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Forumsregeln oder Hinweise zu diesem Forenbereich


:excl: Hier bitte keinen Smalltalk! :excl:



Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 43 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5  Nächste
Autor Nachricht
ManfredA
 Beitrag#31   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 30.07.2013, 12:43 
Initiator, Admin
Initiator, Admin
Avatar

Beiträge: 14213
Registriert:
31.01.2009, 20:06
Ortszeit:
28.09.2025, 21:58
Nachdem der vollkommen legitime Thread nun hoffentlich von der persönlichen Schiene wieder in die sachliche Schiene kommt , (und bleibt :ähem: ) , folgende Nachfrage:

Hallo Harry :-) ;

:denk: ...mir erschließt sich immer noch nicht so ganz der Vorteil deiner Überlegungen.

Auch wenn Wolfgang es versucht hat zu erklären,...sogar nachvollziehbar :yes: , so sehe ich aus meiner Erfahrung folgendes Problem:

:skepsis: Der limitierende Faktor ist bei mir ( und bei vielen anderen :musk: ) immer der Vorderreifen gewesen; egal ob nun BTO 20 / BTO 21 / MPR2 / MPR3(B) / Z8
der Vorderreifen war fast immer zu erst grenzwertig abgefahren, und zwar deutlich!

Der MPR3(B)hinten ist sicher für 6000Km gut, lass es unter verschärften Bedingungen und Rubbelasphalt auch nur 4500 km sein ; :ninja:
aber ich bezweifle massivst , dass der vordere MPP3 bei gleichen verschärften Bedingungen diese 4500 km mitmacht; ich traue ihm da nur max. 3000 km zu... :denk:

Und unterwegs nur einen neuen Vorderreifen aufziehen und den hinteren Halbabgefahrenen belassen -- da kommt auch keine so rechte Fahrfreude auf :flööt: :isso:

Ich rate dir zu einem kompletten Satz MPR3, hinten Kennung B.
Damit bist du in jeder Hinsicht auf der Sicheren Seite 8-)

Das hier zuweilen bemängelte Aufstellmoment hast du doch schnell im Griff :yes:
Bist du diese Kombination schon mal gefahren ?
Es kommen doch Viele damit super klar :victory:



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
harry301
 Beitrag#32   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 30.07.2013, 13:58 
Avatar

Beiträge: 2048
Registriert:
09.02.2009, 11:51
Ortszeit:
28.09.2025, 20:58
Ich rate dir zu einem kompletten Satz MPR3, hinten Kennung B.
Damit bist du in jeder Hinsicht auf der Sicheren Seite
8-)

Vielleicht wirds ja der komplette Satz MPR3.

Ob ich damit in jeder Hinsicht sicher unterwegs bin, weiß ich nicht (auch am Sichersten?).


Du scheinst dich auch für den Versicherungsschutz zu interessieren.

Hier Tummeln sich doch einige Versicherungsspezialisten.
Sie können doch bestimmt beantworten, ob man bei einer selbst zusammengestellten Reifenpaarung, eine einfache oder fahrlässige Obliegenheitsverletzung begeht,(wenn überhaupt) die für den Versicherungsnehmer ohne Folgen bleibt.

Oder wäre sie grob fahrlässig??
Bei grob fahrlässig würde man, prozentuall nach dem Verschuldensgrad, auf den Versicherungsschutz verzichten.
Da ich mir persönlich nicht vorstellen kann, dass meine gewünschte Reifenpaarung
nichts taugt, sondern eher, dass ich damit sicherer unterwegs bin, seh ich sie nicht als grob fahrlässig, sondern als Verbesserung an.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
ManfredA
 Beitrag#33   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 30.07.2013, 14:33 
Initiator, Admin
Initiator, Admin
Avatar

Beiträge: 14213
Registriert:
31.01.2009, 20:06
Ortszeit:
28.09.2025, 21:58
Zitat: harry301
...Du scheinst dich auch für den Versicherungsschutz zu interessieren.
....

Harry :-) ;

ich bin europaweit unterwegs und ich möchte überall den Versicherungsschutz haben, für den ich meine Beiträge zahle und der mir den Rücken frei hält, sollte mal was passieren.

Sowas setze ich doch nicht auf`s Spiel wegen einem vermeintlichen Aufstellmoment oder einer sujektiv vermuteter Mehrhaftung im Grenzbereich, in den ich im Rahmen einer Tour vorraussichtlich sowieso nicht fahren werde. Und wenn Öl oder Sand auf der Straße liegt, dann rutscht der MPP3 genau so wie der MPR3... .

Ich denke dass es neben der Reifenhärte /Haftung/Grip auch noch andere Parameter gibt, wie z.Bsp. das Reifenprofil, die Wölbung, etc, die für die Harmonie von Vorder- und Hinterreifen verantwortlich sind.
Man kann m.E. nicht beliebig "mischen" oder kombinieren .

:skepsis: Wer sagt dir, dass die Kombination MPP3/MPR3 nicht zum abkippen neigt, also genau das Gegenteil vom möglichen Aufstellmoment... was ja sicherlich viel schlimmer wäre? :denk:

Und zu deiner juristischen Frage:
:prof: Allgemeine Lebenserfahrung: Vor Gott, auf hoher See, und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand..... :isso:
Gerade die Auslegung, was nun noch fahrlässig und was schon "grob fahrlässig" ist, ist schon teilweise eine Ermessenssache.... 8-)

Und wenn dann -- und da muß ich Rainer recht geben, ein findiger googelbeherschender Anwalt dem Richter diesen Thread hier ausgedruckt auf den Richtertisch legt, dann glaubt aber nur noch der an "Fahrlässigkeit", der auch noch an den Weihnachtsmann glaubt.

Der Richter wird aller Lebenserfahrung nach auf Vorsatz und Beratungsresistenz urteilen..... .

:voila: Harry, mein Tipp kennst du..... MPR3-- vorne und hinten(B)

;-) Oder versuche, die von dir gewünschte Reifenpaarung so per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen bzw. ein Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ausgestellt zu bekommen...



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
harry301
 Beitrag#34   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 30.07.2013, 15:07 
Avatar

Beiträge: 2048
Registriert:
09.02.2009, 11:51
Ortszeit:
28.09.2025, 20:58
Hi Manfred,

mein Wunsch und mein Handeln muss nicht zwingend in Einklang stehen.
Noch läuft der Thread und vielleicht lernen wir ja noch etwas dazu.

Mir ist auch bewußt, dass der Verlauf des Threads nicht förderlich ist,
etwas Anderes zu probieren. Das ist doch das mit dem Gehirnschmalz, den ich
angeprangert habe. Erst hier darüber labern was man nicht darf und dann doch.??? :oohh:
Trotzdem danke für den Hinweis.

Grüsse Harry



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
harry301
 Beitrag#35   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 31.07.2013, 11:58 
Avatar

Beiträge: 2048
Registriert:
09.02.2009, 11:51
Ortszeit:
28.09.2025, 20:58
Zitat: badischer Rainer

Zitat Harry: "Von Michelin ist diese Paarung noch nicht freigegeben ".

Da Michelin ein international agierender Konzern ist vermute ich mal dass die Nichtfreigabe auch international Bestand hat.

Rainer



Hi Rainer,
mit deiner Vermutung lagst du daneben.

Weil es in den anderen europäischen Ländern keine Reifenbindung gibt dürfen sie dort kombinieren wie sie wollen.


Das habe ich schriftlich von Michelin. Die Begründung:....aufgrund der dort bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 130 km/H (auch auf Autobahnen)

Für Deutschland ist die Kombination: MPP3 / MPR3 nicht freigeben.
Das hatte ich im Eröffnungsthread vermerkt und ist nichts Neues.
Brauch ich auch nicht. Zu Hause fahre ich eh nur MPPs.
Warum? Weil sie mir am meisten Spass machen.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
harald1
 Beitrag#36   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 31.07.2013, 14:31 
Avatar

Beiträge: 345
Registriert:
02.08.2011, 20:15
Ortszeit:
28.09.2025, 20:58
dem Himmel oder sonst wem sei Dank,
dann ist ja endlich alles geklärt.
:respekt:



*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
moetho
 Beitrag#37   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 31.07.2013, 14:33 
Avatar

Beiträge: 2003
Registriert:
16.05.2009, 11:10
Ortszeit:
28.09.2025, 21:58
Dein Fahrzeug ist nach deutschem Recht zugelassen und eine Betriebserlaubniss wurde nach deutschem Recht mit einer Reifenfabrikatsbindung erteilt. Diese Betriebserlaubnis erlischt wenn du andere Reifen als in der Betriebserlaubniss angegeben aufziehst. Eine erloschene Betriebserlaubniss ist weltweit nicht mehr gültig. Es gibt jedoch die Möglichkeit andere, als in der Betriebserlaubniss aufgeführte Reifen, aufzuziehen, dann müssen diese Reifen jedoch vom Hersteller für dieses Motorrad freigegeben sein, oder aber du bemühst sich um eine Einzelabnahme.
Da dein Motorrad nach Deutschem Recht zugelassen ist besteht die Reifenbindung auch im Ausland.

Das ist sinngemäß die Auskunft eines Bekannten der in der Zulassungsstelle Arbeitet.

Ansonsten kannst du gerne dieses hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 24:DE:HTML

oder dieses hier: http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-r_ ... indung.htm

Durcharbeiten. Da steht alles drin.

[Beitrag erstellt mit iPhone]
*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.
:link: Pro Asyl

Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
harry301
 Beitrag#38   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 31.07.2013, 19:37 
Avatar

Beiträge: 2048
Registriert:
09.02.2009, 11:51
Ortszeit:
28.09.2025, 20:58
Zitat: moetho
Da dein Motorrad nach Deutschem Recht zugelassen ist besteht die Reifenbindung auch im Ausland.





Danke für die Zusammenfassung, das erleichtert die Sache enorm.

Was ich jetzt aber immer noch nicht weiß,:
Von wem bekomme ich eine Buße, Strafzettel oder droht mir Stillegung des Möppi, wenn ich mit Reifen ohne deutsche Bindung im europäischen Ausland unterwegs bin?
Von Deutschland sicherlich nicht. Das "Vergehen" begehe ich ja im Ausland.
Im Ausland darf aber gefahren werden was man möchte. Jedenfalls die
Einheimischen.
Uns Ausländern knöpft man eine Buße ab. :denk:
Das ist ja eigentlich alles was ich wissen möchte und warum ich den Thread eröffnet habe.


Die erloschene Betriebserlaubnis, Versicherung, usw interessiert mich nicht, besser gesagt
das war mir schon bewußt, bevor ich die Frage gestellt habe, daher brauchts diese Antworten nicht. Jedenfalls nicht für mich. Nachfragen, warum, weshalb, auch nicht.
Sonst driftet der Thread wieder ab. Wer möchte kann ja ein einen neuen Thread dazu eröffnen.

Grüsse Harry



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
moetho
 Beitrag#39   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 01.08.2013, 06:11 
Avatar

Beiträge: 2003
Registriert:
16.05.2009, 11:10
Ortszeit:
28.09.2025, 21:58
Harry überlege doch mal selber.
Ohne Betriebserlaubnis darf dein Fahrzeug nicht im öffentlichem Straßenverkehr bewegt werden, egal ob D, E, F oder sonstwo in der EU. Also kannst du selber leicht herausfinden was passiert wenn dich ein Korintenkacker anhält. Auf jeden Fall Bußgeld und Stillegung, im schlimmsten Fall Beschlagnahme. Einfach mal Googeln und im EU Recht stöbern.

So ich bin dann mal weg. 4Tage Eifel.

[Beitrag erstellt mit iPhone]
*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.
:link: Pro Asyl

Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
harry301
 Beitrag#40   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 01.08.2013, 12:07 
Avatar

Beiträge: 2048
Registriert:
09.02.2009, 11:51
Ortszeit:
28.09.2025, 20:58
Na dann mal viel Spass,
hoffentlich wirds nicht zu warm,
Ich bin gestern die Vortour main@wegen gefahren.
Bei ca 25°, sehr angenehm.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 43 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5  Nächste

Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder: werden nur eingeloggten/berechtigten Usern angezeigt


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  

NutzungsbedingungenDatenschutzrichtlinie
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
Smilies von www.greensmilies.de und www.en.kolobok.us