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feffel
 Beitrag#11   Betreff: Re: § 57a Pickerl (Österreich)
Verfasst: 19.12.2013, 09:35 
Ehemalige(r)

Beiträge: 1839
Registriert:
20.06.2011, 18:00
Ortszeit:
28.09.2025, 14:51
Zitat: tooblue
:yes: nicht schlecht

Wie wir alle wissen, wird auch in D mehr oder weniger offiziell an einer Maut, auch für Motorräder, gearbeitet, könnte bei diesen ebenfalls auf eine Vignettenlösung hinauslaufen, wegen der Wechsel- und Saisonkennzeichen :piep:

Vignettenpflicht gilt außer für Österreich und der Schweiz für folgende :link: Länder:
Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn

Das wären (incl. Deutschland) schon mal 9 verschiedene Vignetten, die bei einer Rundreise durch Südost-Europa zu kleben sind :oh:

OT:
Wie wäre es mit einem Magnethalter mit Wechseleinsätzen oder einem Drehmechanismus ähnlich einer Parkscheibe, bei der man das jeweilige Pickerl in ein Sichtfenster drehen kann



Und Polen nicht zu vergessen, die hamse auch streckenweise. Durchaus nicht teuer (ab Wrocław (Breslau) bis z.B. Gliwice (Gleiwitz) ~ 4,10 €). Nicht sehr teuer, aber es werden zunehmend mehr Autobahnstrecken kostenpflichtig. Dafür sind die Dinger aber auch wie an der Schnur gezogen.

Gruß

Stefan



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flopi
 Beitrag#12   Betreff: Re: § 57a Pickerl (Österreich)
Verfasst: 19.12.2013, 19:37 
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Beiträge: 124
Registriert:
14.08.2013, 15:32
Ortszeit:
28.09.2025, 14:51
Zitat: feffel
Und Polen nicht zu vergessen, die hamse auch streckenweise.

Jawohl, streckenabhängig. Also wieder kein Pickerl. :flööt:

Nichtsdestotrotz sehen die Halter wirklich edel aus. Nicht zu vergleichen mit dem Kabelbinder-Gedöns von Tante Luise. :yes:



FJR1300A, RP23, Frosted Blade, EZ Juli 2013, km ansteigend.
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STONY
 Beitrag#13   Betreff: Re: § 57a Pickerl (Österreich)
Verfasst: 03.01.2014, 10:18 
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Beiträge: 174
Registriert:
03.11.2013, 19:26
Ortszeit:
28.09.2025, 14:51
Zitat: Karsten
Moin,
ich dachte bisher, die Pickerl müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein damit man sie nicht unter Fahrzeugen tauschen kann. Ansonsten eine schöne Lösung.


Auf dem § 57a Pickerl ist auch das Kennzeichen eingestanzt, also hätte nicht viel Sinn es auf ein anderes Fahrzeug zu montieren.



FJR 1300A (RP13-Bj.2006) - BMW 1600GTL (Bj.2011) - FJR 1300A (RP23-Bj.2013)

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fredifisch1
 Beitrag#14   Betreff: Re: § 57a Pickerl (Österreich)
Verfasst: 03.01.2014, 18:16 

Beiträge: 482
Registriert:
07.12.2010, 21:48
Ortszeit:
28.09.2025, 13:51
Zur allgemeinen Erklärung: bei diesem Produkt handelt es sich um die Anbringung des § 57a Pickerls - in Deutschland die HU sowie AU und nicht um die Anbringung der Autobahnvignette. :prof: :prof: :prof:
Verwechselt das bitte nicht.
Gruß
Alfred



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 Beitrag#15   Betreff: Re: § 57a Pickerl (Österreich)
Verfasst: 12.01.2014, 10:35 
Nur zur nochmaligen Klärung für unsere Freunde aus Deutsche Land:
Es geht hier um die Prüfplakette (§ 57a analog TÜV/Dekra).

Gesetzestext guckst Du:
"§ 9. (2) b) bei anderen als in der lit. a angeführten Krafträdern an der rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des Scheinwerfers oder auf einem am rechten Gabelholm fest mit dem Fahrzeug verbundenen Plakettenhalter"

Da die Regelungen für die Anbringung der Prüfplakette sicher strenger sind, gilt diese Möglichkeit natürlich auch für die Autobahnvignette. :nick:
Ich find´s übrigens auch sehr elegant.

LG aus Ösiland
Mick

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 Beitrag#16   Betreff: Re: § 57a Pickerl (Österreich)
Verfasst: 12.01.2014, 14:39 
Zitat: STONY
Auf dem § 57a Pickerl ist auch das Kennzeichen eingestanzt, also hätte nicht viel Sinn es auf ein anderes Fahrzeug zu montieren.

Ginge nur bei Wechselkennzeichen!
Wir wollen hier aber niemanden auf dumme Gedanken bringen! ;-)
LG
Mick

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§ 57a Pickerl (Österreich)


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