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harry301
 Beitrag#241   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 10:06 
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Zitat: moetho
So steht es auf der Internetseite. Einfache Rechnung:
Ungebremster Anhänger
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450 kg

Du musst den Anhänger also auf 450Kg ablasten wenn dein Zugfahrzeug 1,5t wiegt.
Wo steht das???

Das Verhältnis des [u]zulässigen Gesamtgewichtes[/u] des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
Wo steht das?
0,3 für ungebremste Anhänger
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung.

Das steht so auf der Internetseite einer :link: KFZ-Zulassungsstelle und die müssten ja die aktuelle Gesetzeslage kennen.


Paperlapap, glaub ich nicht, dass das so dort stehen soll. :denk: :denk: :denk:

Vielleicht verwechselst du gedanklich zulässige Gesamtmasse mit zulässigem Gesamtgewicht.
Das ist aber ganz etwas anderes.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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Andreas.HH
 Beitrag#242   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 10:11 
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26.06.2011, 10:22
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Zitat: harry301
Vielleicht verwechselst du gedanklich zulässige Gesamtmasse mit zulässigem Gesamtgewicht.
Das ist aber ganz etwas anderes.
Wo liegt der Unterschied?



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
(MglNr. 1788) FJR1300 AE (RP28), Schuberth C3, SRC-System, Zumo 590LM-Plus.


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ManfredA
 Beitrag#243   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 10:41 
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28.09.2025, 00:34
Als Laie in Sachen "fahren längerer Strecken mit Motorrad auf Hänger mit 450 Kilo Gesamtgewicht aufwärts" mal noch die grundsätzliche Frage:
Ist ein gebremster 100 er Hänger nicht prinzipiell angenehmer und sicherer zu fahren als ein Umgebtemster 100er bei vorgeschriebenem Zugfahrzeug?
Und wie verhält es sich bei einer Vollbremsung?



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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harry301
 Beitrag#244   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 10:51 
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27.09.2025, 23:34
Zitat: Andreas.HH
Zitat: harry301
Vielleicht verwechselst du gedanklich zulässige Gesamtmasse mit zulässigem Gesamtgewicht.
Das ist aber ganz etwas anderes.
Wo liegt der Unterschied?




Zulässige Gesamtmasse für 100kmh ist das Gewicht mit dem ein Zugfahrzeug 100kmh fahren darf.

Gesamtmasse ist in unserem Fall Anhänger + Möppi + Auffahrtschiene + Rampe und Gedöns.

Man kann mit einem 600kg zulässigen Anhänger eine 450kg zulässige Gesamtmasse errreichen,
in dem man nicht voll beläd.

Du kannst also zum Verleiher, dir einen 100er 750kg Anhänger holen und mit der zulässigen, anzuhängenden Gesamtmasse deines Fahrzeugs 100kmh fahren.

@ Rolf

Bei der zulässigen Gesamtmasse darf man die Stützlasst nicht abziehen, nur bei der zulässigen Anhängelast.
Für einen B200 Benziner (oder hast du einen Diesel?), ist die Gesamtmasse mit deinem Anhänger zu hoch.
Also immer schön 80kmh fahren, das darfst du auch mit dem 100er Anhänger.



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moetho
 Beitrag#245   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 11:05 
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16.05.2009, 11:10
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28.09.2025, 00:34
Harry, glauben heißt nicht wissen. Klicke einfach den von mir gelisteten Link an und lese nach was dort steht. Es ist auch die Betreffende Aussnahmeverordnung aufgeführt.
Deine kindliche Dummschwätzerei ( papperlapapp) kannste dir Sparen.

Hier noch etwas lehrreiches für dich:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zul%C3% ... esamtmasse

Nenne doch einfach mal Quellen für deine Sicht der Dinge, dass man das mal nachvollziehen kann.



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

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harry301
 Beitrag#246   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 11:09 
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09.02.2009, 11:51
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27.09.2025, 23:34
Zitat: ManfredA
Als Laie in Sachen "fahren längerer Strecken mit Motorrad auf Hänger mit 450 Kilo Gesamtgewicht aufwärts" mal noch die grundsätzliche Frage:
Ist ein gebremster 100 er Hänger nicht prinzipiell angenehmer und sicherer zu fahren als ein Umgebtemster 100er bei vorgeschriebenem Zugfahrzeug?
Und wie verhält es sich bei einer Vollbremsung?


Du hast es schon erfasst, ein gebremster Anhänger hat 2 Vorteile.
1. Der kürzere Bremsweg.
2. Praktisch ist auch, dass man im abgehängten Zustand ne Handbremse hat.

Vorteile beim ungebremsten Anhänger.

1. Ruhigeres Fahrverhalten, da ruckelt und zuckelt nichts, weil keine Auflaufbremse
dran ist.
2. Billiger im Einkauf.
3. Günstiger in der Wartung



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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Andreas.HH
 Beitrag#247   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 11:11 
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26.06.2011, 10:22
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Zitat: ManfredA
Als Laie in Sachen "fahren längerer Strecken mit Motorrad auf Hänger mit 450 Kilo Gesamtgewicht aufwärts" mal noch die grundsätzliche Frage:
Ist ein gebremster 100 er Hänger nicht prinzipiell angenehmer und sicherer zu fahren als ein Umgebtemster 100er bei vorgeschriebenem Zugfahrzeug?
Und wie verhält es sich bei einer Vollbremsung?
Moin Manfred, die Antwort ist ganz einfach: GEBREMST ist besser.



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
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Andreas.HH
 Beitrag#248   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 11:16 
Themen-Moderator
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26.06.2011, 10:22
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28.09.2025, 00:34
Zitat: harry301
Zitat: Andreas.HH
Zitat: harry301
Vielleicht verwechselst du gedanklich zulässige Gesamtmasse mit zulässigem Gesamtgewicht.
Das ist aber ganz etwas anderes.
Wo liegt der Unterschied?




Zulässige Gesamtmasse für 100kmh ist das Gewicht mit dem ein Zugfahrzeug 100kmh fahren darf.

Gesamtmasse ist in unserem Fall Anhänger + Möppi + Auffahrtschiene + Rampe und Gedöns.

Man kann mit einem 600kg zulässigen Anhänger eine 450kg zulässige Gesamtmasse errreichen,
in dem man nicht voll beläd.

Du kannst also zum Verleiher, dir einen 100er 750kg Anhänger holen und mit der zulässigen, anzuhängenden Gesamtmasse deines Fahrzeugs 100kmh fahren.

Danke harry301, klingt vollkommen logisch. :think: :think: :think:



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
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harry301
 Beitrag#249   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 12:10 
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09.02.2009, 11:51
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27.09.2025, 23:34
Hi Thomas

Quelle :
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... mobile.pdf


Rubrik Tempo 100 auf Autobahnen



Ein Hänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht
über dem Anhängelast-Grenzwert des Zugwagens
liegt, darf zwar mitgeführt, aber nicht voll beladen werden.
Jedes Mal ist dann vor dem Start eine Nachprüfung fällig.


Weil dieser Text in der Rubrik "Tempo 100kmh auf Autobahnen" erscheint,
habe ich den Anhängelast-Grenzwert des Zugwagens auch mit 100 kmh
in Verbindung gebracht, sonst hätte es für mich keinen Sinn gemacht.

Jetzt, nachdem ich deine Quellen nachgelesen habe, bin ich mir nicht mehr so sicher, wie das gemeint sein soll.
Fahrzeugbindung ist weggefallen, aber die höchstzulässige begrenzte Anhängelast für 100kmh scheint doch noch zu bestehen. :denk: :denk:
Jetzt bin ich wieder näher bei dir.

Sehr schwierig das Ganze.

Mal schaun, vielleicht komm ich auch nochmal auf den Trichter.

@Andreas

Logisch klingen scheint doch nicht zu reichen. :denk:

Auf wiki steht z.b.
Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer:
zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,3 × Leermasse des Zugfahrzeugs

Ist zulässige Masse des Anhängers gleichzusetzen mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers?
Fragen über Fragen.



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moetho
 Beitrag#250   Betreff: Re: Motorradanhänger
Verfasst: 19.07.2015, 12:39 
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Ortszeit:
28.09.2025, 00:34
Hallo Harry
der folgende Absatz aus deiner Quelle bezieht sich auf alle Anhänger, egal ob 80 oder 100 Km/H:

In keinem Fall dürfen die zulässigen Anhängelasten eines
Kraftwagens überschritten werden. In den Fahrzeugpapieren
sind diese Werte zu finden, und zwar getrennt für Anhänger
mit und ohne eigene Bremse. Sie beziehen sich – Achtung –
Tempo 100
auf Autobahnen
5
nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, sondern
auf die Last, die höchstens gezogen werden darf. Oder,
einfacher gesagt: Ein Hänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht
über dem Anhängelast-Grenzwert des Zugwagens
liegt, darf zwar mitgeführt, aber nicht voll beladen werden.

Dieser Absatz aus deiner Quelle bezieht sich auf Anhänger mit 100 Km/h Zulassung:

Erstens – ein Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von 1500
Kilogramm soll einen ungebremsten Anhänger mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von 600 Kilogramm an den Haken
nehmen. Das ist ihm verwehrt, weil 1500 Kilo x 0,3 bloß 450
Kilo ergeben. Mehr als einen „Ungebremsten“ bis zu diesem
Grenzwert darf also der Wagen nicht ankuppeln, wenn er die
Tempobegünstigung nutzen will.

So steht es auch auf der Internetseite von z.B. Humbauer Anhänger. Die Angaben beziehen sich immer auf das zul. Gesamtgewicht und nicht auf das tatsächliche Gewicht.
Du musst den Anhänger ablasten lassen und dieses auch eintragen lassen um eine 100er Zulassung zu bekommen. Das ist auch ein Grund warum mein Anhänger keine 100er Zulassung hat.

Die maximal zulässige Anhängelast errechnet sich aus der Stützlast und der Achslast und darf bei ungebremsten Anhängern 750 KG nicht überschreiten. Nach deiner Rechnung dürfte ich 800kg anhängen, das ist falsch. Quelle §42 STVZO



Gruß Thomas
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