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Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung https://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=2&t=9500 |
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Autor: | ManfredA [ 07.09.2016, 11:05 ] |
Betreff: | Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
Hallo ![]() aufgrund einer aktuellen Nachfrage bezüglich möglicher Reifen für eine RP28 und aufgrund einiger Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben halte ich es für sinnvoll, aktuelle Infos hier mal zusammen zu tragen. Ausgehend von ![]() Zitat: Tauschi Hallo FJRler Welche Reifen dürfen Aktuell auf der RP 28 gefahren werden. Mein Reifenhändler hat mir einfach mal den Metzler Z8 aufgezogen und sagt Ich habe keine Bindung was die Marke angeht. Stimmt das? .... und Zitat: fjrmatzi Hi,bei ner Polizeikontrolle wirst du keine Probleme bekommen,bei der HU auch nicht.Im Versicherungsfall könnte es da schon anders aussehen.Ist ein sehr heißes Thema,vielleicht können die Fachleute hier was dazu sagen. Ich bevorzuge immer noch die Variante mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung da ist man auf der sicheren seite,gibts für den Z8,somit ist alles gut. CIAO Matthias und Zitat: Hirbel Er fährt ja eine RP28, da gibt es von Metzeler kein Angebot, http://www.metzeler.com/site/de/product ... logue.html Auch bei Online Händlern werden für die RP28 nur Brückenstein angeboten. ergibt sich nun das Dilemma ![]() Ich selbst ![]() ![]() Ich habe immer einen Ausdruck der Reifen-Freigabe zusammen mit der Zulassung und der grünen Versicherungskarte ![]() Zudem lehne ich Mischbereifung ab, selbst wenn es vom Hersteller eine Freigabe gibt. Nur stehen in den jeweiligen aktuellen Reifenthreads nicht immer auch die aktuellen Freigaben drin. Da sind wir auf den Input in Form von Updatepostings (oder ![]() ![]() Zitat: ManfredA ...Auf unserer neuen Website ist ![]() Allerdings gibt es dort einen Link zu ![]() Die Yamaha-Liste ist aber auch veraltet! Und ich weiß nicht was in der Zulassung der RP28 bei "Reifen" angegeben ist. ![]() ![]() Was ist zu Beachten beim Reifenkauf und welche Stolpersteine kann es geben, insbesondere bei Reisen ins Ausland oder für ausländische ![]() Ist das mit der Reifenbindung wirklich komplett veraltet und Schnee von Gestern? Was sagt die ![]() Was sagt unser allseits sehr geschätzter und beliebter Reifenhändler Karrenhannes seinen Kunden? Auch die offizielle Frage an den Versicherungsvertreter meines Vertrauens Andreas.HH, über den ich auch meine RP11 im Rahmen unserer FJR-Tourer-Deutschland-Clubversicherung ![]() |
Autor: | karrenhannes [ 07.09.2016, 11:55 ] |
Betreff: | Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
Hallo. So würde ich das Handhaben falls es noch keine UBB für das neue Modell gibt. Ich habe mich mal mit ManfredA gegengemailt ![]() Es folgt ein Antwort die Manfred meint die könne so gepostet werden. Grundsätzlich ist es so dass die Haftung wenn nichts vorgegeben wird vom einem zum anderen geschoben wird. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist immer gut....wenn es eine für das jeweilige Modell gibt. Gibt es die nicht, sagt der Hersteller des Bikes was geht. Der schiebt das dann auf den Reifen-Hersteller, wenn das dann nicht funktioniert ist der welcher die Reifen verbaut in der Haftung. Weil der das auch nicht auf sich sitzen lässt, sucht der sich dann wiederum den Hersteller der Reifen oder des Bikes. Was folgt ist ein Rechtsstreit der wer wohl gewinnt ??? Der mit mehr Geld. Also sicher nicht der Monteur oder Verkäufer der Reifen. ![]() ![]() |
Autor: | Eberhard [ 07.09.2016, 12:03 ] |
Betreff: | Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
2 Reifenhersteller haben für die RP28 Reifen mit Reifenfreigabe. Bridgestone ![]() ![]() und Michelin ![]() ![]() |
Autor: | ManfredA [ 07.09.2016, 12:07 ] |
Betreff: | Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
Offtopic: ...na dann steht meiner RP28 ja reifenseitig nix mehr im Wege ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Oder ich würde den Reifenhersteller kontaktieren und gezielt nachfragen wie es mit einer Freigabe für die RP28 aussieht. Das hatte ich seinerzeit bei dem MPR2(B) auch so gemacht.... ![]() |
Autor: | Eberhard [ 07.09.2016, 12:09 ] |
Betreff: | Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
wann Manfred ? |
Autor: | Andreas.HH [ 07.09.2016, 15:02 ] |
Betreff: | Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
Zitat: ManfredA Auch die offizielle Frage an den Versicherungsvertreter meines Vertrauens Andreas.HH, über den ich auch meine RP11 im Rahmen unserer FJR-Tourer-Deutschland-Clubversicherung Wie karrenhannes schon geschrieben hat, müsste man erst einmal den "Schuldigen" finden.![]() Ich persönlich (privat!) würde zunächst einmal keine Probleme darin sehen, die Freigaben für die RP23 auf die RP28 zu übertragen. Sollte ein eindeutig falscher Reifen ursächlich für ein Unfallereignis sein (Kausalzusammenhang), müsste man damit rechnen, daß auch der Versicherer einen Schuldigen sucht, der ihm die Kosten erstattet. Sollte der Versicherer den eigenen Kunden als "Schuldigen" ausmachen, müsste auch dieser mit einem Leistungsausschluss rechnen. Ob das jedoch im Falle eines Reifens für die RP23 auf der RP28 vor einem Gericht durchsetzbar ist, halte ich (persönlich/privat) für fragwürdig. Auch sollte man bedenken, daß mit einem nicht freigegebenen Reifen u.U. die Betriebserlaubnis erlischt. Ein Thema mit vielen "Wenn" und "Aber" ... |
Autor: | fjrmatzi [ 07.09.2016, 16:36 ] |
Betreff: | Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
Hi Andreas,erklär doch bitte mal wie die BE erlöschen kann bei etwas das nicht in den Papieren eingetragen ist?Ich weiß das das bei Reifen möglich ist nur erkär uns mal einer wieso. Chef von Mopedreifen.de hat dazu mal ein Video bei Youtube hochgeladen,sehr interessant,vielleicht kennt das hier jemand und könnte es hier mal verlinken. CIAO MAtthias |
Autor: | karrenhannes [ 07.09.2016, 16:50 ] |
Betreff: | Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
Hallo. Unter dem Strich ist es so...... Größe mit Geschwindigkeitsindex und Traglast steht im Schein und Brief und Bedienungsanleitung. Die ist erst mal Bindend. Auf der sichersten Seite ist man wenn es eine UBB gibt. Gibt es keine UBB , egal von wem , gilt das was in den Papieren steht. Vorgabe laut Gesetzgeber : Reifen gleicher Bauart vorne wie hinten......Empfehlung gleicher Hersteller und gleicher Typ. Unter Bauart ist Radial-Reifen und Diagonal-Reifen gemeint. Unter Hersteller und Typ als Beispiel : Pirelli Diablo Rosso II. Alles andere regelt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Andere Länder, andere Sitten.....In der CH z.B. reicht es wenn die Größe stimmt.....Marke und Rest egal. Und warum ??? Weil dort bei 120 km/h offiziell Schluss ist. Ich weiß von Michelin dass wenn in BRD mal ein generelles Tempolimit eingeführt wird, alle UBBs unter den Tisch fallen. Weil es dann kein Hochgeschwindigkeits-Pendeln mehr gibt. Keine trägt die Schuld wenn Du bei 200 km/h durch Pendeln auf die Klappe fällst. Weil Du es sowieso nicht fahren durftest. Darum wie schon geschrieben : Mit einer UBB ist man auf der sichersten Seite. Gibt es keine ? Noch keine ? Das Vorgänger-Modell , besser das Vor-Face-Lift Modell zu Rate ziehen. Für mich im Falle einer RP28 kein Problem weil dort der MPR4GT schon eine UBB hat ![]() |
Autor: | HPT [ 07.09.2016, 16:53 ] |
Betreff: | Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
Wenn ich eine RP28 hätte, würde ich meinen Lieblingsreifen auch dort aufziehen lassen: Dunlop Roadsmart III ![]() Der ist rund und schwarz und funktioniert excellent. Maßgeblich ist doch nur noch die Dimension und die Traglast, der normale DRS III ist für schwere, der mit Kennung ST für normale Moppeds. Eine Freigabe ist mir mitlerweile egal ![]() Ich fahre allerdings eine olle RP08 |
Autor: | ManfredA [ 07.09.2016, 17:52 ] |
Betreff: | Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung |
Zitat: ManfredA .... Oder ich würde den Reifenhersteller kontaktieren und gezielt nachfragen wie es mit einer Freigabe für die RP28 aussieht. Das hatte ich seinerzeit bei dem MPR2(B) auch so gemacht.... ![]() Zitat: Eberhard wann Manfred ? Seinerzeit = ![]() Mehr dazu in ![]() Ist aber Schnee von Gestern; dennoch kann es sein, dass ein Reifenhersteller plötzlich für ein neueres Modell einen Reifen mit anderer Kennung heraus bringt, ![]() |
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