aufgrund einer aktuellen Nachfrage bezüglich möglicher Reifen für eine RP28 und aufgrund einiger Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben halte ich es für sinnvoll, aktuelle Infos hier mal zusammen zu tragen.
Ausgehend von
der Diskussion im allgemeinen Reifenthread Tauschi schrieb:Hallo FJRler
Welche Reifen dürfen Aktuell auf der RP 28 gefahren werden.
Mein Reifenhändler hat mir einfach mal den Metzler Z8 aufgezogen und sagt
Ich habe keine Bindung was die Marke angeht. Stimmt das?
....
und
fjrmatzi schrieb:Hi,bei ner Polizeikontrolle wirst du keine Probleme bekommen,bei der HU auch nicht.Im Versicherungsfall könnte es da schon anders aussehen.Ist ein sehr heißes Thema,vielleicht können die Fachleute hier was dazu sagen. Ich bevorzuge immer noch die Variante mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung da ist man auf der sicheren seite,gibts für den Z8,somit ist alles gut.
CIAO Matthias
und
Hirbel schrieb:Er fährt ja eine RP28, da gibt es von Metzeler kein Angebot, http://www.metzeler.com/site/de/product ... logue.html
Auch bei Online Händlern werden für die RP28 nur Brückenstein angeboten.
ergibt sich nun das Dilemma
, insbesondere für dir Fahrer der neuen RP28 ; evtl. auch schon für die RP23.Ich selbst
habe momentan keine Probleme damit, mir nach wie vor nur Reifen aufzuziehen, für die es auch vom Reifenhersteller eine Freigabe für meine RP11 gibt. Die Auswahl ist groß und zu jedem Modell gibt es hier im Forum ja auch einen gesonderten Thread ;
Dort nochmals die Übersicht mit den jeweiligen Links;Ich habe immer einen Ausdruck der Reifen-Freigabe zusammen mit der Zulassung und der grünen Versicherungskarte
.Zudem lehne ich Mischbereifung ab, selbst wenn es vom Hersteller eine Freigabe gibt.
Nur stehen in den jeweiligen aktuellen Reifenthreads nicht immer auch die aktuellen Freigaben drin.
Da sind wir auf den Input in Form von Updatepostings (oder
) durch euch
angewiesen.ManfredA schrieb:
...Auf unserer neuen Website istDort zugegebenermaßen noch eine Baustelle; aber wir arbeiten daran...
Allerdings gibt es dort einen Link zuDieser Yamaha-Freigabenzuordnungsliste
Die Yamaha-Liste ist aber auch veraltet! Und ich weiß nicht was in der Zulassung der RP28 bei "Reifen" angegeben ist.
Somit nun die Frage an die Experten und Gutinformierten
hier im Forum :Was ist zu Beachten beim Reifenkauf und welche Stolpersteine kann es geben, insbesondere bei Reisen ins Ausland oder für ausländische
bei Touren hier in D )?Ist das mit der Reifenbindung wirklich komplett veraltet und Schnee von Gestern?
Was sagt die
?Was sagt unser allseits sehr geschätzter und beliebter Reifenhändler Karrenhannes seinen Kunden?
Auch die offizielle Frage an den Versicherungsvertreter meines Vertrauens Andreas.HH, über den ich auch meine RP11 im Rahmen unserer FJR-Tourer-Deutschland-Clubversicherung
Klick versichert habe und der selbst ein neueres Modell fährt. Was sagt die Versicherung zum Wegfall der Reifenbindung?

Hier bitte keinen Smalltalk!
...sei dabei beim 

Ich würde mich im Falle einer RP28 an den UBBs der RP23 orientieren.....Bin mir sicher dass die Reifen-Hersteller im Laufe der Zeit die Reifen für die aktuellen Modelle testen und ergänzen.
Battlelax T30 EVO , BT 023 F , BT 023 E , Hypersport S21
-- dank Michelin
Mit der Berufung auf die RP23 hätte ich persönlich etwas Bauchweh mit; denn es kann vorkommen, dass Reifenhersteller im laufenden Produktionszyklus einen modifizieren Reifen -mit Sonderkennungen- raus bringen (z.Bsp. MPR 2 (B) ) und dann hat man u.U. dennoch den falschen Reifen (ohne UBB) .
Also ich würde mit meinem aktuellen Hintergrundwissen (was aber veraltet sein kann, ..das wird der Thread hoffentlich klären
) , hätte ich eine RP28 und bräuchte jetzt neue Reifen , nur die von 

und ich führe auch keine mehr mit.
Der Wechsel MPR2 (A) auf MPR2(B) war im April 2009.
, wie im verlinkten Thread geschehen...