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tooblue
 Beitrag#21   Betreff: Re: Umrüstung auf Xenon ?
Verfasst: 04.03.2011, 10:25 
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Hallo Burkhard,

Ich hatte vor der FJR eine SV650N, auch lenkergebundener Scheinwerfer
Natürlich hat die FJR eine wesentlich bessere Lichtausbeute, alleine schon durch die beiden Freiflächenscheinwerfer.
Wenn ich mit der Dicken zur Arbeit fahre, nutze ich statt der Autobahn natürlich kleinere Landstraßen, auch welche hinterster Ordnung, d.h. bessere Feldwirtschaftswege. Und genau dort sehe ich nicht genug "um die Kurve" mit den verkleidungsfesten Lampen. Dort könnte ich ausreichend Wild für ein gutgehendes Wildrestaurant erlegen, von Karnickel über Wildschwein bis zum Rotwild.

Wie bereits beschrieben, hatte ich testweise die Xenonbrenner montiert, und siehe da, es ward Licht.
(wesentlich bessere Ausleuchtung am Rand des Lichtkegels)

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Moglix1
 Beitrag#22   Betreff: Suche Erfahrungsaustausch mit Xenonbetreiber per PN
Verfasst: 20.05.2011, 13:00 

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Möchte Xenon einbauen . Bräuchte dazu etwas konstuktives( Beiträge) . Da das Thema schon oft hier erörtert wurde . Nun dann gerne PN und es geht um die Umsetzeung an meiner EFFi



Ich mit meiner Black-Effi RP 04 (Black Horses)

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Moglix1
 Beitrag#23   Betreff: Re: Umrüstung auf Xenon ?
Verfasst: 21.05.2011, 19:28 

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So Leute also fangen wir mal an. Ein Gedanke den man natürlich vergessen kann ist eine Sogenannte Scheinwerfer Reinigung ,die wir im Bike gesetzlich nicht brauchen. Der 2 Punkt ist Eine Elektr Höhenverstellung der Scheinwerfer durch einen Achssensor. Das ist nicht möglich da der Motor viel zu aufwendig wäre. Da die RP13 eine manuelle verstellung besitzt ,wäre das schon ein Ansatz für die Ordungshüter. Und ich glaube mich zu erinnern das bei meinem LKW( VOLVO FH 13) Die Xenon und die H/ Scheinwerfer sogar die Selbe Nummer am Scheinwerfer haben. Selbst die Linsen im Scheinwerfer sind gleich. Nur halt die Lampenaufnahme nicht. Was sagt man dazu



Ich mit meiner Black-Effi RP 04 (Black Horses)

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tooblue
 Beitrag#24   Betreff: Re: Umrüstung auf Xenon ?
Verfasst: 22.05.2011, 07:47 
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Hast ne Pe Enn :-)

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ManfredA
 Beitrag#25   Betreff: Re: Umrüstung auf Xenon ?
Verfasst: 22.05.2011, 09:55 
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Hallo Michael :-)) ;

ich habe moglix schon ge-pnt, dass er sich den Thread mal durchlesen soll und mit machtin68 Kontakt aufnehmen soll, und das es legal machbar wäre--lt. machtin .

Sind Beide aus H......---als können sie sich mal treffen und :plapp: ...

Oder :skepsis: :denk: gibt es was Neues von der Xenon-Front :holmes: :hechl:

Der Tag fing hier mit :sun: an ( bin in der Sone gelaufen... :-)) ), aber momentan diesig und etwas :rain: ---lt. Regenradar aber nur vorübergehend :-B :-B



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Moglix1
 Beitrag#26   Betreff: Re: Umrüstung auf Xenon ?
Verfasst: 22.05.2011, 10:02 

Beiträge: 46
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27.09.2025, 12:06
Reicht es nicht Xenon einzubauen und das einem Gutachter vorzuführen oder Scheinwerfer raus zum gutacher und dann mit Xenon abnehmen lassen ,nur die Scheinwerfer?



Ich mit meiner Black-Effi RP 04 (Black Horses)

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machtin68
 Beitrag#27   Betreff: Re: Umrüstung auf Xenon ?
Verfasst: 22.05.2011, 10:41 
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Beiträge: 196
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14.02.2009, 13:38
Ortszeit:
27.09.2025, 11:06
hallo truppe
wie schon mal von mir gepostet wurde, beziehe ich mich auf das schon mal verlinkte "haus-rundschreiben" des tüv.

zitat: " sra und lwr sind nicht erforderlich"

sra ist am mopet sowieso hinfällig, lwr laut tüv auch nicht.
auch nach neuestem eu-richtlinien ist es immer noch legal die xenon-brenner gegen glühlampen auszutauschen, so lange die ein ce, eu oder e kennung haben.
meistens sind es sogar 2 kennungen, da sich eine wegen des starters auch noch auf die elektrostatische verträglichkeit bezieht.
war im april mit meinem mopet beim tüv. resultat..... lichteinschalten, auf und abblenden , noch dem der prüfer ein wenig komisch dreingeschaut hat, seine eigene "hauspost" vorgelegt, und gut wars......

mal erlich: ich verstehe die ganze aufregeung nicht.
baut euch die dinger ein, kopiert euch die unterlagen, die ich hier mal gepostet habe bzw. besorgt euch diese aus dem netz, google soll dabei hilfreich sein, klemmt die seiten dann unter die sitzbank für den fall das evt. mal ein scheriff dann doch mal fragen stellen sollte, und gut ist.......


grüße aus hh
martin



http://www.mobiles-saegewerk.de

http://www.limo-nord.de

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Moglix1
 Beitrag#28   Betreff: Re: Umrüstung auf Xenon ?
Verfasst: 23.05.2011, 10:02 

Beiträge: 46
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23.05.2010, 20:30
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27.09.2025, 12:06
danke Martin
somit ist doch alles geklärt . Auf CE oder E Prüfzeichen achten. Diese sind Europaweit gültig. bestellen einbauen . Hauspost vom TÜV/ Dekra bei haben und bei Kontrollen vorzeigen. Biker 64 hätte gegen diese Strafe etwas unternehmen können. Das ist dann zum großen Teil Unwissenheit der Behörden.
Die se Unwissenheit habe ich in einer großen LKW Werkstatt kennen gelernt und wenn man nach seiner Umsetzung der Idee wieder da meldet ,da kommt die Frage .: Kannst Du uns diesen Umbau dokumentieren, wir haben viele Anfragen. Was man dann macht ,bleibt Dir dann überlassen. Ich habe damals 1 Jahr gebraucht für Umbauten am LKW wegen Xenon . Ohne Unterstützung durch eine Werkstatt. Also !!?Ich bedanke mich bei Allen hier und ich hoffe das hat Euch geholfen. :comm:



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moetho
 Beitrag#29   Betreff: Re: Umrüstung auf Xenon ?
Verfasst: 30.05.2011, 15:10 
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Registriert:
16.05.2009, 11:10
Ortszeit:
27.09.2025, 12:06
Hallo Forum

§ 50 STVZO sagt mir da etwas anderes :10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

M.W. muß das EU Recht in nationales Recht übernommen werden, solange das nicht geschehen ist gilt das nationale Recht.

Es mag sein das ich mich irre.

Gruß Thomas



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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Moglix1
 Beitrag#30   Betreff: Re: Umrüstung auf Xenon ?
Verfasst: 30.05.2011, 15:15 

Beiträge: 46
Registriert:
23.05.2010, 20:30
Ortszeit:
27.09.2025, 12:06
Das Gilt für Autos
Bei Zweirädrigen Fahrzeugen ist eine SWA und auch eine Elektronische Scheinwerfer-Einstellung nicht erforderlich.



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Umrüstung auf Xenon ?


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