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EddyR
 Beitrag#11   Betreff: Re: Bis wann geht ein Fahrzeug als Neufahrzeug durch
Verfasst: 27.01.2013, 08:07 
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Beiträge: 670
Registriert:
10.02.2009, 11:32
Ortszeit:
07.07.2025, 23:10
Ich habe 2005 meine RP11 mit Tageszulassung gekauft.
Km Stand bei Auslieferung 3,8 Km. 2008 hatte meine RP13, Neufahrzeug ohne Tageszulassung, 4,1 Km auf der Uhr.
Somit gehe ich davon aus, dass mein Händler nach dem Zusammenbau (sie kommt zerlegt bzw. in Teilen beim Händler an) eine entsprechende Endabnahme mit anschließender Probefahrt durchführt.
Ich finde, dass dieses auch von einer gewissenhaft geleisteten Arbeit zeugt :yes:, bei mir schafft es jedenfalls Vertrauen.



Gruß aus Hessen, Eddy
FJR1300A, RP13A, Midnight Black, Bj 2008 (die zweite) (vorher Fj1200, 3CW, dann FJR1300A, RP11, Techno Jade, Bj 2004, FJR1300A, RP13A, Midnight Black, Bj 2008)

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ManfredA
 Beitrag#12   Betreff: Re: Bis wann geht ein Fahrzeug als Neufahrzeug durch
Verfasst: 27.01.2013, 09:55 
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Beiträge: 14058
Registriert:
31.01.2009, 20:06
Ortszeit:
07.07.2025, 23:10
Hallo Ralf :-) ;

ich denke du solltest diese Thematik einfach mit deinem Händler klären. :plapp:
Bei Lieferung an Ihn ist das Motorrad teilzerlegt in einer Holz-Kiste.
Sag ihm doch ganz klar, was du an Probefahrt-Kilometern akzeptierst;

Wenn er selbst bzw. sein Monteur im Rahmen einer Probefahrt 10 - 20 Km drauf fährt, hätte ich da kein Problem mit.....
Wenn aber noch Interessenten oder Kunden mal schnell noch eine Runde drehen, dann :ähem:



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 220700km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 29000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Andreas.HH
 Beitrag#13   Betreff: Re: Bis wann geht ein Fahrzeug als Neufahrzeug durch
Verfasst: 27.01.2013, 10:26 
Themen-Moderator
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Beiträge: 1755
Registriert:
26.06.2011, 10:22
Ortszeit:
07.07.2025, 23:10
Moin :comm: ,

ich finde, daß ein neues Fahrzeug grundsätzlich auf dem Tacho eine 0 vor dem Komma stehen haben muß. Das sollte aber doch auch schon in der Bestellung/im Kaufvertrag enthalten sein. Andernfalls besteht Erklärungsbedarf seitens des Lieferanten/Händlers. Gibt es im Einzelfall eine logische Erklärung, kann man sich diese ja auch noch mal schriftlich geben lassen.

Bei Tageszulassungen und Vorführfahrzeugen ist das sicher etwas anders zu bewerten. Aber auch hierbei sind Absprachen mit dem Händler ja durchaus üblich.




Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
(MglNr. 1788) FJR1300 AE (RP28), Schuberth C3, SRC-System, Zumo 590LM-Plus.


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Caleo
 Beitrag#14   Betreff: Re: Bis wann geht ein Fahrzeug als Neufahrzeug durch
Verfasst: 27.01.2013, 10:47 
Stammi-Moderator
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Beiträge: 942
Registriert:
13.02.2009, 22:31
Ortszeit:
07.07.2025, 22:10
Zitat: Pio63
Interessant wäre ja zu wissen, ob es irgendwie eine Auslieferungscheckliste gibt, mit den Dingen, die vor, bzw. bei der Auslieferung vorgenommen werden sollen/müssen, incl. Probefahrt.


Hallo Ralf,

die Checkliste gibt es mit Sicherheit, wird aber ein internes Dokument zwischen Hersteller/Importeur und Händler bleiben.

Genauso wie die Daten der Erstauslieferung, die vom Händler erfaßt und im Zuge der Qualitätssicherung dem Hersteller/Importeur übermittelt werden. Diese Vorgehensweise ist zumindest bei deutschen Firmen, die sicherheitsrelevante Produkte erzeugen, üblich.

Bis denne
Uwe

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yort
 Beitrag#15   Betreff: Re: Bis wann geht ein Fahrzeug als Neufahrzeug durch
Verfasst: 27.01.2013, 12:30 
Ehemalige(r)

Beiträge: 1261
Registriert:
08.02.2009, 19:45
Ortszeit:
07.07.2025, 23:10
Zitat: Andreas.HH
... ich finde, daß ein neues Fahrzeug grundsätzlich auf dem Tacho eine 0 vor dem Komma stehen haben muß. ...
Realistisch ist das aber nur mit Tachorückstellung möglich. Das wiederrum bedeutet, dass die genaue bereits zurückgelegte Wegstrecke unbekannt bleibt. Aber wen das beruhigt, der soll es so haben.

Aus Analogzeiten weiß ich, dass die Fahrzeuge im Werk einen Tacho verbaut bekommen haben, der kurz vor dem Übersprung zur Null war (nicht selbst, sondern von meinem Vater, der dort gearbeitet hatte). So waren die Probefahrt und Überführungskilometer teilweise schon enthalten, bevor der Gesamtkilometerzähler [wieder] auf 00000 sprang.

Ich denke bei einem Fahrzeug auf Kundenbestellung ist das Risiko "illegaler" Probefahrten geringer als bei Ausstellungsfahrzeugen. Da wurde mir sowohl beim Motorrad als auch beim Auto schon angeboten, eine kurze(!) Probefahrt mit dem Ausstellungsfahrzeug zu machen. O-Ton: "Aber nicht so weit, damit wir es noch als neu verkaufen können"

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