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Hermann
 Beitrag#11   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 22.10.2009, 18:15 
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Beiträge: 1112
Registriert:
08.02.2009, 19:33
Ortszeit:
29.09.2025, 00:27
Hallo,

ich hätte auch einige Erlebnisberichte zu diesem Thema, aber die würden ENDLOS! :motz: :motz: :motz:
Weil es in meiner Familie schon 2 mal zu schweren Unfällen gekommen ist!

Was kostet es einen Menschen zu Krüppel zu Fahren?? :oh:
Wieviel Schmerzensgeld wird für welche Verletzung gezahlt? :oh: :warn:

Mit diesem Urteil bin ich Nonkonform! :piep:

Grüße Hermann



FJR1300A Bj.2003 die "Erste", weil "Sie" gepflegt wird!!!!!!
Tracer 900, Bj.2018, ein geiles Teil!!

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Biker64
 Beitrag#12   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 23.10.2009, 01:09 
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Beiträge: 1307
Registriert:
10.02.2009, 00:27
Ortszeit:
28.09.2025, 23:27
Moin,

mal aus einem anderem Forum kopiert:

Zitat:
Zitat:
Sehr geehrter Richter,

Sie haben neulich einem Fußgänger, der auf dem Fußweg überfahren wurde, volles Schmerzensgeld zugesprochen. Ich habe die Rechtsauffassung, er müsste mindestens die Hälfte seines Schmerzensgeldes gestrichen bekommen. Immerhin geht ein ordentlicher und verständiger Mensch nicht zu Fuß, sondern fährt wie der völlig zu Unrecht bestrafte Unfallgegner Porsche Cayenne. Jeder Dussel weiß, dass die vom Fußgänger völlig zu Recht erlittenen Verletzungen innerhalb eines zwei Tonnen schweren Geländewagens niemals passiert wären -einer der Gründe, warum der Unfallgegner mit diesem den Fußweg befuhr und nicht (mit einer Leichtsinnigkeit, die an Vorsatz grenzt) wie der Geschädigte zu Fuß ging.

Bitte überdenken Sie Ihr Urteil daher noch einmal -schließlich kann ich nach Studium des Urteils 12 U 29/09 davon ausgehen, dass Sie nicht nur aufgrund einer Aversion gegen Motorradfahrer meinen Standpunkt teilen, dass nur verletzt wird, wer durch seine Unbekümmertheit das Schicksal herausgefordert hat.


Könnte man den Richter vielleicht wirklich mal in ein paar 10000facher Auflage zuschicken, oder ? :bg:

Allerdings:
Zitat:
Um nochmal auf das verlinkte Urteil zurückzukommen:

Der Kläger hat ja Schmerzensgeld bekommen und zwar in einer "ähnlichen Größenordnung" wie bei "vergleichbaren Entscheidungen".

Wenn er über vergleichbare Fälle hinaus einen größeren Betrag anstrebt, dann finde ich es nur fair, nachzuprüfen, wie er angezogen war.
Auch wenn Sicherheitsbekleidung keine Pflicht ist.
Skandalös wäre das Urteil erst dann, wenn er gar kein Schmerzensgeld bekäme oder sogar seine Behandlungskosten selbst tragen müsste - das ist aber nicht der Fall.


Klar, das das Urteil wirf Fragen auf. Wird dieser Argumentation gefolgt, könnten auch Autofahrer, die Autos ohne ABS, ESP, Airbag, Seitenaufprallschutz, Xenonlicht, Nebelscheinwerfer, Bremsassistent mit verminderten Schmerzensgeld im Fall des Falles rechnen. Aber bitte - dann auch Radfahrer ohne Ganzkörperpanzer, Surfer, usw, usf. - und vor allem Fußgänger :bg: ,
Na, und wer dann noch mit dem Flugzeug fliegt, braucht ja gar nicht erst zu fragen..... :con:
Selbst beim Tragen von Schutzbekleidung gibt es ja Unterschiede - das muss ja dann auch noch berücksichtigt werden :con:

Der Richter hat ja seinen Ermessensspielraum. Ich hoffe aber mal, daß es auch noch ein paar andere Ansichten zu dem Thema gibt in deren Reihen.
Klar kann ich bei 35°C in voller Montur mit's Mopped in die Gegend fahren. Ob das meiner Aufmerksamkeit und körperlichen Verfassung zuträglich ist ? :denk: Ach so - der "verständige Mensch" nutzt ja dann die Dose mit Klimaanlage.....na ja. :no:

Ich fahre bei solchen Temperaturen auch mal ohne Vollpanzer.
Muss: ist Helm, Handschuhe, Stiefel, lange Hose und Jacke. ( Nix Badehose - schwatte Sitzbank ist zu heiß am Po :bg: )
Und eine zurückhaltendere Fahrweise auch.

Gruß
Steffen



RP11 06/2008-06/2016
RP23 in farbenfrohem Schwarz 06/2016-07/2018
KTM 1290 SA-T 07/2018 -....
Garmin Zumo XT

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DetlefT
 Beitrag#13   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 23.10.2009, 07:38 
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Beiträge: 2909
Registriert:
30.01.2009, 18:23
Ortszeit:
29.09.2025, 00:27
Zitat: Biker64
Der Richter hat ja seinen Ermessensspielraum.

Ich präzisiere mal: Pflichtgemäßes Ermessen

Ermessen alleine hieße so ziemlich, er kann machen, was er will. Kann er aber natürlich nicht, denn er muss sich innerhalb der Gesetze und der Verfassung bewegen. Gibt es zu irgendeinem Problem (was bei der Vielzahl von Problemen und Kombinationen davon ja nicht selten vorkommt) kein Gesetz, sprich keine Regel, muss er ergründen, welche Entscheidung dem Willen des Gesetzgebers wahrscheinlich nahekommt. Und es gibt ja die Möglichkeit, das Urteil in der nächsthöheren Instanz, in dem Fall der Bundesgerichtshof, kassieren zu lassen - wenn die Rechtsschutz eine Chance auf Erfolg sieht.



»Hier ist der Start.
Dort ist das Ziel.
Dazwischen musst Du laufen.«

Emil Zatopek
Grüße, DetlefT :ab30:
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Guenther
 Beitrag#14   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 23.10.2009, 08:58 
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Beiträge: 299
Registriert:
09.02.2009, 11:24
Ortszeit:
28.09.2025, 23:27
Jetzt werde ich langsam Nachdenklich.
Zahlt meine Hausrat oder Feuerversicherung noch bei Wohnungsbrand? Vielleicht sollte ich doch eine Sprenkleranlage einbauen :ironie:

Ich frage mich immer nur, wie geht man gegen solche Willkür/Ermessensspielraum vor. Wenn man so einen Fall geklärt haben will bracht man heute nicht Recht oder Gerechtigkeit, sondern viel Geld.



Arbeite und strebe, aber lebe!
Günther, RP13

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KTack
 Beitrag#15   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 23.10.2009, 14:30 
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Beiträge: 19
Registriert:
14.10.2009, 21:02
Ortszeit:
28.09.2025, 23:27
Hallo allerseits,

der Logik dieses Richters folgend müsste aber auch der Fahrer eines straßenoberflächengrauen (vulgo 'silbernen') Kleinwagens auf 20% seines Schadens sitzen bleiben, wegen der inhärent schlechten Sichtbarkeit seine Fahrzeugs, womöglich noch ohne Licht...

:con: :shake:

Bei solcherart nachgewiesener Unfähigkeit im Dienst wird mir immer ganz schlecht...

Grüße,
Kai



Es gibt kühne Motorradfahrer und es gibt alte Motorradfahrer. Aber es gibt keine kühnen und alten Motorradfahrer...
RP13 sunset-silver

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jgerrsen
 Beitrag#16   Betreff: Re: Urteil zur Schutzkleidung
Verfasst: 21.04.2010, 12:19 

Beiträge: 5
Registriert:
19.04.2010, 15:11
Ortszeit:
29.09.2025, 00:27
Ich kann mich dem Beitrag von Bernd nur anschließen, Versicherungen versuchen manchmal zu sparen und dann bekommen die Opfer nicht so viel wie ihnen eigentlich zustehen würde und das ist schade. Zum Thema Schutzkleidung kann ich nur sagen, das ist für mich ein Muss, nicht unbedingt wegen dem Gesetzgeber, schon aus eigenem Interesse, will ja bei einem Sturz so glimpflich wie möglich davonkommen. Da hilft es mir dann auch nichts, wenn ich schuldlos bin und die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt, ich aber halbtot bin. Da ist die Kohle dann im Grunde gar nichts wert, wenn man damit nicht mehr viel anfangen kann, maximal eine Absicherung für die Familie.

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Urteil zur Schutzkleidung


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