Moin,
mal aus einem anderem Forum kopiert:
Zitat:
Zitat:
Sehr geehrter Richter,
Sie haben neulich einem Fußgänger, der auf dem Fußweg überfahren wurde, volles Schmerzensgeld zugesprochen. Ich habe die Rechtsauffassung, er müsste mindestens die Hälfte seines Schmerzensgeldes gestrichen bekommen. Immerhin geht ein ordentlicher und verständiger Mensch nicht zu Fuß, sondern fährt wie der völlig zu Unrecht bestrafte Unfallgegner Porsche Cayenne. Jeder Dussel weiß, dass die vom Fußgänger völlig zu Recht erlittenen Verletzungen innerhalb eines zwei Tonnen schweren Geländewagens niemals passiert wären -einer der Gründe, warum der Unfallgegner mit diesem den Fußweg befuhr und nicht (mit einer Leichtsinnigkeit, die an Vorsatz grenzt) wie der Geschädigte zu Fuß ging.
Bitte überdenken Sie Ihr Urteil daher noch einmal -schließlich kann ich nach Studium des Urteils 12 U 29/09 davon ausgehen, dass Sie nicht nur aufgrund einer Aversion gegen Motorradfahrer meinen Standpunkt teilen, dass nur verletzt wird, wer durch seine Unbekümmertheit das Schicksal herausgefordert hat.
Könnte man den Richter vielleicht wirklich mal in ein paar 10000facher Auflage zuschicken, oder ?
Allerdings:
Zitat:
Um nochmal auf das verlinkte Urteil zurückzukommen:
Der Kläger hat ja Schmerzensgeld bekommen und zwar in einer "ähnlichen Größenordnung" wie bei "vergleichbaren Entscheidungen".
Wenn er über vergleichbare Fälle hinaus einen größeren Betrag anstrebt, dann finde ich es nur fair, nachzuprüfen, wie er angezogen war.
Auch wenn Sicherheitsbekleidung keine Pflicht ist.
Skandalös wäre das Urteil erst dann, wenn er gar kein Schmerzensgeld bekäme oder sogar seine Behandlungskosten selbst tragen müsste - das ist aber nicht der Fall.
Klar, das das Urteil wirf Fragen auf. Wird dieser Argumentation gefolgt, könnten auch Autofahrer, die Autos ohne ABS, ESP, Airbag, Seitenaufprallschutz, Xenonlicht, Nebelscheinwerfer, Bremsassistent mit verminderten Schmerzensgeld im Fall des Falles rechnen. Aber bitte - dann auch Radfahrer ohne Ganzkörperpanzer, Surfer, usw, usf. - und vor allem Fußgänger

,
Na, und wer dann noch mit dem Flugzeug fliegt, braucht ja gar nicht erst zu fragen.....
Selbst beim Tragen von Schutzbekleidung gibt es ja Unterschiede - das muss ja dann auch noch berücksichtigt werden
Der Richter hat ja seinen Ermessensspielraum. Ich hoffe aber mal, daß es auch noch ein paar andere Ansichten zu dem Thema gibt in deren Reihen.
Klar kann ich bei 35°C in voller Montur mit's Mopped in die Gegend fahren. Ob das meiner Aufmerksamkeit und körperlichen Verfassung zuträglich ist ?

Ach so - der "verständige Mensch" nutzt ja dann die Dose mit Klimaanlage.....na ja.
Ich fahre bei solchen Temperaturen auch mal ohne Vollpanzer.
Muss: ist Helm, Handschuhe, Stiefel, lange Hose und Jacke. ( Nix Badehose - schwatte Sitzbank ist zu heiß am Po

)
Und eine zurückhaltendere Fahrweise auch.
Gruß
Steffen